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Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Gesamtverantwortung des Vorstands

von Arne Heller

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Ah/Fragment 023 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 08:59:49 Kybot
Ah, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schönbrod 1987, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Guckar, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 23, Zeilen: 1-18
Quelle: Schönbrod 1987
Seite(n): 36-38, Zeilen:
Darüber hinaus haben die Zentralbereiche die Aufgabe, die Aktivitäten der Sparten zu koordinieren und gegebenenfalls bei Interessengegensätzen zwischen den einzelnen Sparten vermittelnd tätig zu werden, die Ressortegoismen [FN 104] und Zentrifugalkräfte [FN 105] der Geschäftsbereiche im Zaum zu halten und auf die Realisierung der von der Unternehmensleitung festgelegten Gesamtzielsetzung des Unternehmens hinzuwirken. Dabei haben die Zentralbereiche vor allem darauf zu achten, daß von den Sparten nicht langfristige Interessen des Unternehmens zugunsten einer kurzfristigen Profitmaximierung geopfert werden [FN 106].

Endlich besteht ein Teil der Aufgabenstellung der Zentralbereiche darin, Service-Leistungen für die einzelnen Sparten zu erbringen [FN 107]. So betreut die zentrale Rechtsabteilung die Geschäftsbereiche in allen juristischen Angelegenheiten, insbesondere bei der Vertragsgestaltung und bei Schwierigkeiten in der Abwicklung von Geschäften; so entwickelt die zentrale EDV-Abteilung auf Anfrage spezielle, auf die Bedürfnisse des jeweiligen Geschäftsbereichs zugeschnittene Computerprogramme, und so konzipiert die Zentralstelle "Marketing" im Auftrag der Sparten Werbekampagnen für einzelne, meist neu entwikkelte Produkte und führt diese durch [FN 108].

[FN 104: Dazu im einzelnen Gabele, Die Einführung von Geschäftsbereichsorganisation, S. 265; Poensgen, Geschäftsbereichsorganisation, S. 91.§

[FN 105: Dazu im einzelnen v. Winckler, ZfD 40 (1971), 107, 110.]

[FN 106: Die sich aufdrängende Frage nach den Steuerungsmitteln der Zentralbereiche erschöpft sich in der Praxis zumeist auf das Aufstellen genereller Regeln, Vorschriften und Richtlinien (dazu Eisenführ, ZfB 40 (1970), 725, 741). Dies hängt zum einen damit zusammen, daß häufig die Leitungen der Zentralbereiche und der Geschäftsbereiche auf der gleichen Stufe der Unternehmenshierachie angesiedelt sind, so daß zwischen ihnen kein Ober- bzw. Unterordnungsverhältnis existiert, und zum anderen lautet der organisatorische Grundsatz des Divisionsprinzips, den Sparten so viel unternehmerische Freiheit wie möglich einzuräumen und Direkteingriffe auf das unabdingbar Notwendige zu beschränken.]

[FN 107: Rancke, Betriebsverfassung und Unternehmenswirklichkeit, S. 198; Schönbrod, Die Organstellung von Vorstand und Aufsichtsrat in der Spartenorganisation, S. 38.]

[FN 108: Schönbrod, Die Organstellung von Vorstand und Aufsichtsrat in der Spartenorganisation, S. 38.]

[Seite 36, Zeile 27]

b) Parallel hierzu haben Zentralbereiche die Aufgabe, die Aktivitäten der Sparten [...] zu koordinieren, die Ressortegoismen [FN 90] und Zentrifugalkräfte [FN 91] der Geschäftsbereiche im Zaum zu halten und auf die Realisierung der von der Unternehmensleitung festgelegten Gesamtzielsetzung des Unternehmens hinzuwirken. Insbesondere haben die Zentralbereiche dafür Sorge zu tragen, daß von den Sparten nicht langfristige Interessen des Unternehmens zugunsten einer kurzfristigen Profitmaximierung geopfert werden [FN 92].

Das wirft die Frage auf, welche Steuerungsmechanismen den Zentralbereichen gegenüber den Sparten zur Verfügung stehen. [...]

Direkte Weisungsbefugnisse der Zentralbereiche gegenüber den Sparten sind jedoch in der Praxis äußerst selten. Dies hängt zum einen damit zusammen, daß häufig die Leitungen der Zentralbereiche und der Geschäftsbereiche auf der gleichen Stufe der Unternehmenshierarchie angesiedelt sind, sodaß zwischen ihnen kein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis existiert. Zum anderen lautet der organisatorische Grundsatz des Divisions-Prinzips, daß den Sparten soviel unternehmerische Freiheit wie möglich einzuräumen ist und Direkteingriffe auf das unabdingbar Nötige zu beschränken sind [FN 93].

Die Steuerungsmittel der Zentralbereiche erschöpfen sich deshalb zumeist in der Aufstellung genereller Regeln, Vorschriften und Richtlinien [FN 94].

[...]

[Seite 38, Zeile 11]

d) Zum Teil besteht die Aufgabenstellung der Zentralbereiche darin, Serviceleistungen für die Sparten zu erbringen [FN 95].

Die zentrale Rechtsabteilung betreut die Geschäftsbereiche in allen juristischen Angelegenheiten, insbesondere bei der Vertragsgestaltung und bei Schwierigkeiten in der Abwicklung von Geschäften. Die zentrale EDV-Abteilung entwickelt auf Anfrage spezielle, auf die Bedürfnisse des jeweiligen Geschäftsbereiches zugeschnittene Computer-Programme. Die Zentralstelle "Marketing" konzipiert im Auftrag der Sparten Werbekampagnen für einzelne, meist neuentwickelte Produkte und führt diese durch. [...] [FN 96].

[FN 90: Gabele, aaO. (Fn. 50), S. 265; Poensgen, aaO. (Fn. 52), S. 91;]

[FN 91: v. Winckler, ZfO 1971, S. 110;]

[FN 92: eingehender hierzu Teil 2, 2. Abschnitt § 3 b;]

[FN 93: Poensgen, aaO. (Fn. 52), S. 408;]

[FN 94: Eisenführ, ZfB 1970, S. 741;]

[FN 95: Rancke, aaO. (Fn. 79), S. 198;]

[FN 96: Rancke, aaO. (Fn. 79), S. 198;]

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme, meist ohne Quellenverweis (nur Fußnoten 107 und 108 verweisen auf Schönbrod). Die Quellenverweise, die abgesehen von den Fußnoten 107 und 108 vorhanden sind, sind allesamt so aus Schönbrod mitübernommen. Die Übernahme aus Schönbrod setzt sich im Anschluss fort: Ah/Fragment_023_19 Tippfehler bei Ah, FN 106: "auf der gleichen Stufe der Unternehmenshierachie"

Sichter
Guckar


[2.] Ah/Fragment 023 19 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 08:59:51 Kybot
Ah, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schönbrod 1987, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Guckar, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 23, Zeilen: 19-30
Quelle: Schönbrod 1987
Seite(n): 39, Zeilen: 1-33
b) Matrixorganisation

Auch in der sogenannten Matrixorganisation [FN 109] stehen sich funktional gegliederte Zentralbereiche und divisional gegliederte Geschäftsbereiche gegenüber. Jedoch gestalten sich deren Beziehungen zueinander wesentlich anders als bei der "normalen" Spartenorganisation. Während bei der "normalen" Spartenorganisation die Zentralbereiche auf die Kernaktivitäten der einzelnen Sparten allenfalls einen mittelbaren Einfluß im Wege der Richtlinienkompetenz haben, üben die Zentralbereiche in der Matrixorganisation neben den Sparten gleichberechtigte Linienfunktionen auch im operativen Bereich aus. Bei der Matrixorganisation überlagern sich also in vollem Umfang zwei Kompetenzsysteme dergestalt, daß die Sparten (Entwicklung, Produktion, Verkauf) in allen wichtigen Fragen des Verkaufs Übereinstimmung mit der zentralen Marketing-[Abteilung erzielen müssen, daß die wesentlichen Belange des Fertigungsprozesses zwischen den Sparten und dem Zentralressort Technik abzustimmen sind und daß alle Fragen der Produktentwicklung von dem Zentralbereich Forschung und den Sparten gemeinsam entschieden werden [FN 110].]

[FN 109: Zur Matrixorganisation im einzelnen Erbslöh, DB 1971,1437, 1438.]

[FN 110: Im betriebswirtschaftlichen Schrifttum (Schmidt, Zfö 41 (1972), 183, 186; Rancke, Betriebsverfassung und Unternehmenswirklichkeit, S. 199) wird teilweise auch eine Aufgabenverteilung in der Weise gesehen, daß die Sparten über das "Was" und "Wann" entscheiden, das heißt über den Gegenstand und den Zeitpunkt der zu erbringenden Leistungen, während den Zentralbereichen die Bestimmungen über das "Wer" und das "Wie" obliegt, also darüber, welche Personen aufweiche Weise mit welchen Mitteln die jeweiligen Aufgaben zu bewältigen haben.]

§ 5 Matrix-Organisation

Auch in der sogenannten Matrix-Organisation stehen sich funktionsbezogene Zentralbereiche und produktorientierte Geschäftsbereiche gegenüber. Deren Beziehungen zueinander gestalten sich jedoch wesentlich anders, als bei der normalen Spartenorganisation [...]

Während dort die Zentralbereiche auf die Kernaktivitäten der Sparten (Entwicklung, Produktion, Verkauf) allenfalls einen mittelbaren Einfluß im Wege der Richtliniengebung haben, üben sie in der Matrix-Organisation neben den Sparten gleichberechtigte Linienfunktionen auch im operativen Bereich aus. Es überlagern sich hier also in vollem Umfang zwei Kompetenzsysteme dergestalt, daß die Sparten in allen wichtigen Fragen des Verkaufs Übereinstimmung mit der zentralen Marketing-Abteilung erzielen müssen, daß die wesentlichen Belange des Fertigungsprozesses zwischen den Sparten und dem Zentralressort Technik abzustimmen sind und daß alle Fragen der Produktentwicklung von dem Zentralbereich Forschung und den Sparten gemeinsam entschieden werden. Teilweise wird im betriebswirtschaftlichen Schrifttum auch eine Aufgabenverteilung in der Weise gesehen, daß die Sparten über das "was" und "wann" entscheiden, das heißt über den Gegenstand und den Zeitpunkt der zu erbringenden Leistungen, während den Zentralbereichen die Bestimmungen über das "wer" und das "wie" obliegt, also darüber, welche Personen auf welche Weise und mit weichen Mitteln die jeweiligen Aufgaben zu bewältigen haben [FN 97].

[FN 97: Schmidt, ZfO 1972, S. 186; Rancke, aaO. (Fn. 79), S. 199;]

Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit leichten Anpassungen -- ohne Quellenverweis. Ein Teil des Fließtextes der Quelle wird in eine Fußnote ausgelagert. Auch die Verweise auf Schmidt und Rancke sind aus der Quelle übernommen.

Sichter
Guckar



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