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Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Gesamtverantwortung des Vorstands

von Arne Heller

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[1.] Ah/Fragment 068 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 18:38:20 Kybot
Ah, Fragment, Gesichtet, Götz 1990, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 68, Zeilen: 1-4
Quelle: Götz 1990
Seite(n): 638, Zeilen: 12-15
Somit erhält der Aufsichtsrat bei Beachtung dieser dem Vorstand auferlegten Berichtspflichten grundsätzlich Kenntnis von allen "Außengeschäften", die er zum Gegenstand eines Zustimmungsvorbehalts zu machen berechtigt wäre. Bei Beachtung dieser dem Vorstand auferlegten Berichtspflichten erhält der Aufsichtsrat grundsätzlich rechtzeitig Kenntnis von allen „Außengeschäften", die er zum Gegenstand eines Zustimmungsvorbehalts zu machen berechtigt wäre.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kenntlichmachung als Zitat und ohne Quellenverweis. Ein Verweis auf Götz ist vor dem Textfragment zu finden, bezieht sich aber nicht auf dieses.

Sichter
WiseWoman



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20110911230616