von Arne Heller
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[1.] Ah/Fragment 109 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:03:20 Kybot | Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Semler 1995 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 109, Zeilen: 1-9 |
Quelle: Semler 1995 Seite(n): 171-172, Zeilen: |
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[Dazu werden häufig neue Planbilanzen für die Gruppe zu erstellen sein und vor allem Ertrags- und Liquidationsprognosen aufgestellt werden müssen, die die Aus-]wirkung des Beteiligungserwerbs auf die finanziellen Verhältnisse der Gruppe insgesamt deutlich zeigen [FN 503].
Von enormer Bedeutung ist, daß der Beteiligungserwerb mit der erforderlichen Sorgfalt vertraglich begründet und abgesichert wird. Insbesondere hat die Holdinggesellschaft die Tragfähigkeit der Grundlage des Beteiligungserwerbs sicherzustellen [FN 504]. Endlich ist zu bedenken, daß mit dem formalen Erwerb der Beteiligungsrechte und dementsprechend des gewünschten Einflusses auf die Beteiligungsgesellschaft der Erwerbsvorgang nicht abgeschlossen ist. [FN 503: Everling, DB 1981, 2549; Semler, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 149, 160.] [FN 504: Möglichkeiten für eine solche Absicherung stellt Semler, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 149, 160 dar.] |
Häufig werden neue Planbilanzen für die Gruppe zu erstellen sein und vor allem Ertrags- und Liquidationsprognosen aufgestellt werden müssen, die die Auswirkung des Beteiligungserwerbs auf die finanziellen Verhältnisse der Gruppe insgesamt deutlich zeigen [FN 23].
Der Erwerb der Beteiligung muß mit erforderlicher Sorgfalt vertraglich begründet und abgesichert werden. [...] Wichtig ist jedoch, daß die Holdinggesellschaft die Tragfähigkeit der Grundlagen des Beteiligungserwerbs sicherstellt. [...] Mit dem formalen Erwerb der Beteiligungsrechte und dementsprechend des gewünschten Einflusses auf die Beteiligungsgesellschaft ist der Erwerbsvorgang jedoch nicht abgeschlossen. [FN 23: Vgl. Everling, Konzernführung durch eine Holdinggesellschaft, DB 198 1, 2549.] |
Dieses Fragment besteht aus leicht angepassten wörtlichen Übernahmen ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis für den ersten Satz ist vorhanden, lässt aber den Leser im Unklaren über den Umfang und die Art der Übernahme. Der Rest des Fragments muss ohne Quellenverweis auskommen. Bemerkenswert ist außerdem, dass der Quellenverweise in Fußnote 503 aus der Quelle übernommen und um Semler (1995) an zweiter(!) Stelle ergänzt wurde. Der Leser hat so sicher nicht den Eindruck, dass hier aus Semler frei zitiert wird. Fußnote 504 ist kein Quellenverweis auf Semler, sondern ein Hinweis, dass zusätzliche Informationen bei Semler zu finden sind. Auch bemerkenswert ist, dass "Liquidationsprognosen" aus der Quelle so übernommen wurde. Es handelt sich hier nämlich höchstwahrscheinlich um einen Fehler in der Quelle: Es müsste "Liquiditätsprognosen" heißen, wie der Kontext vermuten lässt. Man beachte: Die Seitenangaben in der Quelle beziehen sich auf die 3. Auflage (1998). |
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