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Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Gesamtverantwortung des Vorstands

von Arne Heller

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[1.] Ah/Fragment 153 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:05:46 Kybot
Ah, BauernOpfer, Decher 1990, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Guckar
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 153, Zeilen: 1-2
Quelle: Decher 1990
Seite(n): 209, Zeilen: 19-21
[Unabhängig davon ist es den "Spartenfürsten" nicht verboten, im Vorstand der Obergesellschaft die] Geschäftsbereichsbelange im Einzelfall über die Interessen des Gesamtkonzerns zu stellen [FN 709].

[FN 709: Dazu Decher, Personelle Verflechtungen im Aktienkonzern, S. 209 f.; Martens, in Festschrift für Heinsius, S. 523, 530 f.]

Unabhängig davon ist es den "Spartenfürsten" nicht verboten, im Vorstand der Obergesellschaft die Geschäftsbereichsbelange im Einzelfall über die Interessen des Gesamtkonzerns zu stellen;
Anmerkungen

Wörtliche Übernahme ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Der vorhandene Quellenverweis beginnt mit "Dazu Decher" und schließt eine wörtliche Übernahme eigentlich aus. Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite. Siehe Ah/Fragment_152_24

Sichter
Guckar



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110926190739