von Arne Heller
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[1.] Ah/Fragment 173 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:06:36 Kybot | Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 173, Zeilen: 1-5 |
Quelle: Scheffler 1995 Seite(n): 98, Zeilen: 1-5 |
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* Ermittlung und Einschätzung der verschiedenen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist
[FN 799: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 97; ders., SzU 56 (1995), 147,163.] |
* Ermittlung und Einschätzung der verschiedenen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist [...],
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Weitgehend wörtliche Übernahmen ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme. Der Quellenverweis verweist auf Seite 79, die Übernahme ist allerdings von Seite 80. ---- Der Quellenverweis verweist auf Seite 97, die Übernahme ist allerdings von Seite 98. Guckar |
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[2.] Ah/Fragment 173 12 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:06:41 Kybot | Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Randow 1996, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 173, Zeilen: 12-19 |
Quelle: Randow 1996 Seite(n): 594, Zeilen: 19-25 |
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Derivate [FN 801] machen Risiken isoliert handelbar. Das Resultat dieser isolierten Handelbarkeit besteht in einer Erweiterung der unternehmerischen Handlungsspielräume: Eingriffe in Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen zur Abwehr der mit ihnen einhergehenden Währungs-, Zins- oder Preisrisiken werden in weitem Umfang entbehrlich, wenn sich die entsprechenden Risikoexpositionen bereits durch das Engagement in Forwards, Optionen und anderen Instrumenten kostengünstig umgestalten und den jeweiligen Bedürfnissen der Gesellschaft anpassen lassen [FN 802].
[FN 801: Die folgende Darstellung erstreckt sich auf alle schwebenden Geschäfte, deren Wert an die Kursentwicklung eines in bezug genommenen Basistitels oder Indizes, die Entwicklung eines Referenzzinssatzes oder Devisenkurses geknüpft ist. Zu den Finanzderivaten im besonderen vgl. Assmann, in: Assmann/U. H. Schneider, Kommentar zum Wertpapierhandelsgesetz, § 2 Rdnrn. 11 ff.] [FN 802: Dazu v. Randow, ZGR 1996, 594.] |
Derivate [FN 1] machen Risiken isoliert handelbar [FN 2]. Daraus resultiert eine Erweiterung unternehmerischer Handlungsspielräume: Eingriffe in Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen zur Abwehr der mit ihnen einhergehenden Währungs-, Zins oder Preisrisiken werden in weitem Umfang entbehrlich, wenn sich die entsprechenden Risikoexpositionen bereits durch das Engagement in Forwards, Optionen und anderen Instrumenten kostengünstig umgestalten und den jeweiligen Bedürfnissen der Gesellschaft anpassen lassen [FN 3].
[FN 1: Die weitere Darstellung hat nicht nur Finanzderivate i. S. des § 2 Abs. 2 WpHG, sondern alle schwebenden Geschäfte zum Gegenstand, deren Wert an die Kursentwicklung eines in bezug genommenen Basistitels oder Indices, die Entwicklung eines Referenzzinssatzes oder eines Devisenkurses geknüpft ist.] [FN 2: Landeszentralbank in Hessen, Frankfurter Finanzmarkt-Bericht Nr. 18 (Juli 1994), 1,3.] [FN 3: C. W. SMITH, Jr., Journal of Derivatives l (1995), 21; DOLDE, Journal of Applied Corporate Finance 6 (1993), 33, 36; siehe auch NANCE/C. W. SMITH, JR./SMITHSON, Journal of Finance 48 (1993), 267.] |
Weitgehend wörtliche Übernahme, ohne Kennzeichnung des Zitats. Auch die Fußnote 801 ist von der Quelle "inspiriert". Der Quellenverweis in der FN 802 lässt den Leser nicht vermuten, dass er Randow liest und nicht Ah. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Goalgetter, Zeitstempel: 20110831071903