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Vollständig oder nahezu vollständig betroffene Kapitel[]

  • Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Die nachfolgende Aufstellung verzichtet auf eine Berücksichtigung aller betroffenen Kapitel und beschränkt sich auf die Angabe jener, die als vollständig bzw. nahezu vollständig übernommen festgestellt wurden – siehe Klammervermerke:
    • § 2 Geschäftsleitung in der Aktiengesellschaft
      • [C. II. 2.] b) Bedeutung der Spartenorganisation (S. 12-14) – [vollständig]
      • [C. II. 2. c) aa)] (2) Vereinbarkeit der Spartenorganisation mit den zwingenden Kompetenzen des Arbeitsdirektors (S. 16-18) – [nahezu vollständig]
      • [C. II. 2. c) aa)] (3) Ergebnis (S. 18) – [vollständig]
      • [C. II. 2. c) bb)] (2) Vereinbarkeit der Spartenorganisation unterhalb der Vorstandsebene mit den Aufsichtsmöglichkeiten des Aufsichtsrats (S. 20) – [vollständig]
      • [C. II. 2. c) bb)] (3) Vereinbarkeit der Spartenorganisation unterhalb der Vorstandsebene mit den zwingenden Kompetenzen des Arbeitsdirektors (S. 20-21) – [vollständig]
      • [C. II. 3. a)] bb) Das Verhältnis und die Zusammenarbeit der Geschäftsbereiche und der Zentralbereiche (S. 22-23) – [vollständig]
      • [D.] I. Der zwingende Entscheidungsbereich des Gesamtvorstands (S. 25-26) – [vollständig]
      • [D. II. 5. c) aa) (2)] (a) Strategische Planung (S. 49-50) – [vollständig]
      • [D. II. 5. c) aa) (2)] (b) Operative Planung (S. 50) – [vollständig]
      • [D. II. 5. c) aa) (2)] (c) Ergebnis (S. 51) – [vollständig]
      • [D. II. 5. c)] cc) Ergebnis (S. 52) – [vollständig]
      • [D. II. 5.] d) Ergebnis (S. 52) – [vollständig]
      • [D. II. 7.] b) Das Verhältnis von Vorstand und Aufsichtsrat und seine Bedeutung für die Gesamtzuständigkeit aller Vorstandsmitglieder (S. 65) – [vollständig]
      • [E. II.] 1. Das faktische Kooptationsverfahren (S. 75-76) – [nahezu vollständig]
      • [E. II.] 3. Zwischenergebnis (S. 80) – [vollständig]
      • [G.] II. Bedeutung der Vorstandsausschüsse (S. 85) – [nahezu vollständig]
    • § 3 Geschäftsleitung im Konzern
      • [A.] I. Entwicklung des Konzernrechts (S. 90-91) – [vollständig]
      • C. Geschäftsverteilung im Konzern (S. 96 [Einleitung]) – [vollständig]
      • [D. II. 2.] a) Führung des Konzerns (S. 109-111) – [nahezu vollständig]
      • [D. II. 2.] b) Langfristige Zukunftssicherung des Konzerns (S. 112) – [vollständig]
      • [D. II.] 3. Überwachung der eigenen Administrationsleistung (S. 112-113 [Einleitung]) – [vollständig]
      • [D. II. 3.] a) Verwaltung der Holding (S. 113) – [vollständig]
      • [D. II. 3.] b) Dienstleistungsfunktionen (S. 113-114) – [vollständig]
      • [D.] III. Inhalt der Aufsichtsratskontrolle (S. 117 [Einleitung]) – [vollständig]
      • [D. III.] 1. Der Aufsichtsrat der Konzernobergesellschaft (S. 117 [Einleitung]) – [vollständig]
      • [D. II. 1.] b) Die Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats (S. 121-122) – [vollständig]
      • [D. IV. 1.] a) Unternehmensführung der Holdinggesellschaft (S. 133) – [nahezu vollständig]
      • [E.] I. Organisationsrechtliche Grundlagen (S. 140) – [vollständig]
      • [E.] II. Die organrechtliche Personalunion (S. 140-142 [Einleitung] – [vollständig]
      • [E. II. 1. a) bb)] (3) Grundsatz der Homogenität (S. 148) – [nahezu vollständig]
      • [E. II. 1. a) bb)] (4) Zwischenergebnis (S. 149) – [vollständig]
      • [E. II. 1. b)] cc) Verstoß gegen die Konzernleitungspflicht (S. 152-153) – [nahezu vollständig]
    • § 4 Der Vorstandsvorsitzende
      • [C.] II. Begriff der Internen Revision (S. 162) – [vollständig]
      • [C.] III. Aufgabenstellung für die Interne Revision (S. 162-163) – [vollständig]
    • § 5 Das Finanzressort (S. 164 [Einleitung]) – [nahezu vollständig]
      • [A. II.] 1. Controlling und die Anforderungen an die Unternehmensführung (S. 166) – [nahezu vollständig]
      • [A. II.] 2. Begriff des Controllings (S. 167-168) – [vollständig]
      • [A.] III. Treasury (S. 170 [Einleitung]) – [vollständig]
      • [A. III.] 1. Cash-Management (S. 170) – [vollständig]
      • [A. III.] 3. Devisen-Management (S. 172) – [vollständig].

Befunde[]

  • Die meisten Plagiatsfundstellen in der Dissertation folgen demselben Muster: Wörtliche Übernahmen, oft geringfügig angepasst, werden nicht als Zitat gekennzeichnet, aber mit Quellenverweisen versehen. Der Leser muss annehmen, dass der Autor hier die Quelle paraphrasiert oder einen einzelnen Gedanken aus ihr übernimmt – in Wirklichkeit schreibt der Autor aber seitenweise ab. Hier einige Beispiele:
    • Fragment 050 01: Auf der Seite 50 stammt (fast) kein Wort von Ah. Weitere Seiten der Dissertation, die zu mehr als 75% aus Übernahmen bestehen, sind hier aufgelistet.
    • Seiten 110, 111, 112, 113: Vier Seiten wurden vollständig aus ein und derselben Quelle übernommen, dazu auch noch die gesamte Seite 108 und Teile der Seite 109: Es sind zwar Quellenverweise eingestreut, aber da kein Zitat gekennzeichnet ist und auch da die Quelle der wörtlichen Übernahmen im Quellenverweis manchmal nicht an erster Stelle steht, sind dem Leser Art und Umfang der Übernahme keineswegs klar.
    • Fragment 092 19: Dieses Fragment folgt auf eine Textpassage in der Dissertation, die korrekt mit Kenntlichmachung des Zitats aus derselben Quelle zitiert ist. Das wirft die Frage auf: Warum hört der Autor auf, korrekt zu zitieren? Ähnlich auch hier: Fragment 130 17
    • Fragment 024 16: Oft wird nicht nur die Quelle angegeben, aus der wörtlich abgeschrieben wurde, sondern auch einige weitere Quellen – dadurch wird eine Auseinandersetzung mit den Quellen suggeriert, die so wohl nicht stattgefunden hat. Bisweilen steht die Quelle der Übernahme nicht einmal an erster Stelle in der Liste der Quellenverweise. Siehe auch: Fragment 096 04
    • Fragment 052 20: Ein in der Quelle unter der Überschrift "Grundsätzliches" zu findendes Textfragment wird wörtlich übernommen und ist in der Dissertation als kurzes Kapitel mit dem Titel "Ergebnis" zu finden. Der vorhandene Quellenverweis ist vollkommen inadäquat.
  • Weniger typisch, aber durchaus häufig zu finden sind wörtliche Übernahmen ohne Quellenverweis, hier einige Beispiele (eine Auflistung aller solcher Fundstellen findet sich hier):
    • Fragment 076 22: Fast eine halbe Seite wird aus wörtlich übernommenen Textfragmenten einer Quelle zusammengefügt.
    • Seite 179, Seite 180: Sogar in der Zusammenfassung der Ergebnisse der Dissertation wurde ohne Quellenverweis abgeschrieben. Auch Ergebnisse von Unterkapiteln wurden so übernommen, siehe: Fragment 130 08 und Fragment 080 07
    • Fragment 084 33: Ein Absatz samt Fußnote ist ohne Quellenverweis übernommen.
    • Fragment 087 101: Eine Fußnote wurde wörtlich übernommen, wobei ein Quellenverweis existiert, dieser aber auch aus der Quelle übernommen wurde.
    • Fragment 159 02: Ein Quellenverweis ist zwar vorhanden, die Textstelle findet sich jedoch wörtlich dort nicht, sondern in einer anderen, nicht erwähnten Quelle.
  • Relativ häufig sind sogenannte "verschärfte Bauernopfer" zu finden. Solche liegen dann vor, wenn bei einer wörtlichen Übernahme nicht nur die Kenntlichmachung des Zitats fehlt, sondern sich der Autor darüber hinaus explizit von der angegebenen Quelle distanziert, indem er z.B. den Quellenverweis mit "Vgl." einleitet und somit eine wörtliche Übernahme eigentlich ausschließt. Einige Beispiele:

In der Galerie werden einige Plagiatsfundstellen graphisch veranschaulicht.

Hier noch einige andere bemerkenswerte Beobachtungen:

  • Der Autor hat sehr häufig bei seinem Doktorvater und dem Herausgeber der Dissertation Professor Dr. Klaus-Peter Martens abgeschrieben, was die Frage aufwirft, warum dies bei der Durchsicht und Bewertung der Arbeit nicht aufgefallen ist. Siehe Martens (1988) , Martens (1991) und Martens (1995)
  • Auf Seite 176 zitiert der Autor aus einer Quelle – korrekt mit Anführungszeichen. Befremdlich ist allerdings, dass er für das wörtliche Zitat in der Fußnote 812 fünf Quellen angibt.
  • Der Autor schreibt am Ende des Vorworts: "Schließlich danke ich dem Arbeitskreis Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für die Gewährung eines Promotionsstipendiums."
  • Die Dissertation Ahs wurde von zahlreichen späteren Publikationen referenziert. So wurden auch ungewollt zahlreiche hier dokumentierte Plagiate ohne korrekte Kennzeichnung des eigentlichen Urhebers weiterverbreitet (siehe hier für eine Auflistung). Dies ist eine Illustration des Schadens, den Plagiate dem wissenschaftlichen Diskurs zufügen können.

Statistik[]

  • Es sind bislang 231 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 62 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 169 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 180 Seiten im Hauptteil. Auf 155 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 86.1 % entspricht.
    Die 180 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 25
0 % - 50 % Plagiatsanteil 98
50 % - 75 % Plagiatsanteil 26
75 % - 100 % Plagiatsanteil 31
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 27 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)

Ah col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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