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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 65, Zeilen: 7-13
Quelle: Martens 1988
Seite(n): 198, Zeilen: 7-13
Indem das Aktienrecht derartige Geschäftsvorfälle zum Gegenstand besonderer Berichtspflichten bzw. Zustimmungsrechte gemacht hat, hat es generell ihre besondere Kontrollrelevanz hervorgehoben [FN 306]. Mithin ist es naheliegend, in den Mittelpunkt der allgemeinen Kontrollpflicht des Vorstands, die durch alle Organmitglieder zu erfüllen ist, eben jene besonders geregelten Geschäftsvorfälle zu stellen, die der Gesetzgeber ausdrücklich als kontrollrelevante Maßnahmen gekennzeichnet hat.

[FN 306: Martens, in: Festschrift für Fleck, S. 191, 198; zustimmend Mertens, in: Kölner Kommentar zum AktG, § 77 Rdnr. 18.]

Indem das Aktienrecht derartige Geschäftsvorfälle zum Gegenstand besonderer Berichtspflichten bzw. Zustimmungsrechte gemacht hat, hat es generell ihre besondere Kontrollrelevanz hervorgehoben. Anerkennt man somit auch eine allgemeine Kontrollpflicht des Vorstands, die durch alle Organmitglieder zu erfüllen ist, dann liegt es nahe, in den Mittelpunkt dieser Kontrollpflichten eben jene besonders geregelten Geschäftsvorfälle zu stellen, die der Gesetzgeber ausdrücklich als kontrollrelevante Maßnahmen gekennzeichnet hat.
Anmerkungen

Der erste Satz ist wörtlich übernommen, ohne als Zitat gekennzeichnet zu sein. Der zweite Satz, zweiter Halbsatz stammt auch komplett aus der Quelle, Anführungszeichen für die wörtliche Übernahme des Halbsatzes fehlen.

Sichter
Goalgetter