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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Guckar, Hindemith, Frangge, Hotznplotz
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 82, Zeilen: 2-13
Quelle: Mertens 1989
Seite(n): 340, Zeilen: 38-49
Nach einer Entscheidung des BFH kann die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten nur im Wege einer schriftlichen Geschäftsordnung auf ein Vorstandsmitglied übertragen werden. Durch diese Übertragung werden die übrigen Vorstandsmitglieder jedoch nicht von ihrer Verantwortung entlastet. Vielmehr bleibt sie als Überwachungsverantwortlichkeit bestehen mit der Folge, daß sich jedes Vorstandsmitglied wieder persönlich um die Einhaltung der steuerlichen Pflichten kümmern muß, wenn Anlaß besteht, anzunehmen, daß die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, oder wenn die laufende Erfüllung aller Verbindlichkeiten nicht mehr gewährleistet ist und infolgedessen Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung oder der Erfüllung der Steuerschulden zu besorgen sind [FN 376].

[FN 376] Mertens, in: Kölner Kommentar zum AktG, § 93 Rdnr. 187.

Dem BFH zufolge (vgl. etwa GmbHRdSch. 1985, 30, 31 und BFH DB 1986, 1555 f.) trifft die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Gesellschaft jedes Vorstandsmitglied. Nur im Wege einer schriftlichen Geschäftsordnung kann sie nach dieser Entscheidung auf ein Organmitglied übertragen werden [...]. Die Verantwortung der anderen Vorstandsmitglieder bleibt dann als Überwachungsverantwortlichkeit bestehen (vgl. auch § 77 Rn. 18). Wenn Anlaß besteht anzunehmen, daß die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft nicht ordnungsmäßig erfüllt werden oder wenn die laufende Erfüllung aller Verbindlichkeiten nicht mehr gewährleistet ist und infolgedessen Unregelmäßigkeiten in der Erklärung der Steuern oder der Erfüllung der Steuerschulden zu besorgen sind, muß sich unverzüglich wieder jedes Vorstandsmitglied persönlich um die Einhaltung der steuerlichen Pflichten der Gesellschaft kümmern.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Der Text wurde zwar z.T. umgestellt, aber die Formulierungen stammen im Wesentlichen alle aus der Quelle. Ein Quellenverweis ist am Ende des Absatzes zu finden, lässt aber den Leser im Unklaren über den Umfang und die Art der Übernahme.

Sichter
Hindemith Hotznplotz