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2 ungesichtete Fragmente: kein Plagiat

[1.] Ah/Fragment 074 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 09:01 (Kybot)
Erstellt: 1. October 2011, 19:15 Guckar
Ah, Fragment, KeinPlagiat, Martens 1988, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Guckar, Hindemith, Sotho Tal Ker
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 74, Zeilen: 1-16
Quelle: Martens 1988
Seite(n): 200, Zeilen: 16-28
Nach Martens [FN 345] wird dieser Gesamtverantwortung - jedenfalls teilweise - durch Bestellung eines ausschließlich mit Kontrollaufgaben betrauten Vorstandsmitglieds entsprochen, das auch die vorstandsinternen, "horizontalen" Kontrollaufgaben übernimmt. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist, daß innerhalb eines mit zahlreichen Personen besetzten Vorstands diese Gesamtverantwortung nicht umfassend von allen Vorstandsmitgliedern in eigener Person wahrgenommen werden kann, sondern der institutionellen Ausformung bedarf, so daß die Gesamtverantwortung in besonderer, den konkreten Organisationsbedingungen des jeweiligen Vorstands angepaßter Form ausgeübt wird. Daran anknüpfend kommt Martens zu dem Ergebnis, daß, wenn ein besonderes Kontrollressort eingerichtet wird, sich die Kontrollpflicht der übrigen Vorstandsmitglieder im wesentlichen auf die Kontrolle des dafür zuständigen Vorstandsmitglieds reduziert. Dabei, so Martens, liegt die organisatorische Umsetzung dieser Gesamtzuständigkeit wiederum im Leitungsermessen des Vorstands, solange dadurch die Gesamtverantwortung als solche nicht berührt wird.

[FN 345] In: Festschrift für Fleck, S. 191, 200; zustimmend Mertens, in: Kölner Kommentar zum AktG, § 77 Rdnr. 18; wohl auch Wiesner, in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 4, Aktiengesellschaft, § 22 Rdnr. 14.

Freilich ist nicht ausgeschlossen, daß dieser Gesamtverantwortung - jedenfalls teilweise - durch Bestellung eines ausschließlich mit Kontrollaufgaben betrauten Vorstandsmitglieds entsprochen wird. Wie diese Gesamtzuständigkeit organisatorisch umgesetzt wird, liegt wiederum im Leitungsermessen des Vorstands. Entscheidend ist jedoch, daß dadurch die Gesamtverantwortung als solche nicht berührt wird; sie wird lediglich in besonderer, den konkreten Organisationsbedingungen des jeweiligen Vorstands angepaßter Form ausgeübt. Innerhalb eines mit zahlreichen Personen besetzten Vorstands kann diese Gesamtverantwortung nicht umfassend von allen Mitgliedern in eigener Person wahrgenommen werden, sondern bedarf der institutionellen Ausformung. Wird also z. B. ein besonderes Kontrollressort eingerichtet, dann reduziert sich die Kontrollpflicht der übrigen Vorstandsmitglieder im wesentlichen auf die Kontrolle des dafür zuständigen Vorstandsmitglieds [FN 24].

[FN 24] Ähnlich HEFERMEHL, aaO (Fn. 7), § 77 AktG Rdn. 20.

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Quellenverweise sind vorhanden, lassen aber den Leser im Unklaren über den Umfang und die Art der Übernahmen. Warum Mertens nur als zweite Quelle aufgenommen wird, bleibt aufgrund der großen Übereinstimmung mit Mertens unklar. Hindemith: Obwohl Ah sehr nahe am Text Martens bleibt, so ist die Übernahme doch nicht ganz wörtlich, ist doch. Ausserdem ist durch den Fliesstext klar, dass die Gedanken hier von Martens stammen. Mertens zitiert Martens in der Rdnr 18 zu § 77. --> plädiere auf "kein Plagiat" (oder hab ich was nicht verstanden?)

Sichter


[2.] Ah/Fragment 178 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. January 2013, 17:54 (Graf Isolan)
Erstellt: 1. October 2011, 23:15 Guckar
Ah, Fragment, KeinPlagiat, SMWFragment, Scheffler 1992, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Guckar, Hindemith, Sotho Tal Ker
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 178, Zeilen: 1-2
Quelle: Scheffler 1992
Seite(n): 45, Zeilen: 20-22
[Wegen dieser finanziellen Verflechtung lassen sich Konzern und Konzernunternehmen in finanzwirt]schaftlicher Sicht nur als Einheit beurteilen, was zur Folge hat, daß eine iso- lierte finanzielle Führung einzelner Tochtergesellschaften nicht möglich ist [FN 818].

[FN 818] Scheffler, Konzernmanagement, S. 45 ff.; ders., SzU 56 (1995), 147, 155; Bühner, DBW 47 (1987), 40, 43; Keller, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 94, 117 ff.

Wegen der finanziellen Verflechtung und etwaiger konzerninterner Lieferungen und Leistungen lassen sich Konzern und Konzernunternehmen in finanzwirtschaftlicher Sicht nur als Einheit beurteilen.
Anmerkungen

Bis zum Wort "beurteilen" weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Quellenverweis ist vorhanden, lässt aber den Leser im Unklaren über den Umfang und die Art der Übernahmen.

Sichter