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Internationale Beziehungen der PLO und die Perspektive einer Lösung des Palästinaproblems

von Abedelhakeem Helassa

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[1.] Ahe/Fragment 117 17 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-29 15:28:59 Graf Isolan
Ahe, Fragment, Frangi 2002, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 117, Zeilen: 17-33
Quelle: Frangi 2002
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
Das "Interimsabkommen" vom 28. September 1995 regelt die gesamte Übergangsperiode in der West Bank und dem Gaza-Streifen. Das Abkommen zerstückelte die West Bank in eine Art "Kantonreich", das durch Umgehungsstraßen die jüdischen Siedlungen von den palästinensischen Zentren trennt. Konkret wirkte es sich folgendermaßen aus:

Die Zone A umfasst die Städte Jenin, Nablus, Tulkarem, Kalkiliya, Ramallah und Bethlehem und macht 3,5 Prozent der gesamten Fläche in der West Bank aus. In dieser Zone können die Palästinenser ihre Zivilahngelegenheiten [sic] eigenständig regeln, und ihre Polizei hat das alleinige Sagen in Sicherheitsfragen.

In der Zone B liegen die 420 Kleinstädte und Dörfer. Hier geht die Zivilverwaltung an die Palästinenser über. Es werden dort 25 palästinensische Polizeistationen errichtet. Die übergreifende Verantwortung und Sicherheit bleibt bei Israel, nur das, was ausschließlich die Palästinenser betrifft, kann von palästinensischer Polizei alleine geregelt werden.

Das "Interimsabkommen" vom 28. September 1995 regelt die gesamte Übergangsperiode in der Westbank und dem Gaza-Streifen. Das Abkommen schuf in der Westbank eine Art "Inselreich", das durch Umgehungsstraßen die jüdischen Siedlungen von den palästinensischen Zentren trennt. Konkret wirkte es sich folgendermaßen aus:

Die Zone A umfasst die Städte Jenin, Nablus, Tulkarem, Kalkiliya, Ramallah und Bethlehem und macht 3,5 Prozent des gesamten palästinensischen Gebietes aus. In dieser Zone können die Palästinenser ihre Zivilangelegenheiten eigenständig regeln, und ihre Polizei hat das alleinige Sagen.

In der Zone B liegen die 420 Kleinstädte und Dörfer. Hier geht die Zivilverwaltung an die Palästinenser über. Es werden dort 25 palästinensische Polizeistationen errichtet. Die übergreifende Verantwortung und Sicherheit bleibt bei Israel, nur was ausschließlich uns Palästinenser betrifft, kann von unserer Polizei alleine geregelt werden.

Anmerkungen

Auf der Folgeseite erfolgt ein "Vgl."-Hinweis auf die Quelle. Art und Umfang der Übernahme bleiben nichtsdestotrotz ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20130929153021