von Abedelhakeem Helassa
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[1.] Ahe/Fragment 194 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-01-26 09:07:15 Schumann | Ahe, Fragment, Gesichtet, Reinhart 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 194, Zeilen: 1-12 (komplett) |
Quelle: Reinhart 2004 Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: - |
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[Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat auf Verlangen der Gruppe arabischer Staaten der UNO-Vollversammlung ein Verfahren abgehalten und darin (am 9. Juli 2004) entschieden, „dass Israel das Recht, ja sogar die Pflicht, das Leben seiner Bürger zu […] schützen,] hat.”363 Jedoch “müssen die ergriffenen Maßnahmen nichtsdestotrotz mit anwendbarem internationalem Recht konform sein.” Das Gericht stellte fest, der gegenwärtige Verlauf der Trennmauer stelle einen unerhörten und ernsten Bruch internationalen Rechts dar. Das Urteil des Internationalen Gerichtshofs listet zahlreiche Artikel der 4. Genfer Konvention auf, gegen die der gegenwärtige Verlauf der Mauer verstößt, und merkt an: “zudem besteht das Risiko weiterer Veränderungen hinsichtlich der demographischen Konstellation in den besetzten Palästinensischen Gebieten, resultierend aus… dem Verschwinden palästinensischer Populationen aus bestimmten Gebieten” (Paragraph 122). Kurz gesagt, das Gericht warnt vor einem Transfer.
363 Das Gerichtsurteil ist auf folgender Webseite veröffentlicht: http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Nahost/mauer-igh-engl.pdf Abgerufen am 12.10.2004. |
Der Internationale Gerichtshof hat entschieden: Israel “hat das Recht, ja sogar die Pflicht, das Leben seiner Bürger zu (…) schützen”. Jedoch “müssen die ergriffenen Maßnahmen nichtsdestotrotz mit anwendbarem internationalem Recht konform sein”. Das Gericht stellte fest, der gegenwärtige Verlauf des Trennzauns bzw. der Trennmauer stellt einen unerhörten und ernsten Bruch internationalen Rechts dar.
[...] Das Urteil des Internationalen Gerichtshofs listet zahlreiche Artikel der 4. Genfer Konvention auf, gegen die der gegenwärtige Verlauf der Barriere verstößt, und merkt an: “zudem besteht das Risiko weiterer Veränderungen hinsichtlich der demographischen Konstellation in den Besetzten Palästinensischen Gebieten, resultierend aus… dem Verschwinden palästinensischer Populationen aus bestimmten Gebieten” (Paragraph 122). Kurz gesagt, das Gericht warnt vor einem Transfer. |
Ohne Hinweis auf eine Übernahme. |
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