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Internationale Beziehungen der PLO und die Perspektive einer Lösung des Palästinaproblems

von Abedelhakeem Helassa

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[1.] Ahe/Fragment 205 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-01-25 14:00:34 Schumann
Ahe, Fragment, Gesichtet, Ruf 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 205, Zeilen: 1-26
Quelle: Ruf 2004
Seite(n): 10, 11, Zeilen: 10:22-29, 11:13-26
[Die aus Oslo hervorgegangenen] Inseln unter palästinensischer Autorität sollen zwar ein "Maximum territorialer Nähe" erreichen - wie diese aussehen wird, wie (und ob) die Gebiete miteinander verbunden werden sollen, bleibt wiederum den Verhandlungen zwischen den Parteien überlassen.

Der gesamte Prozess hängt wesentlich ab von den Erfolgen der palästinensischen Behörden im Bereich der Sicherheit und der Bekämpfung der von Palästinensern ausgehenden Gewalt. Somit entpuppt sich die Roadmap als ein unausgewogenes und das Gleichheitsprinzip im Falle der am Konflikt beteiligten Völker missachtendes Dokument. Selbst wenn unter den gegenwärtigen Umständen die Roadmap erfolgreich abgeschlossen werden könnte: Der anvisierte palästinensische Staat erscheint als territoriale, ökonomische und soziale Einheit kaum lebensfähig. Von einer halbwegs gerechten Lösung der Flüchtlingsfrage dürfte am Ende gleichfalls keine Rede mehr sein: Eine Rückkehr der Flüchtlinge ins israelische Staatsgebiet ist mit Sicherheit auszuschließen, ihre "Rücksiedlung" in die übervölkerten palästinensischen Enklaven erscheint unmöglich. So wird Gewalt als Instrument zur Beseitigung von Ungerechtigkeit in diesem Konzept strukturell verankert. Die Ungleichmäßigkeit der Roadmap und die Parteilichkeit der Supermacht USA werden es Israel ermöglichen, die Schuld für ein Scheitern - welcher Etappe auch immer - den Palästinensern anzulasten. Die Nicht-Einhaltung des hoffnungsvollen Ansatzes von Oslo, "Land für Frieden", wird dem "gelobten Land" keinen Frieden bringen können, weil den Palästinensern ein Frieden ohne Land und Freiheit aufgezwungen werden soll.

[Seite 10]

[Die Bilanz dieses „Fahrplans“ ist:

[...]

- Die Aushandlung der definitiven Grenzen eines palästinensischen Staates wird den Parteien übertragen. So bleibt das zukünftige Staatsgebiet ebenfalls undefiniert.] Die aus Oslo hervorgegangenen Inseln unter palästinensischer Autorität sollen zwar ein „Maximum territorialer Nähe“ erreichen wie diese aussehen wird, wie (und ob) die Gebiete miteinander verbunden werden sollen, bleibt wiederum den Verhandlungen zwischen den Parteien überlassen.

- Der gesamte Prozess hängt wesentlich ab von den Erfolgen der palästinensischen Behörden im Bereich der Sicherheit und der Bekämpfung der von Palästinensern ausgehenden Gewalt.

[Seite 11]

Somit entpuppt sich die „Straßenkarte zum Frieden“ als ein unausgewogenes und das Gleichheitsprinzip im Falle der am Konflikt beteiligten Völker missachtendes Dokument. Selbst wenn unter den gegenwärtigen Umständen die Phase I erfolgreich abgeschlossen werden könnte: Der anvisierte palästinensische Staat erscheint als territoriale, ökonomische und soziale Einheit kaum lebensfähig. Von einer halbwegs gerechten Lösung der Flüchtlingsfrage dürfte am Ende gleichfalls keine Rede mehr sein: Eine Rückkehr der Flüchtlinge ins israelische Staatsgebiet ist mit Sicherheit auszuschließen, ihre „Rücksiedlung“ in die übervölkerten palästinensischen Enklaven erscheint unmöglich. So wird Gewalt als Instrument zur Beseitigung von Ungerechtigkeit in diesem Konzept strukturell verankert. Die Asymmetrie der „Straßenkarte“ und die Parteilichkeit der Supermacht USA werden es Israel ermöglichen, die Schuld für ein Scheitern - welcher Etappe auch immer den Palästinensern anzulasten. Die Nicht-Einhaltung des hoffnungsvollen Ansatzes von Oslo, „Land für Frieden“, wird dem „gelobten Land“ keinen Frieden bringen können, weil den Palästinensern ein Frieden ohne Land (und Wasser) aufgezwungen werden soll.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Die Quelle wird nirgendwo in der Arbeit genannt.

Sichter
(Schumann) Singulus



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Schumann, Zeitstempel: 20140125140246