Kapitelübersicht[]
- Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 24. August 2014) folgende Kapitel, von denen sich fast alle als vollständig oder nahezu vollständig übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
- 1. Einleitung
- 1.3 Anatomie der Prostata
- 2. Das Prostatakarzinom
- 2.2 Diagnostik (S. 17): Seite 17 – [vollständig]
- 2.2.1 Digital rektale Untersuchung (DRU) (S. 17): Seite 17 – [nahezu vollständig]
- 2.2.2 Prostata Spezifische Antigen (PSA) (S. 17-18): Seite 17
- 2.2.3 Transrektaler Ultraschall (TRUS) (S. 18-19): Seiten 18, 19 – [vollständig]
- 2.2.4 Prostatastanzbiopsie (S. 19-20): Seiten 19, 20 – [vollständig]
- 2.2.5 Computertomographie und Magnetresonaztomographie (S. 20): Seite 20 – [vollständig (wörtlich)]
- 2.2.6 Knochenszintigraphie (S. 21): Seite 21 – [vollständig (wörtlich)]
- 3. Material und Methoden (S. 22): Seite 22 – [vollständig (wörtlich)]
- 6. Fazit (S. 28): Seite 28 – [vollständig (wörtlich)]
- 7. Zusammenfassung (S. 29): Seite 29 – [vollständig].
Herausragende Quellen[]
- Schostak (2007): Es gibt umfangreiche Übernahmen aus der Habilitationsschrift des Doktorvaters, die aber nirgends erwähnt wird.
- Schostak (2002): Alle in der untersuchten Arbeit präsentierten Ergebnisse finden sich schon in einer sieben Jahre zuvor publizierten Veröffentlichung des Doktorvaters, die aber nirgends erwähnt wird.
Herausragende Fundstellen[]
- Fragment 023 01, Fragment 024 01, Fragment 025 01: Die Ergebnisse der Arbeit werden eins-zu-eins aus der Quelle Schostak (2002) übernommen, ohne dass diese Quelle erwähnt wäre.
- Fragment 029 01: Die Zusammenfassung der untersuchten Arbeit ist deckungsgleich mit der Zusammenfassung der Veröffentlichung Schostak (2002).
- Fragment 013 01: Eine ganze Seite der Einleitung wird ohne Nennung der Quelle übernommen.
Andere Beobachtungen[]
- Der Doktorvater der untersuchten Arbeit, Prof. Martin Schostak, ist zugleich der Autor der Quellen Schostak (2002) und Schostak (2007), aus denen wesentliche Teile der Dissertation übernommen wurden, insbesondere auch alle Ergebnistabellen. Ihm hätten also die umfangreichen Parallelen auffallen können. Auch hätten dem dritten Gutachter der untersuchten Arbeit, PD Dr. Christian Wülfing, die Textparallelen mit der Quelle Wagner (2008) auffallen können, denn bei dieser im Vorjahr eingereichten Dissertation war er auch dritter Gutachter.
- Die zur Zeit der Einreichung der untersuchten Arbeit gültige Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin vom 8. Dezember 2004 (PDF) zur Promotion zum Doctor medicinae (Dr. med.) und zum Doctor medicinae dentariae (Dr. med. dent.) enthält u.a. folgende Ausführungen und Bestimmungen:
- § 4 Anmeldung von Promotionsvorhaben
"(1) [...] Bei der Anmeldung sind vorzulegen: [...]
f) eine schriftliche Erklärung, dass die an der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin geltende Richtlinie der guten wissenschaftlichen Praxis zur Kenntnis genommen wurde." - § 5 Schriftliche Promotionsleistung
"(2) Die Dissertation muss eine in selbständiger wissenschaftlicher Arbeit verfasste Abhandlung und eine in sich geschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis zum Gegenstand hat. [...]" - § 13 Entzug des Doktorgrades
"Nach Aushändigung der Promotionsurkunde gelten die für den Entzug des Doktorgrades gültigen gesetzlichen Bestimmungen."
- § 4 Anmeldung von Promotionsvorhaben
- Auf Seite 41 der Dissertation findet sich folgende "Erklärung":
"Ich, [A. M.], erkläre, dass ich die vorgelegte Dissertation mit dem Thema: „ Analyse der Korrelation des Transrektalen Ultraschalls (TRUS) mit dem korrespondierenden histologischen Befund in der Prostata“ selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, ohne die Hilfe Dritter verfasst und auch in Teilen keine Kopien anderer Arbeiten dargestellt habe.“
Statistik[]
- Es sind bislang 33 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 28 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 5 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
- Die untersuchte Arbeit hat 24 Seiten im Hauptteil. Auf 24 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 100 % entspricht.
Die 24 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 70 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet 7 Quellen.
Illustration[]
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.
Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 24. August 2014.