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Untersuchte Arbeit: Seite: 6, Zeilen: 10-13 |
Quelle: Lüdtke 1991 Seite(n): 9, 10, Zeilen: 9:11-12.14-15; 10:5-6 |
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Herrschaft bezeichnet jedoch nicht nur Durchsetzung gegenüber anderen. Vielmehr steht sie für jene Übermächtigung, die von den Betroffenen als rechtmäßig anerkannt wird. Laut Weber sollen dabei allein Übermächtigungen, die an formale Autorität geknüpft sind, als Herrschaft gelten. | [Seite 9]
Vor allem bezeichnet Herrschaft nicht nur Durchsetzung gegenüber anderen. Vielmehr wird hier das Moment einbezogen, dessen Erklärung weit schwieriger ist: Herrschaft steht für jene Übermächtigung, die von den Betroffenen als rechtmäßig anerkannt wird. [Seite 10] Deshalb sollen allein Übermächtigungen, die an formale Autorität geknüpft sind, als „Herrschaft“ gelten. |
Ein ungekennzeichneter Zusammenschnitt von Formulierungen aus Lüdtke (1991), die Aussagen Max Webers referieren. Der Wortlaut entspricht nicht den weberschen Originaldefinitionen sondern Lüdtkes Paraphrasierungen. Genau wie in der Vorlage unterbleiben für diesen Abschnitt - anders als an anderen Stellen in der untersuchten Arbeit - genaue Stellenangaben auf Schriften Webers. Ae konzidiert in einer einleitenden Fußnote: |
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