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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 6, Zeilen: 10-13
Quelle: Lüdtke 1991
Seite(n): 9, 10, Zeilen: 9:11-12.14-15; 10:5-6
Herrschaft bezeichnet jedoch nicht nur Durchsetzung gegenüber anderen. Vielmehr steht sie für jene Übermächtigung, die von den Betroffenen als rechtmäßig anerkannt wird. Laut Weber sollen dabei allein Übermächtigungen, die an formale Autorität geknüpft sind, als Herrschaft gelten. [Seite 9]

Vor allem bezeichnet Herrschaft nicht nur Durchsetzung gegenüber anderen. Vielmehr wird hier das Moment einbezogen, dessen Erklärung weit schwieriger ist: Herrschaft steht für jene Übermächtigung, die von den Betroffenen als rechtmäßig anerkannt wird.

[Seite 10]

Deshalb sollen allein Übermächtigungen, die an formale Autorität geknüpft sind, als „Herrschaft“ gelten.

Anmerkungen

Ein ungekennzeichneter Zusammenschnitt von Formulierungen aus Lüdtke (1991), die Aussagen Max Webers referieren. Der Wortlaut entspricht nicht den weberschen Originaldefinitionen sondern Lüdtkes Paraphrasierungen. Genau wie in der Vorlage unterbleiben für diesen Abschnitt - anders als an anderen Stellen in Ae - genaue Stellenangaben auf Schriften Webers.

Ae konzidiert in einer einleitenden Fußnote: "22 Die folgenden Ausführungen basieren vor allem auf Alf Lüdtke, Einleitung: Herrschaft als soziale Praxis, in: ders. (Hg.), Herrschaft als soziale Praxis. Historische und sozial-anthropologische Studien, Göttingen 1991,9- 63; Erdmute Alber, Im Gewand von Herrschaft. Modalitäten der Macht im Borgou (Nord-Benin) 1900-1995, Köln 2000, bes. 30-44; dies., Machttheorien, in: Sociologus 53,2 (2003), 143-165. Vgl. ferner die nützliche Aufsatzsammlung von Peter Imbusch (Hg.), Macht und Herrschaft. Sozialwissenschaftliche Konzeptionen und Theorien, Opladen 1998." Wie und in welchem Umfang dies geschieht bleibt durchgängig ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan)