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Untersuchte Arbeit: Seite: 56, Zeilen: 12-15 |
Quelle: Merten 1991 Seite(n): 49, Zeilen: |
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Die Grundgesetzänderung erfolgt durch das Vertragsgesetz, nicht durch den Vertrag selbst[163]. Allenfalls in einem politischen, nicht aber im juristischen Sinne kann man daher meinen, das Grundgesetz sei „durch Vertrag" geändert worden[164].
[163] Merten, Grundfragen des Einigungsvertrages, S. 49. [164] Merten, Grundfragen des Einigungsvertrages, S. 49. |
Völkerrechtliches Vertragsrecht im Außenverhältnis und innerstaatliches Verfassungrecht im Innenverhältnis sind strikt auseinanderzuhalten, so daß man allenfalls in einem politologischen, nicht aber im juristischen Sinne meinen kann, das Grundgesetz sei „durch Vertrag" geändert und Grundgesetzvorschriften hätten „durch einen politischen Vertrag Eingang gefunden"[9], [...]
[9] So jedoch Geiger, a.a.O., S. 131. |
Kein Plagiat, aber teilweise sehr nah am Wortlaut. |
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