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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hotznplotz, Hindemith, Fiesh
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 107, Zeilen: 07-15
Quelle: Nowak 1978
Seite(n): 039, Zeilen: 17-23
Von daher unterscheidet Jung das moralische vom ethischen Gewissen. Während im moralischen Gewissen Forderungen des Sittenkodex' zum Ausdruck kommen, er somit dem Freudschen Über-Ich enspricht, bezeichnet das ethische Gewissen eine unmittelbare Funktion des Selbst. Darin wird der Mensch gegenüber archetypischen Konstellationen aufgefordert, aus freier Entscheidung Stellung zu nehmen und so seine Individuation zu vollziehen, bzw. seiner unvertretbaren Bestimmung zu entsprechen. Jung unterscheidet zwischen einer "moralischen" und "ethischen" Form des Gewissens. Erstere entspricht dem Freudschen Über-Ich, es ist ein "moralischer" Gewissensspruch. Die "ethische" Form des Gewissens ist eine unmittelbare Funktion des Selbst, das den Menschen gegenüber bestimmten archetypischen Konstellationen auffordert, aus freier Entscheidung Stellung zu nehmen und so seine Individuation zu vollziehen, seiner unvertretbaren Bestimmung zu entsprechen[FN 88].

[ [FN 88] Vgl. R. Bock, Individuation als Integration des Bösen (Eine Untersuchung in der Sicht der Grundhypothesen von C. G. Jungs Komplexer Psychologie), Dissertation Salzburg 1970, S. 123—124 (hektographiert).]

Anmerkungen

Keine Quellenangabe – trotzdem werden Inhalt und einige Formulierungen übernommen.

Sichter
Hindemith, fiesh