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Untersuchte Arbeit: Seite: 207, Zeilen: 06-12 |
Quelle: Merkert Simon 1979 Seite(n): 077, Zeilen: 04-13 |
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Das Prinzip, in dem solche Erfahrungen organisiert sind, ist die Bildungskategorie. Dies bedeutet am Beispiel der Gerechtigkeit:
Sie ist weder eine objektive Qualität des positiven Rechts noch Anlage menschlichen Charakters, aber Bedingung für beides: für gerechtes Recht und gerechte Gesinnung, d.h. Gerechtigkeit ist die organisierende Kategorie aller Rechtserfahrung, Rechtserziehung und politischen Bildung. |
Das organisierende Prinzip der [...] Erfahrung aber sind die Bildungskategorien. [...] So ist etwa die Kategorie der Gerechtigkeit weder
eine objektive Qualität des positiven Rechts noch eine Anlage des menschlichen Charakters, und doch ist sie die Bedingung der Möglichkeit für beides: für ein gerechtes Recht und für eine gerechte Gesinnung. "So verstanden ist sie die organisierende Kategorie aller Rechtserfahrung, Rechtserziehung und politischer Bildung [...]" [...][FN 25] [ [FN 23] Josef Derbolav, Systematische Perspektiven der Pädagogik, S. 112. <br> [...] <br> [FN 25] Ebd., S. 113f.] |
keine Quellenangabe |
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