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Untersuchte Arbeit: Seite: 48, Zeilen: 23-27 |
Quelle: Teichmann 1955 Seite(n): 463, Zeilen: 17-22 |
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[Für die Konservativen, die für die Verschärfung des Gesetzes gesorgt hatten, sollte es eine gegen die Margarine als Produkt gerichtete Maßnahme sein.] Der Kennzeichnungszwang der Verkaufsstellen, der Gebinde und Verpackungen sollte den Margarineabsatz belasten und erschweren. Die gedachte Wirkung hatte das Gesetz allerdings nicht. Der Margarinekonsum wurde von der Kennzeichnung nicht beeinträchtigt [sic] sondern stieg weiter an. | [Die Margarinegesetzgebung von 1887 stellte viel eher eine gegen die Margarine an sich gerichtete Maßnahme dar:] Der Kennzeichnungszwang der Verkaufsstätten, der Gebinde und Umhüllungen sollte für den Margarineabsatz Belastungen und Erschwerungen bringen.
Die ihm zugedachte Wirkung hatte das Margarinegesetz von 1887 nicht. Der Margarinekonsum wurde von der Kennzeichnung nicht beeinträchtigt, er stieg weiter an. |
Keine Quellenangabe. Da der in eckige Klammern gesetzte erste Satz einen eigenen Anteil enthält, wird dieser nicht als Plagiat gewertet. |
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