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Untersuchte Arbeit: Seite: 49, Zeilen: 18-21 |
Quelle: Michaelis 1996 Seite(n): 65, Zeilen: 41-45 |
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[...] [39] Eine weitere Umweltabgabe im Gewässerschutz ist der sogenannte Wasserpfennig, der in der Mehrzahl der Bundesländer auf die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser erhoben wird (siehe Tabelle 1). In den einzelnen Bundesländern differiert die Höhe des Wasserpfennigs je nach [Zweck der Wasserentnahme.[40]]
[39] Vgl. (Michaelis 1996), S. 65 [40] Detaillierte Darstellung und Beschreibung des Wasserpfennigs, vgl. (Pfaffenberger und Scheele 1990), S. 165 |
Neben der Abwasserabgabe erhebt die Mehrzahl der Bundesländer eine im Sprachgebrauch als Wasserpfennig bezeichnete Gebühr auf die Entnahme von Grund- bzw. Oberflächenwasser. Die Höhe dieser je nach Bundesland differierenden Gebühr richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Zweck der Wasserentnahme. Als Beispiel hierfür stellt Schaubild [3.2 die zur Zeit in Baden-Württemberg gültigen Gebührensätze dar.[8]...[9]]
[8] Eine komplette Übersicht über die in den einzelnen Bundesländern erhobenen Wasserentnahmegebühren findet sich in Umweltbundesamt (1994). [9] Zu einer ausführlicheren Darstellung von Verfahren zur Allokation knapper Wasserressourcen vgl. Pfaffenberger/Scheele (1992) und Hamann (1993). |
Es existiert vor der Übernahme ein Verweis mit "Vgl.". Die Tabelle 1 (hier nicht mit angegeben), die den größten Teil der S. 48 einnimmt enthält die Angabe "Quelle: (Michaelis 1996)". Die identische Tabelle findet sich ebendort auf S. 61 mit der Angabe "Quelle: Zusammenstellung nach Umweltbundesamt (1994)." |
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