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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 49, Zeilen: 18-21
Quelle: Michaelis 1996
Seite(n): 65, Zeilen: 41-45
[...] [39] Eine weitere Umweltabgabe im Gewässerschutz ist der sogenannte Wasserpfennig, der in der Mehrzahl der Bundesländer auf die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser erhoben wird (siehe Tabelle 1). In den einzelnen Bundesländern differiert die Höhe des Wasserpfennigs je nach [Zweck der Wasserentnahme.[40]]

[39] Vgl. (Michaelis 1996), S. 65 [40] Detaillierte Darstellung und Beschreibung des Wasserpfennigs, vgl. (Pfaffenberger und Scheele 1990), S. 165

Neben der Abwasserabgabe erhebt die Mehrzahl der Bundesländer eine im Sprachgebrauch als Wasserpfennig bezeichnete Gebühr auf die Entnahme von Grund- bzw. Oberflächenwasser. Die Höhe dieser je nach Bundesland differierenden Gebühr richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Zweck der Wasserentnahme. Als Beispiel hierfür stellt Schaubild [3.2 die zur Zeit in Baden-Württemberg gültigen Gebührensätze dar.[8]...[9]]

[8] Eine komplette Übersicht über die in den einzelnen Bundesländern erhobenen Wasserentnahmegebühren findet sich in Umweltbundesamt (1994). [9] Zu einer ausführlicheren Darstellung von Verfahren zur Allokation knapper Wasserressourcen vgl. Pfaffenberger/Scheele (1992) und Hamann (1993).

Anmerkungen

Es existiert vor der Übernahme ein Verweis mit "Vgl.". Die Tabelle 1 (hier nicht mit angegeben), die den größten Teil der S. 48 einnimmt enthält die Angabe "Quelle: (Michaelis 1996)". Die identische Tabelle findet sich ebendort auf S. 61 mit der Angabe "Quelle: Zusammenstellung nach Umweltbundesamt (1994)."

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