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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 353, Zeilen: 3-22
Quelle: Wikipedia Flottenkonferenzen 2012
Seite(n): 0, Zeilen: 0
Die erste dieser Flottenkonferenzen fand 1921/22 in Washington statt, zwei weitere in London 1930 und 1935/36. Die schließlich abgeschlossenen Verträge legten Obergrenzen für den Schiffsbestand der beteiligten Länder sowie konstruktive Einschränkungen einzelner Schiffstypen fest, um ein unkontrolliertes Wettrüsten zu verhindern. Vereinbart wurde in Washington ein Verhältnis der Flottengröße von 5 zu 5 Anteilen zwischen den USA und Großbritannien – was praktisch den Verlust der britischen Dominanz zur See bedeutete –, sowie zu 3 Anteilen für Japan und jeweils 1,75 Anteilen für Frankreich und Italien. Des Weiteren sah der Vertrag die Begrenzung der einzelnen Schlachtschiffneubauten auf 35 000 Tonnen und ein Kaliber der schweren Artillerie von höchstens 40,6 Zentimetern vor. Allerdings stellte sich bald heraus, dass kaum Bereitschaft bestand, die Verträge zu respektieren. Ständig wurde mit fragwürdigen Rechenbeispielen bei der Gesamttonnage gemogelt, um die Eckdaten zu umgehen. Konnte für einen Schiffstyp einmal eine Grenze festgelegt oder ein Baustopp vereinbart werden, dann wurden eben verstärkt Einheiten der nächstkleineren Schiffsklasse gebaut.2

Die Überschreitung der Tonnagegrenzen bei Schiffsneubauten schien ohnehin als Kavaliersdelikt zu gelten.


2 Zum vorangehenden Abschnitt vgl. Ireland/Grove, 100 Jahre Krieg zur See (1999), S. 118-145; Dickie u.a., Seekriege (2010), S. 227ff.

Als Flottenkonferenzen werden in der Regel drei große internationale Konferenzen der Seemächte in der Zwischenkriegszeit bezeichnet, die sich mit Fragen der Seerüstung beschäftigten. Dazu zählen die Konferenz von Washington 1921/22 sowie die Londoner Konferenzen 1930 und 1935/36. Eine weitere, ergebnislose Konferenz fand 1927 in Genf statt. Die abgeschlossenen Verträge legten Obergrenzen für den Schiffsbestand der beteiligten Länder sowie konstruktive Einschränkungen einzelner Schiffstypen fest, um ein Wettrüsten zu verhindern. [...]

[...]

Die wichtigsten Punkte des am 6. Februar 1922 [in Washington] geschlossenen Vertrages lauteten:

  • [...]
  • Herstellung eines Verhältnisses von 5 (US) : 5 (GB) : 3 (J) : 1,75 (F) : 1,75 (I);
  • [...]
  • [...]
  • Begrenzung der einzelnen Schlachtschiffneubauten auf 35.000 ts und ein Kaliber von höchstens 40,6 cm;

[...]

[...] Allerdings zeigten die folgenden Jahre, dass die einzelnen Seemächte dem "Geiste der Abrüstung" mehr oder weniger fernstanden: In den kleineren Schiffsklassen, bei denen die Gesamttonnage nicht begrenzt war, setzte alsbald ein neues Wettrüsten ein - diesmal bei den Kreuzern.

[...]

Das Wettrüsten hatte begonnen und begrub ein System, das von Anfang an darunter litt, dass nirgends ein wirklicher Wille zur Abrüstung erkennbar war - kaum wurde für einen Schiffstyp eine Grenze festgelegt oder ein Baustop vereinbart, wurde reihenweise der nächstkleinere gebaut; die Überschreitung der Tonnagegrenzen bei den einzelnen Schiffen galt ohnehin als Kavaliersdelikt.

Anmerkungen
Sichter