VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 13, Zeilen: 28-45
Quelle: Kommission 1995
Seite(n): 5, Zeilen: 7-22
Jede Verkehrsleistung beinhaltet einen bestimmten Nutzen (i.d.R. das Erreichen eines Ziels) und damit verbundene Kosten (Button, 1993). Vor allem die Kosten fallen allerdings nicht immer vollständig bei denjenigen an, die die Verkehrsleistung in Anspruch nehmen (der Nutzen kommt den Verursachern meist selbst zugute). Einige dieser Kosten werden anderen Personen bzw. der gesamten Gesellschaft angelastet. Es wird daher zwischen "internen" oder privaten Kosten, die von der an der Verkehrsleistung beteiligten Person getragen werden (z.B. Zeitaufwand, Fahrzeug- und Kraftstoffkosten) und "externen Kosten" (den Kosten, die von anderen getragen werden) unterscheiden [sic]. Die Summe aus beiden Kostenarten wird als "soziale Kosten" bezeichnet.

Externe Kosten entstehen dann, wenn das Wohlbefinden eines Individuums durch die Tätigkeiten eines anderen Individuums beeinträchtigt wird, das diese "Nebeneffekte" bei seinen Entscheidungen nicht berücksichtigt. Das Kriterium für die Unterscheidung der internen von den externen Kosten einer Fahrt ist der Kostenträger. Wenn Verkehrsnutzer für die Nutzung einer Ressource (z.B. Energie, Infrastruktur usw.) bezahlen müssen, können die damit verbundenen Kosten als interne Kosten bezeichnet werden. Wenn dagegen durch den Verkehrsnutzer das Wohlbefinden anderer Personen (z.B. durch Luftverschmutzung) beeinträchtigt wird, ohne daß dafür bezahlt wird, so handelt es sich bei entstehenden Kosten um externe Kosten.

Jede Verkehrsleistung umfaßt Nutzen (der das Motiv für die Tätigkeit ist) und Kosten. Diese Kosten bzw. der Nutzen schlagen allerdings nicht vollständig bei denjenigen zu Buche, die für die Verkehrsleistung bezahlen (z.B. Verkehrsnutzer). Einige dieser Kosten werden anderen Personen bzw. der gesamten Gesellschaft angelastet. Man kann daher zwischen den "internen" oder privaten Kosten, die von der an der Verkehrsleistung beteiligten Person getragen werden (z.B. Zeitaufwand, Fahrzeug- und Kraftstoffkosten) und den "externen Kosten" (z.B. den Kosten, die von anderen getragen werden) unterscheiden. Die Summe aus beiden Kostenarten wird als "soziale Kosten" bezeichnet. Allgemein gesagt entstehen externe Effekte immer dann, wenn das Wohlbefinden eines Individuums durch die Tätigkeiten eines anderen Individuums beeinträchtigt wird, das diese "Nebeneffekte" bei seinen Entscheidungen nicht berücksichtigt.

Das Kriterium für die Unterscheidung der internen von den externen Kosten einer Fahrt ist der Kostenträger. Wenn Verkehrsnutzer für die Nutzung einer Ressource (z.B. Energie, Infrastruktur usw.) bezahlen müssen, können die damit verbundenen Kosten als interne Kosten bezeichnet werden. Wenn dagegen durch den Verkehrsnutzer das Wohlbefinden anderer Personen (z.B. durch Luftverschmutzung) beeinträchtigt wird, ohne daß dafür bezahlt wird, so handelt es sich bei entstehenden Kosten um externe Kosten.

Anmerkungen

Großflächige Übernahme ohne Hinweis auf die Quelle.

Sichter
Hindemith