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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 22, Zeilen: 8-30
Quelle: Wolff 2007
Seite(n): 3, 4, 6, 7, Zeilen: 3: 9 ff.; 4: 16 ff.; 6: 20 ff.; 7: 12 ff.
Die Prostitution wird auch „das älteste Gewerbe der Welt“ genannt. Aus dem Zweistromland, Vorderer Orient, sind seit ca. 2300 v. Chr. Zeugnisse der Tempelprostitution bekannt. Mit der Durchsetzung des christlichen Ideals der Keuschheit in der Gesellschaft wurde die Prostitution als Sünde angesehen, bestand aber weiterhin. Im Mittelalter führten die Moralvorstellungen des Klerus zur Ächtung und Ausgrenzung der Prostituierten.

Im Jahre 1927 wurde in Deutschland das „Gesetz zu Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten“ verabschiedet. Unter anderem wurden die Zwangsbehandlung von Geschlechtskranken, das Behandlungsmonopol durch Ärzte und der Verkauf von Kondomen als Schutzmaßnahme eingeführt. In der Fassung vom 23.07.1953 bestand dieses Gesetz bis Ende des Jahres 2000. Der Gesetzgeber bezog sich nur auf die vier klassischen Geschlechtskrankheiten Syphillis, Gonorrhoe, Ulcus molle und Lymphogranulomatosis inguinalis, Geschlechtskranke wurden stark reglementiert und kontrolliert. Der zusätzliche freiwillige anonyme Test auf HIV Antikörper aus dem Serum ist seit 1985 möglich. Als Nachweis für die Untersuchung wurde der sog. „Bockschein“ ausgestellt, dieser wurde Bordellbesitzern auf Verlangen vorgezeigt. In den letzten Jahren kam es zur Anerkennung der Prostitution als Beruf. Zuletzt führte die Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2001 zu dem Entfallen der Routineuntersuchungen [Sauerteig, 2002]. Die Prostituierten müssen seit dem nicht mehr zwangsmäßig in der zentralen Beratungsstelle des Gesundheitsamtes oder bei einem niedergelassenen Arzt vorsprechen, um einen Abstrich machen zu lassen. Mit Inkrafttreten des IfSG haben die Prostituierten einen Anspruch auf anonyme Beratung und Untersuchung.

Die Prostitution gilt als das älteste Gewerbe der Welt: Aus dem Zweistromland, Vorderer Orient, sind seit ca. 2300 v. Chr. Zeugnisse der Tempelprostitution bekannt.

Zu Beginn der Zeitrechnung setzte sich das neue christliche Ideal der Keuschheit langsam in der Gesellschaft durch. Prostitution bestand weiterhin, wurde aber nun als Sünde angesehen.

Im Jahre 1927 wurde in Deutschland das ‚Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten‘ verabschiedet. Es sah unter anderem die Zwangsbehandlung von Geschlechtskranken, das Behandlungsmonopol durch Ärzte und den Verkauf von Kondomen als Schutzmaßnahme vor.

Zuletzt führte die Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahre 2001 zu dem Entfallen von Routinekontrollen [22, 55].

Das ,Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten‘ in der Fassung vom 23.7.1953 hatte bis Ende des Jahres 2000 Bestand. In Anknüpfung an die Originalfassung von 1927 wurden Geschlechtskranke stark reglementiert und kontrolliert, Zwangsmaßnahmen und die Verhängung eines Berufsverbotes für Prostituierte waren vorgesehen. Der Gesetzgeber bezog sich nur auf die vier klassischen Geschlechtskrankheiten Syphilis, Gonorrhoe, Ulcus molle und Lymphogranulomatosis inguinalis (Tabelle1.2).

Der zusätzliche freiwillige anonyme Test auf HIV Antikörper aus dem Serum ist seit 1985 möglich. Als Nachweis für die Untersuchung wurde der sog. ‚Bockschein‘ ausgestellt, dieser wurde Bordellbesitzern und Freiern auf Verlangen vorgezeigt.

Mit Inkrafttreten des IfSG haben die Prostituierten einen Anspruch auf anonyme Beratung und Untersuchung.


[55] Sauerteig L: Pragmatismus und Überwachung- Geschlechtskrankheiten und Gesundheitspolitik in Deutschland im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Fachtagung: sexuell übertragbare Erkrankungen vom Tabu zur interdisziplinären Zukunftsaufgabe, p: 18-25 (2001)

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02)