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Befunde[]

Herausragende Fundstellen[]

Herausragende Quellen[]

Andere Beobachtungen[]

Eine – auch nur vorläufige – Einschätzung der Arbeit hinsichtlich regelgerechten/regelwidrigen wissenschaftlichen Arbeitens sollte einige Besonderheiten in Betracht ziehen:

  • Die Arbeit liegt mit über 1200 (Druck-)Seiten am (oder über dem) oberen Rand dessen, was quantitativ in einer juristischen Dissertation verlangt und üblicherweise geleistet wird.
  • Die Arbeit besteht zu einem ganz erheblichen Teil aus Texten, die der Verfasser nicht selbst formuliert hat. Der Verfasser benutzt somit große Teile der ausgewiesenen Literatur als "Steinbruch" für seinen eigenen Text. Die übernommenen Stellen werden teils ordnungsgemäß zitiert, teils aber auch nicht.
    • Der Text enthält ganz ungewöhnlich viele wörtliche Zitate aus Monographien, die sich teils über halbe und ganze Seiten erstrecken, aber im Wesentlichen sauber zitiert sind. Aufsummiert dürfte es sich dabei um eine dreistellige Zahl von Seiten handeln. Die Zählung wird durch die unterschiedlichen Formatierungen (teils abgesetzt, teils im fließenden Text) erschwert. Urheberrechtliche Bedenken gegen eine solche Technik formuliert Schack KUR 2011, 19 ff. Wissenschaftlich könnte man bemängeln, dass eine Qualifikationsschrift nicht zu so einem hohen Anteil aus einer Kompilation von Fremdtexten bestehen sollte (Schack: "Entkleidet man das Buch seiner Aberhunderten von Zitaten, so fällt das scheinbar grandiose Werk in sich zusammen." [S. 19]). Dagegen kann man auch den stark gehäuften offen ausgewiesenen Zitaten nicht einen Verstoß gegen Zitierregeln unterstellen.
    • Andererseits verwertet der Verfasser auch viel von den übernommenen Texten ohne Kennzeichnung als Zitat. Die folgende Grafik gibt dafür ein Beispiel:
      MüKo-Quack 932

      Gekennzeichnete (grün) und nicht gekennzeichnete (gelb) Übernahmen aus MüKo-Quack § 932

      Hier hat der Verfasser fast eine gesamte Textseite übernommen. Drei Zitate sind ordnungsgemäß ausgewiesen. Sie sind 8, 31 und 5 Wörter lang. Nicht ausgewiesen wurden dagegen Übernahmen von 17, 30, 13, 14, 21, 10 und 13 Wörtern (Übernahmen von 6 oder weniger zusammenhängenden Wörtern sind im letzteren Fall nicht gezählt).
  • Bei den meisten Zitaten (die fast immer mit "Vgl." eingeleitet werden) wird ein Textabschnitt referenziert anstatt eine einzelne Seite oder Randnummer. Da der betreffende Abschnitt oft in mehreren Fußnoten in Folge als Quelle dient, entsteht der Eindruck einer CopyPaste-Vorgehensweise mit Textbausteinen für die Quellenangaben. Das weist auf ein ungewöhnliches Verständnis von juristischer Zitiertechnik hin, zumal selbst die wörtlichen Zitate, die auf genau einer Seite (z.B. 82) der Quelle zu finden sind, mit einem ganzen Abschnitt (z.B. 80-84) belegt werden.
  • Nicht zuletzt geht der Gesamtumfang auf den Fußnotenapparat zurück: Da ein Quellenverzeichnis fehlt, werden die Quellen jeweils neu mit (eigentlich unnötig vielen) bibliographischen Angaben versehen.
  • Der Text zeigt dutzende, wenn nicht gar hunderte Wiederholungen teils nicht nur ganz kurzer Abschnitte. Das betrifft nicht nur die Zusammenfassung, sondern auch den Textkörper selbst sowie Belege in Fußnoten sowie Zitate aus Normen oder Gerichtsentscheidungen. Die meisten Abschnitte finden sich nur doppelt, manche auch dreimal. Eine Passage aus dem Münchener Kommentar zum BGB (Band 6, § 935 Rn 1) wird sogar sechsmal verwertet, davon dreimal wörtlich (Fragmente Fragment 076 27, Fragment 094 12 und Fragment 097 101 und dreimal in leichter (und nicht als Plagiat gewerteter) Paraphrase (S. 76 vor Fußnote 115, S. 92 vor Fußnote 185, S. 102 vor Fußnote 214).
  • Bei einer barcodeähnlichen Gegenüberstellung bedenklicher und unbedenklicher Passagen wäre also zumindest zu berücksichtigen, daß der Verfasser nicht die Urheberschaft an einem Text von 1200 Seiten beansprucht.
  • Die meisten unzulänglich gekennzeichneten Übernahmen sind Bauernopfer; Verschleierungen kommen seltener vor.
  • Ein Beispiel für eine Verschleierung ist Ma/Fragment 1132 01. Hier wird ein ganzer Absatz sinngemäß und zu einem erheblichen Teil auch wörtlich einer Quelle entnommen, die in diesem Zusammenhang nicht genannt wird.
  • Bei den Bauernopfern wird typischerweise der Wortlaut des Quelltextes weitgehend übernommen, aber durch Auflösung von Abkürzungen sowie durch das Ersetzen von kompakten durch wortreichere Formulierungen in die Länge gezogen.
  • Die dokumentierten Passagen entstammen bislang sämtlich Quellen, die anderweitig (überwiegend) ordentlich zitiert werden.
  • Die dokumentierten Übernahmen sind ganz überwiegend von geringem oder höchstens mittlerem Umfang. Es findet sich praktisch keine seitenlange oder seitenübergreifende Passage. Abschnitte solchen Umfangs werden korrekt mit Anführungszeichen zitiert. Teilweise hängt das auch damit zusammen, dass der Verfasser den Text aus Schnipseln von unterschiedlichen Arbeiten zusammensetzt (so genanntes "Patchwork-Plagiat"). Im Zusammenhang mit dieser Arbeit wurde deshalb auch diskutiert, ob die im VroniPlag Wiki praktizierte Darstellung in Fragmenten einen Fall wie diesen richtig dokumentieren kann: Forum:Grenzen der Dokumentation in Fragmenten.
  • Eine Übernahme aus dem Internet (WP etc.) ist nicht ersichtlich.
  • Etliche der hier dokumentierten Beanstandungen finden sich bereits (allerdings ohne nähere Quantifizierung und mit nur einigen wenigen Beispielen) in der kritischen Rezension von Schack (KUR 2011, 19 ff.).
  • Ein Teil der dokumentierten Übernahmen dürfte als "minder schwerer Fall" einzuordnen sein: Die Wiedergabe von Normen (auch und gerade ausländischer Rechtsordnungen) und Entscheidungssachverhalten in Kurzzusammenfassung erzwingt eine gewisse Wortlautähnlichkeit. (Gleichwohl ist auch in solchen Situationen ein Hinweis auf die Übernahme sinnvoll, um den Leser darauf hinzuweisen, daß sich der Verfasser die wertende Verkürzung eines anderen zu eigen macht.)
  • Immerhin am Rand interessant ist, daß es sich (erneut) um eine preisgekrönte Arbeit handelt. Der Verfasser erklärt auf seiner Uni-Seite dazu:
    "Die Doktorarbeit zum Thema „...“ wurde von dem Deutschen Institut für Kunst und Recht, Heidelberg, mit dem Dissertations- und Habilitationspreis 2009 und von der Dr.-Friedrich-Feldbausch-Stiftung, Landau/Pfalz, mit dem Dr.-Friedrich-Feldbausch-Förderpreis 2009 ausgezeichnet. Ihre Drucklegung wird durch Druckkostenzuschüsse der Juris GmbH und der Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat unterstützt."
  • Bislang nicht untersucht ist die Habilitationsschrift des Verfassers, die knapp anderthalb Jahre nach der vorliegenden Dissertation fertiggestellt wurde und in zwei weiteren Bänden ähnlichen Umfangs im Druck erschienen ist. Sollten sich die hier dokumentierten Übernahmetechniken dort fortsetzen, würde dies immerhin ein durchgehendes Mißverständnis von Zitierregeln zeigen (ob dieses gegen eine Täuschungsabsicht spricht, kann hier nicht entschieden werden).
  • Der Verfasser ist mittlerweile außerordentlicher Professor an der Universität des Saarlandes [1].

Interessante Kleinigkeiten[]

  • Fast durchgängig schreibt Verf. "sodass", gelegentlich (nicht nur in wörtlichen Zitaten) aber auch "so dass". Das mag eine Unsicherheit in der Schreibung sein, mag aber auch auf Fremdübernahmen deuten.
  • [2]: Ma am Lehrstuhl Prof. Martinek über wörtliche Zitate (unter III.7.): Diese seien "möglichst zu vermeiden, soweit es nicht gerade auf eine bestimmte Formulierung ankommt." Dort wird auch unter II.3 "dringend davor gewarnt, Zitate aus Kommentaren, Lehrbüchern oder Gerichtsentscheidungen ungeprüft abzuschreiben." Auch an diesen Rat scheint sich der Verfasser nicht durchgehend gehalten zu haben: Ma/Fragment 055 01.

Statistik[]

  • Es sind bislang 45 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 6 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 39 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 1216 Seiten im Hauptteil.
    Die 1216 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 1216
0 % - 50 % Plagiatsanteil 0
50 % - 75 % Plagiatsanteil 0
75 % - 100 % Plagiatsanteil 0
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 0 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
( rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)

Datei:2.

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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