VroniPlag Wiki

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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 108, Zeilen: 02-16
Quelle: Rudolph 2007
Seite(n): 234, Zeilen: 21-30
Die Verfolgung der Juden hat innerhalb der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft ein Ausmaß und eine Intensität erreicht, die nicht nur auf eine wirtschaftliche, sondern auch auf eine physische Vernichtung der verfolgten jüdischen Bevölkerungskreise abzielten. Die Furcht vor einer Verbringung in ein Konzentrationslager und einer Ermordung schuf eine tatsächliche Situation, in der nationalsozialistisch verfolgten Bevölkerungsgruppen keine Wahl blieb, als der staatlich verfügten Beschlagnahme Folge zu leisten und eine Herausgabe der kulturellen Vermögenswerte an das Deutsche Reich zu erdulden. Auf-grund dieses faktischen Machtverhältnisses der Über- und Unterordnung zusammen mit der physischen wie psychischen Zwangs-, Drohungs- und Gewaltsituation kann auch in solchen Konstellationen, in denen bspw. Kunstwerke aus dem Besitz der jüdischen Eigentümer formal mit einem dementsprechenden Herausgabewillen an die nationalsozialistischen Behörden und Organe ausgehändigt wurden, materiell keine besitzübertragende Handlung der verfolgten Bevölkerungsteile angenommen werden.238

238 Vgl. auch ähnlich Rudolph, Restitution von Kunstwerken aus jüdischem Besitz – Dingliche Herausgabeansprüche nach deutschem Recht, 2007, S. 233–236.

Zu der Zeit, zu der Kunstwerke aus jüdischen Sammlungen vornehmlich in dieser Weise entzogen wurden, nämlich seit Inkrafttreten der 11. VO zum Reichsbürgergesetz, hatte die Verfolgung der Juden ein Ausmaß und eine Intensität erreicht, die diesen vor Augen führen mussten, dass sie nicht nur wirtschaftlich, sondern auch physisch vernichtet werden sollten. Bestimmt etwa durch die Furcht davor, dass seine bevorstehende Auswanderung noch verhindert und er in ein Konzentrationslager verschleppt und dort umgebracht werden könnte, hätte ein jüdischer Eigentümer gar keine andere Wahl gehabt, als einer Beschlagnahmeverfügung Folge zu leisten und seine Kunstwerke an das Deutsche Reich herauszugeben.
Anmerkungen

Quelle ist in Fn. genannt, allerdings mit irreführendem "Vgl." und ungenauer Seitenangabe. Wegen geringer Wortlautnähe kW.

Sichter