VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 635, Zeilen: 15-28
Quelle: Rudolph 2007
Seite(n): 225, Zeilen: 02-10
Zumindest seit Beginn der in den 1990er Jahren erfolgten Provenienzrecherchen und Aufarbeitungen des nationalsozialistischen Kunsthandels ist bspw. die jüdische Provenienz eines Kunstwerks unter anderem daran erkennbar, dass auf ihm die Signatur „AR“ und „LR“ oder etwa „LB“, „D-W“ oder „KA“ angebracht ist. Seit Veröffentlichung der sog. Handreichung, deren Inhalt selbstverständlich nicht nur die professionell im Kunsthandel beteiligten Galeristen, Kunsthändler, Auktionshäuser und Museen, sondern auch Privatsammler kennen müssen, besteht darüber Auskunft. Mit den genannten Signaturen hat der ERR Kunstwerke versehen, die er aus jüdischen Sammlungen im besetzten Frankreich beschlagnahmt hat. „Die Signaturen „AR“ und „LR“ erhielten oftmals diejenigen Kunstwerke, die für das Führermuseum Linz bestimmt waren.883 Die Signaturen „LB“, „D-W“ und „KA“ dagegen kennzeichnen Kunstwerke, die aus den Sammlungen Levy de Benion, David-Weill und Alphonse Kann stammen.“ 884

883 Vgl. die Hinweise in der sog. Handreichung zur Umsetzung der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz vom Dezember 1999 vom Februar 2001, überarbeitet im November 2007, S. 12.

884 In dieser Auflistung der jüdischen Sammler, denen während der Herrschaft des Nationalsozialismus Kunstwerke entzogen worden sind, ist bei denjenigen, die in Frankreich gelebt haben, soweit bekannt, hinter dem Namen die Signatur angegeben, mit welcher der ERR die Kunstwerke aus ihren Sammlungen versehen hat. Vgl. Rudolph, Restitution von Kunstwerken aus jüdischem Besitz – Dingliche Herausgabeansprüche nach deutschem Recht, 2007, S. 225–226.

Die jüdische Provenienz des zu erwerbenden Kunstwerks ist zum anderen daran erkennbar, dass auf ihm die Signatur „AR“ und „LR“ oder etwa „LB“, „D-W“ oder „KA“ angebracht ist. Mit diesen Signaturen hat der ERR Kunstwerke versehen, die er aus jüdischen Sammlungen im besetzten Frankreich beschlagnahmt hat. Die Signaturen „AR“ und „LR“ erhielten oftmals diejenigen Kunstwerke, die für das Führermuseum Linz bestimmt waren.721 Die Signaturen „LB“, „D-W“ und „KA“ dagegen kennzeichnen Kunstwerke, die aus den Sammlungen Levy de Benzion, David David-Weill und Alphonse Kann stammen.722

[205]

Seit 1999, genauer: seit Februar 2001, ist die jüdische Abstammung des früheren Eigentümers sowohl Kunsthändlern und Museen als auch Privatsammlern jedenfalls dann erkennbar, wenn dieser in der Auflistung jüdischer Sammler, die der sogenannten „Handreichung“ zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung677 beigefügt ist, genannt ist oder sein Schicksal in einem der seit 1998 veröffentlichten Bücher oder Aufsätze geschildert wird.



722 Vgl. Handreichung, S. 12, Anlage II h, S. 39 f. In dieser Auflistung der jüdischen Sammler, denen während der Herrschaft des Nationalsozialismus Kunstwerke entzogen worden sind, ist bei denjenigen, die in Frankreich gelebt haben, soweit bekannt, hinter dem Namen die Signatur angegeben, mit welcher der ERR die Kunstwerke aus ihren Sammlungen versehen hat.

677 „Handreichung zur Umsetzung der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“, Anlage II h, S. 39 f., abrufbar auf http://www.lostart.de/stelle/handreichung. [...]

Anmerkungen

Die Angabe in der Fn. läßt nicht erkennen, daß hier wortlautnah (teils wörtlich) übernommen wurde. Der zwischengeschobene zweite Satz fasst Rudolph S. 205 zusammen.

Sichter
PlagProf:-)