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Untersuchte Arbeit: Seite: 638, Zeilen: 20-26 |
Quelle: Grell 1999 Seite(n): 150, Zeilen: 15-19 |
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Trotzdem ist bspw. bei solchen Kunsthändlern, die sich direkt aus den Beständen der etwa innerhalb Frankreichs beschlagnahmten Vermögenswerte im Jeu de Paume oder weiteren kleineren nationalsozialistischen Sammelstellen bedienten, zweifelsohne davon auszugehen, dass sie zum damaligen Zeitpunkt über die wahren Umstände der Beschlagnahme vorwiegend privater jüdischer Vermögenswerte informiert und über die Widerrechtlichkeit der Maßnahmen im Bilde waren. | Bei Kunsthändlern, die sich direkt aus den Beständen der beschlagnahmten Vermögenswerte im Jeu de Paume oder weiteren kleineren Sammelstellen bedienten (§10.A.), ist davon auszugehen, dass sie über die wahren Umstände der Beschlagnahme vorwiegend privater jüdischer Vermögenswerte informiert und über die Widerrechtlichkeit der Massnahmen im Bilde wahren.868 |
Kein Verweis auf Grell. |
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