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Typus
Verdächtig
Bearbeiter
Hotznplotz
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 058, Zeilen: 07-17; 106-107
Quelle: Woeller 2004
Seite(n): 034, Zeilen:
Den Zuständigkeitsanspruch auf die Koordinierung aller gesamtdeutschen Belange musste Thedieck auf dieser Sitzung angesichts aufkommenden Widerstandes der anderen Ressorts jedoch bereits wieder revidieren: "Das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen erhebe keinen Anspruch darauf, ein Monopol für alle mit der Wiedervereinigung verbundenen Aufgaben und Maßnahmen zu beanspruchen. Das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen habe aber gem. seinem Charakter die Aufgabe, Anregungen zu geben und eine Mittlerstellung zwischen den einzelnen Ministerien einzunehmen. Durch die koordinierende Funktion des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen sollten selbstverständlich nicht die Arbeiten anderer Ministerien eingeschränkt werden, die sich mit besonderen Problemen im Bundesgebiet, die durch die Trennung Deutschlands hervorgerufen werden, befassen."[FN 3]

[FN 3] Niederschrift über die Besprechung im Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen am 23.1.1952, in: BarchK B 137/ 4086.

Dennoch sah sich Thedieck genötigt, auf der konstituierenden Sitzung des interministeriellen Ausschusses am 23. Januar 1952 seinen Zuständigkeits- und Koordinierungsanspruch zu relativieren: »Das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen erhebe keinen Anspruch darauf, ein Monopol für alle mit der Wiedervereinigung verbundenen Aufgaben und Maßnahmen zu beanspruchen. (...) Durch die koordinierende Funktion des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen sollen selbstverständlich nicht die Arbeiten anderer Ministerien eingeschränkt werden, die sich mit besonderen Problemen im Bundesgebiet, die durch die Teilung Deutschlands hervorgerufen werden, befassen«.[FN 87]

[FN 87] Niederschrift über die Besprechung im Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen am 23.1.1952, BA, B 137/4086 und B. ADOLPH, Anfänge, 1991, S. 23.

Anmerkungen
Sichter