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Untersuchte Arbeit: Seite: 255, Zeilen: 8-16 |
Quelle: Clement 1934 Seite(n): 71, Zeilen: |
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Dies war für Zentner [Fn 402] der Fehler der
Gesetzgebung Montgelas' gewesen: „Jeder steht unbekümmert neben dem anderen, nur für sich und sein Interesse besorgt,- der Gemeinsinn geht endlich ganz verloren; auf ein Volk, welches in einem solchen Zustande sich befindet, kann in einem kultivirten Staate eine Regierung mit Kraft und Sicherheit nicht wirken; sie kann durch ihre Organe der Kräfte, der Kenntnisse und des Willens aller einzelnen sich nicht bemeistem“. ... [Fn 402] Beilage I, HStA Staatsrat 423 |
Nach einem ausführlichen,
historischen Überblick über die Entwicklung des bayerischen Gemeinderechtes und einer Schilderung der bisherigen Revisionsverhandlungen seit 1813 folgt eine kritische Auseinandersetzung mit der Gemeindegesetzgebung Montgelas’ und die Begründung der neuen Gemeindeverfassung und der in ihr verwirklichten Grundsätze [FN 158] : "... — jeder steht unbekümmert neben dem anderen, nur für sich und sein Interesse besorgt, der Gemeinsinn geht endlich ganz verloren; auf ein Volk, welches in einem solchen Zustande sich befindet, kann in einem kultivierten Staate eine Regierung mit Kraft und Sicherheit nicht wirken; sie kann durch ihre Organe der Kräfte, der Kenntnisse und des Willens aller Einzelnen sich nicht bemeistern; — ... " ... [Fn 158] Vgl. Sitzungsprotokoll vom 29. Januar 1818. H. St. A. |
Ebenfalls ein Zitat von S. 71 übernommen (s. Frag. 255 05 und 135 14). |
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