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Fragmente (Plagiat, gesichtet)

Kein Fragment



Fragmente (Plagiat, ungesichtet)

13 Fragmente

[1.] Analyse:Rw/Fragment 066 04 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 9. November 2011, 01:14 (Bummelchen)
Fragment, Roth 2000, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 4-12
Quelle: Roth 2000
Seite(n): 119, Zeilen: 1-9
Neben Fragen der Währungsumstellung und Konjunkturpolitik

im Fall der Wiedervereinigung untermauerte er seine politisch formulierte These der Brückentheorie im wirtschaftlichen Bereich: "Der mitteldeutsche Raum war seit den Zeiten der Gründung Preußens politisch und wirtschaftlich stets ein Mittler zwischen Ost und West. Uns liegt daran, die Wirtschaft Mitteldeutschlands nicht allein in den Wirtschaftskörper der Bundes- republik einzugliedern,sondern auch daran zu denken, daß dieses Wirtschaftsgebiet seine geschichtlich gewordene Mittlerstellung zwischen Bundesrepublik und den Gebieten ostwärts der Oder-Neisse-Linie zurückgewinnen soll und wird. Es würde mir daher nicht wünschenswert erscheinen, die Wirtschaft Mitteldeutschlands aus- schließlich westwärts zu orientieren".[Fn 18]

...

18 Ebd., S. .

[Der mitteldeutsche Raum war seit den Zeiten der]

Gründung Preußens politisch und wirtschaftlich stets ein Mittler zwischen Ost und West. Uns liegt es ob, die Wirtschaft Mittel-deutschlands nicht allein in den Wirtschaftskörper der Bundesre-publik einzugliedern, sondern auch daran zu denken, daß dieses Wirtschaftsgebiet wieder seine geschichtlich gewordene Mittler-stellung zwischen der Bundesrepublik und den Gebieten ostwärts der Oder-Neisse-Linie zurückgewinnen soll und wird. Es würde mir daher nicht wünschenswert erscheinen, die Wirtschaft Mittel-deutschlands ausschließlich westwärts zu orientieren.

Anmerkungen

Textübernahme ohne korrekte Quellenangabe.

Sichter

[2.] Analyse:Rw/Fragment 070 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 9. November 2011, 01:26 (Bummelchen)
Fragment, Roth 1971, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 70, Zeilen: 1-5
Quelle: Roth 1971
Seite(n): 59, Zeilen: 7-12
Den Ausgangspunkt der Beratungen in diesem Ausschuß bildeten die drei Hauptforderungen: "Die Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung in der DDR, die Sicherstellung der Kontinuität der Produktion und der Arbeitsplätze sowie die möglichst rasche Anpassung der Wirtschaft des sowjetischen Besatzungsgebietes an die gesamtdeutschen Wirt- schaftsverhältnisse".[Fn 43]

...

[Fn 42] Erster Tätigkeitsbericht des Forschungsbeirates 1952/53, Auszug, S. . [Fn 43] Ebd., S. 23.

Bei der Wiedervereinigung Deutschlands sind auf wirtschaftlichem Gebiet vor allem drei Aufgaben zu lösen:

1. Die Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung, 2. die Sicherung der Kontinuität der Produktion und der Arbeitsplätze, 3. die möglichst rasche Anpassung der Wirtschaft des sowjetischen Besatzungs-gebietes an die gesamtdeutschen Wirtschaftsverhältnisse.

Anmerkungen

Die klassische Verschleierung. Eine Aufzählung wird zu einem Satz gemacht.

Sichter

[3.] Analyse:Rw/Fragment 133 06 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 8. November 2011, 19:24 (Bummelchen)
Adolph 1991, Fragment, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Bummelchen, Guckar
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 133, Zeilen: 6-14
Quelle: Adolph 1991
Seite(n): 65, Zeilen: 7 - 16
Aus Sorge, die Formulierung »rechtsstaatliches Prinzip der Entschädigung« könnte als Entschädigung zum vollen Wert nach Art. 14 GG ausgelegt werden und zu über- triebenen Vorstellungen über den Umfang der Entschädigung und damit zu »unerfüllbaren Hoffnungen« führen, unterbreitete des Bundesfinanzministerium einen Änderungsvorschlag:

"Der gesamtdeutsche Gesetzgeber wird innerhalb der durch die allgemeine Leistungsfähigkeit gezogenen Grenzen für einen sozial gerechten Ausgleich der Schäden, die durch die Entschädigung des Eigentums entstanden sind, Sorge tragen."[Fn 46]

...

[Fn 46] 46 Diskussion über die Frage der Veröffentlichung der These »Bodenreform«, Protokoll der Plenartagung des Forschungsbeirates am 31. 5. 1954 im Bundeshaus Berlin, BA, B 1/672, 5.3f. und Schreiben des Bundesministers für Finanzen an den Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen

... da führte der Finanzminister nun genau das entgegengesetzte Argument zur Verhinderung einer Veröffentlichung an. fm Finanzministerium wollte man von Anfang an mit Sicht auf die Folgekosten einer Wiedervereinigung nicht zu viel versprechen. Man stieß sich insbesondere an der These, die der der Forschungsbeirats ausgesprochenen Empfehlung über die Bodenreform unmittelbar folgte.Diese These hatte der Forschungsbeirat jedoch selbst erst auf Druck des Justiz und Landwirtschaftsministeriums übernommen:[Fn539]

"Der gesamtdeutsche Gesetzgeber wird das rechtsstaatliche Prinzip der Entschädigung für entzogenes Eigentum gesetzgeberisch zur Geltung zu bringen haben.“[Fn 540]

[Fn 539] Vgl. dazu das Schreiben zum Schriftwechsel der beiden Ministerien in: BA, B 136/963, Abschrift, Schreiben, Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen an Min. Direktor Dr. Friedrich Ernst, vertraulich, gez. von Zahn, vom1. April 1954, fol. 61-62.

[Fn 540] Erster Tätigkeitsbericht, 5. 21.

Anmerkungen

Das "Zitat" wurde wörtlich übernommen.Ansonsten wird der Text durch neuformulierungen übernommen.

Sichter

[4.] Analyse:Rw/Fragment 149 12 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 8. November 2011, 19:58 (Bummelchen)
Fragment, Roth 1971, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 149, Zeilen: 12-19
Quelle: Roth 1971
Seite(n): 23, Zeilen: 1-11
Im Rahmen dieser Begrenzung waren dem Forschungsbeirat von Beginn an zwei Aufgaben gestellt:

1. Eine Klärung der Lage in den einzelnen Wirtschaftszweigen, ihrer Entwicklung, ihrer Kapazitäten sowie ihrer gegenwärtigen Organisation und der für sie gelten- den Prinzipien der Wirtschaftsordnung.

2. Die Erstellung eines Sofortprogramms, d. h. die Vorbereitung aller derjenigen Maßnahmen, die im Falle der Wiedervereinigung alsbald, also etwa innerhalb eines Jahres, notwendig sein würden.[Fn 2] .... [Fn 2] Vgl. Erster Tätigkeitsbericht, S. ii und Dritter Tätigkeitsbericht, S. 19ff

Mit dem Abschluß der Funktionärsdebatte bei Ministerialbürokratie und Industrie waren die Aufgaben des „Forschungsbeirats" klar umrissen. Am 12. Dezember 1952 konnten Fragen seiner Organisation, Arbeits-weise und Zielsetzung von der Bundesregierung abschließend festgelegt werden. Dabei ragten zwei Hauptaufgaben hervor:

„1. Eine Klärung der Lage in den einzelnen Wirtschaftszweigen, ihrer Entwicklung, ihrer Kapazitäten sowie ihrer gegenwärtigen Organisation und der für sie geltenden Prinzipien der Wirtschaftsordnung.

2. Die Erstellung eines Sofortprogramms, d. h. die Vorbereitung aller derjenigen Maßnahmen, die im Falle einer Wiedervereinigung alsbald, also etwa innerhalb des ersten Jahres, notwendig sein würden"[Fn 21].

[Fn 21] Forschungsbeirat. . . , Erster Tätigkeitsbericht 1952/53, a.a.O., S. 10

Anmerkungen

Verkürzt in massiver Weise den Einleitungsatz und übernimmt sogar den Einleitungssatz. Ansonsten übernimmt der den Text mit samt Quellewnverweis. Der Autor macht sich sogar das Zitat zueigen und ändert es in ein vgl. um.

Sichter

[5.] Analyse:Rw/Fragment 198 25 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 8. November 2011, 20:26 (Bummelchen)
Fragment, Roth 1971, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 198, Zeilen: 25-31
Quelle: Roth 1971
Seite(n): 49, Zeilen:
Der Forschungsbeirat erarbeitete mit seiner "Empfehlung zur Einführung der volkseigenen Industriebetriebe der SBZ in die nach der Wiedervereinigung zu schaffende im Grundsatz marktwirtschaftliche Ordnung" vom i6. Dezember 1960 eine Übergangsregelung für die VEB, die die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit unter den neuen marktwirtschaftlichen Bedingungen ermöglichen sollte, ohne die künftige Eigentumsregelung zu präjudizieren oder zu beeinträchtigen.[Fn 309]

...

[Fn 305] Vgl. Empfehlungen zur Einführung der volkseigenen Industriebetriebe der SBZ in die nach der Wiedervereinigung zu schaffende im Grundsatz marktwirtschaftliche Ordnung, Referent: Prof. Dr. Thalheim, Kurzprotokoll der Plenartagung des Forschungsbeirates am 16/17. 12. 1960 inBerlin, BA, B 137 1/594, S. 52.

[Fn 307] Empfehlungen zur Einführung der volkseigenen Industriebetriebe der SBZ in die nach der Wiedervereinigung zu schaffende im Grundsatz marktwirtschaftliche Ordnung,Referent: Prof. Dr. Thalheim, Kurzprotokoll der Plenartagung des Forschungsbeirates am 16/17. 12. 1960, BA, B 137 1/594, s. 48.

...

[Fn 309] Zweiter Tätigkeitsbericht 1954/56, S. 154 und Dritter Tätigkeitsbericht 1957/1961, S. 165—172.

[Fn 55] Dritter Tätigkeitsbericht 1957/1961, S. 169, 170. Zit. aus: Ausschuß für Fragen der gewerblichen Wirtschaft, Empfehlung zur Einführung der „volkseigenen" Industriebetriebe der SBZ in die nach der Wiedervereinigung zu schaffende im Grundsatz marktwirtschaftlicher Ordnung
Anmerkungen

Der Autor übernimmt den Inhalt einer Fussnote und verwendet diesen nicht nur im Text sondern auch noch in weiteren Fußnoten ohne die Quelle kenntlich zu machen.

Sichter

[6.] Analyse:Rw/Fragment 200 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 8. November 2011, 21:11 (Bummelchen)
Fragment, Roth 2000, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 200, Zeilen: 1-5
Quelle: Roth 2000
Seite(n): 167, Zeilen: 41-48
[Bei der Auswahl der Vertragspartner sollten in erster Linie natürliche und

juristische Per-]sonen berücksichtigt werden, die vor der Überführung der Betriebe in »Volkseigentum« ganz oder überwiegend Eigentümer des Unternehmens waren. Darüber hinaus wurde vom Forschungsbeirat empfohlen, solche Personen zu bevorzugen, die »in Mitteldeutschland ansässig sind oder in Mitteldeutschland ansässig waren und ihren Wohnsitz oder Sitz wieder dorthin verlegen«.[Fn 318]

... [Fn 318] Empfehlungen zur Einführung der volkseigenen Industriebetriebe der SBZ in die nach der Wie- dervereinigung zu schaffende im Grundsatz marktwirtschaftliche Ordnung,

5. a) Bei der Auswahl der Vertragspartner sind in der Regel an er-ster Stelle solche natürlichen oder juristischen Personen zu berück-sichtigen, die vor der Überprüfung des Vertragsobjektes in »Volks-eigentum« ganz oder überwiegend Eigentümer des Unternehmens waren. Im übrigen sollen solche natürlichen oder juristischen Per-sonen bevorzugt werden, die in Mitteldeutschland ansässig sind oder die in Mitteldeutschland ansässig waren und ihren Wohnsitz oder Sitz wieder dorthin verlegen
Anmerkungen

Hat den Text und Kenzeichnung fast nahezu 1:1 übernommen. Das "Zitat" soll den Anschein erwecken, hier korrekt ein Textauszug wiedergegeben. In der Quellenangabe wurde der Text aus Roth 1971(siehe. Frag. 198 25).

Sichter

[7.] Analyse:Rw/Fragment 200 06 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 8. November 2011, 21:32 (Bummelchen)
Fragment, Roth 2000, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 200, Zeilen: 6-9
Quelle: Roth 2000
Seite(n): 167, Zeilen: 34-37
Daher konnte das für die Betriebsüberlassung vorgesehene Nutzungsentgelt zeitweilig gestundet werden, um die "Anpassung des Vertragsobjektes an die neuen Verhält- nisse zu erleichtern und seine

Entwicklung zu fördern".[Fn 319]

...

[Fn 319] Ebd.

Das für die Nutzungsüberlassung vereinbarte Entgelt kann zeitweilig gestundet werden, um die Anpassung des Vertragsobjektes an die neuen Verhältnisse zu erleichtern und seine Entwicklung zu fördern.
Anmerkungen

Der Text wurde mit leichten Umformulierungen übernommen. Auch hier wird wieder ein Zitat mit Quellenverweis aus Roth 1971 (s. Frag. 198 25)übernommen.

Sichter

[8.] Analyse:Rw/Fragment 200 09 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 8. November 2011, 22:35 (Bummelchen)
Fragment, Roth 1971, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 200, Zeilen: 9-13
Quelle: Roth 1971
Seite(n): 36, Zeilen: 31-33
In dieselbe Richtung ging der Vorschlag, bei Geltendmachung

von Eigentumsansprüchen an in VEB befindlichen Vermögenswerten solange von den in der DDR bestehenden Eigentums- regelungen auszugehen, bis der gesamtdeutsche Gesetzgeber endgültig darüber entschieden hatte.[Fn 320]

...

[Fn 320] Vgl. Dritter Tätigkeitsbericht 1957/1961, S. 171.

Zum dritten und letzten Schritt, der „Geltendmachung von Eigentumsansprüchen an in VEB befindlichen Vermögenswerten"[Fn 88], war es dann nicht mehr weit.

...

ebenda, S. 171

Anmerkungen

Wieder umformulierte Übernahme ohne Textangabe mit Alibizitat.

Sichter

[9.] Analyse:Rw/Fragment 200 33 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 8. November 2011, 22:51 (Bummelchen)
Fragment, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 200, Zeilen: 33-37
Quelle: [[Quelle:Rw/|]]
Seite(n): 170, Zeilen: 1-5
Bei allen zu treffenden Entscheidungen und

Maßnahmen sollten die Aufsichtsräte der modifizierten VEB und die aufsichtsführende obere Behörde sowohl betriebs- und volkswirtschaftliche Interessen, als auch die Problematik der Eigentumsverhältnisse gegeneinander abwägen und »tunlichst Erschwerungen der Eigentumsregelung vermeiden«.[Fn 321]

...

[Fn 321] Empfehlungen zur Einführung der volkseigenen Industriebetriebe der SBZ in die nach der Wie- dervereinigung zu schaffende im Grundsatz marktwirtschaftliche Ordnung, Beschlut der Plenarsitzung des Forschungsbeirates am 16/17. 12. 1960, BA, B 1/594, S. iio.

...

[Fn 323] Vgl. Empfehlungen zur Einführung der volkseigenen Industriebetriebe der SBZ in die nach der Wiedervereinigung zu schaffende im Grundsatz marktwirtschaftliche Ordnung, Referent: Prof. Dr. Thalheim, Kurzprotokoll der Plenartagung des Forschungsbeirates am 16/17. 12. 1960, BA, B 1/ 594, S.

[4. Bei der Entscheidung über die Zustimmung zu Maßnahmen über Vermögensgegenstände, die aus Entziehungsmaßnahmen herrüh-]

ren, soll die Behörde die betriebs- und volkswirtschaftlichen Interessen und die Problematik der definitiven Regelung der Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der seit 1945 in der SBZ vorgenom-menen Entziehungsmaßnahmen gegeneinander abwägen und tun-lichst Erschwerungen der Eigentumsregelung vermeiden.

Anmerkungen

Umformulierte Textübernahme mit "Alibizitat" , ohne Kennzeichnung und Fußnoten die aus Roth 1971 (s. Frag. 198 25).

Sichter

[10.] Analyse:Rw/Fragment 202 07 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 8. November 2011, 23:14 (Bummelchen)
Fragment, Roth 2000, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 202, Zeilen: 7 - 42
Quelle: Roth 2000
Seite(n): 164-166, Zeilen:
Im einzelnen sollte die Organisation der oberen Behörde der Empfehlung des

Forschungsbeirates nach in Grundzügen folgendermaßen ausgestaltet sein:

1. »Mit der Verwirklichung dieser Übergangsregelung wird eine »obere Behörde« beauftragt. Sie untersteht unmittelbar den zuständigen Zentralbehörden. Zur Beratung der Behörde ist ein Beirat aus sachkundigen Persönlichkeiten zu bilden. Er soll vor generellen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung gehört werden.

2. Die Aufsicht über die einzelnen modifizierten VEB soll grundsätzlich nachgeordneten Dienststellen dieser Behörde oder anderen staatlichen oder kommunalen Stellen übertragen werden.

3. Mit Inkrafttreten dieser Übergangsregelung enden die Aufgaben der den VEB übergeordneten Stellen, die diesen gegenüber den VEB aufgrund der zentral- geplanten Zwangswirtschaft und aufgrund des Rechtsstatus der VEB bisher oblagen. Die Behörde kann sich bis zu einer anderweitigen Regelung in der ihr geeignet erscheinenden Form der vorgenannten Stellen bei der Erfüllung der ihr aus dieser Übergangsregelung erwachsenen Aufgaben bedienen.

[Fn 331] Vgl. ebd., S. 90. [Fn 332] Ebd.,S.iooff

[S. 164 40 - 49]

b) Die Aufsicht über die einzelnen modifizierten VEB soll grundsätzlich nachgeordneten Dienststellen dieser Behörde oder anderen staatlichen oder kommunalen Stellen übertragen werden.

c) Mit Inkrafttreten dieser Übergangsregelung enden die Aufgaben der den VEB übergeordneten Stellen, die diesen gegenüber den VEB auf Grund der zentralgeplanten Zwangswirtschaft und auf Grund des Rechtsstatus der VEB bisher oblagen. Die Behörde kann sich bis zu einer anderweitigen Regelung in der ihr geeignet erscheinenden Form der vorgenannten Stellen bei der Erfüllung der ihr aus dieser Übergangsregelung erwachsenden Aufgaben bedienen.

[S165]

d) Die Tätigkeit von überbetrieblichen Forschungs- und Entwick-lungsinstituten ist durch die Behörde zu regeln. 2. Die Behörde hat bezüglich der modifizierten VEB folgende Auf-gaben:

a) die geschäftsführenden Personen der modifizierten VEB zu be-stellen und abzuberufen sowie Arbeitsverträge mit ihnen abzu-schließen; die Behörde soll so schnell wie möglich in den modifi-zierten VEB ungeeignete geschäftsführende Personen abberufen und geeignete, unternehmerisch befähigte geschäftsführende Per-sonen einsetzen; sie kann auch einstweilige Regelungen treffen.

b) für die einzelnen modifizierten VEB wirtschaftliche Aufsichtsor-gane zu schaffen und deren Mitglieder zu bestellen und abzuberu-fen;

aa) Der Aufsichtsrat ist das wirtschaftliche Aufsichtsorgan des mo-difizierten VEB. Er ist so schnell wie möglich zu errichten. Die Behörde kann bei kleineren Betrieben von der Errichtung eines Aufsichtsrates absehen, wenn ein betriebliches Aufsichtsorgan nicht erforderlich erscheint. In diesem Falle hat die Behörde für den betreffenden modifizierten VEB die Maßnahmen zu bestim-men, die an Stelle des Aufsichtsrates ihrer Zustimmung bedürfen, bb) Dem Aufsichtsrat sollen mindestens drei sachverständige Per-sonen angehören. Diese sind von der Behörde zu bestellen und ab-zuberufen. Dabei sind die Arbeitnehmer und der Kreis der Eigen-tumsprätendenten zu berücksichtigen. Ein Mitglied ist als Vertreter des öffentlichen Interesses zu bestellen, dem die Behörde Weisun-gen erteilen kann. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind dem mo-difizierten VEB für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufsichts-pflichten verantwortlich.

cc) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der modifizierten VEB zu beaufsichtigen und in den durch das Statut bestimmten Fällen bei den Unternehmensentscheidungen mitzuwirken. Der Aufsichtsrat hat sich außerdem zur Bestellung und Abberufung der geschäftsführenden Personen des modifizierten VEB zu äußern so-wie eine Stellungnahme zu den von den geschäftsführenden Per-sonen vorzulegenden Geschäftsberichten und Vorschlägen für die Verwendung des Ertrages abzugeben. Er kann der Behörde Vor-schläge zur Änderung des Statuts des modifizierten VEB machen.

c) das mit dieser Übergangsregelung in Kraft tretende einheitliche Musterstatut der modifizierten VEB im Einzelfall abzuändern, so-fern es die Verhältnisse des Betriebes erfordern; die Änderungen des Statuts können sich insbesondere auf die Einschränkung oder Erweiterung des Kreises der zustimmungsbedürftigen Maßnahmen sowie auf die Bestimmung des für die Zustimmung Zuständigen (Aufsichtsrat oder Behörde) beziehen. Die Behörde ist nicht befugt, Änderungen anzuordnen, die dem Sinn dieser Übergangsregelung und des gleichzeitig erlassenen Musterstatuts widersprechen. Die Änderungen dürfen vor allem die Eigenverantwortung der modifi-zierten VEB und ihrer Organe für die wirtschaftliche Tätigkeit des Betriebes nicht beeinträchtigen.

d) über Streitigkeiten zu entscheiden, die zwischen modifizierten VEB über Gegenstände bestehen, die »Volkseigentum« sind und im

[S. 166 1- 12]

Zeitpunkt der Modifizierung in ihrem Besitz waren; dabei hat die Behörde nach der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit zu entschei-den.

e) die Tätigkeit der modifizierten VEB zu beaufsichtigen und in den durch das Statut bestimmten Fällen bei den Unternehmensent-scheidungen mitzuwirken.

f) für die Wirtschaftsprüfung der modifizierten VEB zu sorgen (Re-visionswesen); die Behörde hat dafür Sorge zu tragen, daß die Wirtschaftsprüfung der modifizierten VEB in dem zur Kontrolle notwendigen, aber auch nur in dem wirtschaftlich tragbaren Um-fange erfolgt. Die Prüfung sollen in der Regel Institutionen vor-nehmen, die von der Behörde unabhängig sind

Anmerkungen

Massive modifizierte Textübernahme.

Sichter

[11.] Analyse:Rw/Fragment 203 01 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 8. November 2011, 23:38 (Bummelchen)
Fragment, Roth 2000, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 203, Zeilen: 1-11
Quelle: Roth 2000
Seite(n): 166, Zeilen: 13-34
6. bei der Feststellung der von den Organen der modifizierten VEB vorzulegenden

Abschlüsse maßgeblich mitzuwirken, sowie über die Verwendung des ausgewiesenen Gewinnes zu entscheiden; hierbei ist nach den möglichst bald nach der Wiedervereinigung zu erlassenden Richtlinien zu verfahren.

7. erforderlichenfalls in Vertretung des modifizierten VEB, Nutzungsverträge über den gesamten Betrieb oder über Teilbetriebe abzuschließen.

8. modifizierte VEB aufzulösen, mit anderen modifizierten VEB zu vereinigen oder zu teilen, wenn dies aus volkswirtschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Grün- den zweckmäßig ist. Die Behörde kann solche Maßnahmen insbesondere dann anordnen, wenn dadurch für den Wettbewerb im Markt bessere Voraussetzungen geschaffen werden."[Fn 333]

[Fn 333] Ebd., S. ioi—io.. Vgl. Dritter Tätigkeitsbericht 1957/1961, S. 166—169.

g) bei der Feststellung der von den Organen der modifizierten VEB vorzulegenden Abschlüsse maßgeblich mitzuwirken sowie über die Verwendung des ausgewiesenen Gewinnes zu entscheiden; hierbei ist nach den möglichst bald nach der Wiedervereinigung zu erlas-senden Richtlinien zu verfahren. Die maßgebliche Mitwirkung der Behörde bei der Feststellung der von den Organen der modifizier-ten VEB vorzulegenden Abschlüsse kann in der Weise erfolgen, daß sie sich die Feststellung des Abschlusses selbst vorbehält oder sie dem Aufsichtsrat mit oder ohne Vorbehalt ihrer Genehmigung überträgt.

h) erforderlichenfalls in Vertretung des modifizierten VEB Nut-zungsverträge über den gesamten Betrieb oder über Teilbetriebe abzuschließen; dadurch erhält die Behörde die Befugnis, auch ge-gen den Willen der geschäftsführenden Personen Betriebsnut-zungsverträge abzuschließen.

i) modifizierte VEB aufzulösen, mit anderen modifizierten VEB zu vereinigen oder zu teilen, wenn dies aus volkswirtschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. Die Behörde kann solche Maßnahmen insbesondere dann anordnen, wenn da-durch für den Wettbewerb am Markt bessere Voraussetzungen ge-schaffen werden. Dabei hat sie die Rechtsnachfolge und die Schul-denhaftung eindeutig zu klären.

Anmerkungen

Wieder mit umformulierungen übernommen.

Sichter

[12.] Analyse:Rw/Fragment 233 20 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:38 Kybot
Erstellt: 9. November 2011, 00:05 (Bummelchen)
Fragment, Roth 2000, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 233, Zeilen: 20-25
Quelle: Roth 2000
Seite(n): 160, Zeilen: 16-25
Den Beratungen liegt die Annahme zugrunde, daß noch vor der Verabschiedung einer neuen Verfassung eine gesamtdeutsche Regierung mit weitgehenden Voll- machten gebildet ist. Bei der wirtschaftlichen Wiedervereinigung handelt es sich um einen Prozess und nicht um einen Zeitpunkt. Als Beginn dieses Prozesses ist hier die Bildung der gesamtdeutschen Regierung anzusehen Den Beratungen des Kleinen Währungskreises lag seit dem 26. Mai 1956 die Annahme zugrunde, daß noch vor der Verabschiedung ei-ner neuen Verfassung eine gesamtdeutsche Regierung mit weitge-henden Vollmachten gebildet ist. Es herrscht Übereinstimmung darüber, daß es sich bei der wirtschaftlichen Wiedervereinigung um einen Prozeß und nicht um einen Zeitpunkt handelt. Als Be-ginn dieses Prozesses ist hier die Bildung der gesamtdeutschen Re-gierung anzusehen.
Anmerkungen

Textübernahme ohne Kenzeichnung der Quelle.

Sichter

[13.] Analyse:Rw/Fragment 278 05 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:38 Kybot
Erstellt: 9. November 2011, 00:28 (Bummelchen)
Fragment, Roth 1971, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 278, Zeilen: 5-8
Quelle: Roth 1971
Seite(n): 60, Zeilen: 14-16
In seiner Empfehlung zur »Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach

der Wiedervereinigung« vom io. Dezember 1953 schlug er daher vor, für "Sonderfälle und von der Umstellung besonders stark betroffene Gebiete volkswirtschaftlich wertvolle Notstandsarbeiten vorzubereiten und zu finanzieren".[Fn 27]

[Fn 27] Vgl. Probleme der Wiedervereinigung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Die Beratungsergebnisse des Forschungsbeirates und der von diesem eingesetzten Ausschüsse und Arbeitsgruppen nach dem Stande, io. 12. 5953, BA, B 137 1/30, 5. 2 und Erster Tätigkeitsbericht 1952/1953, 5. 24.

c) für Sonderfälle und von der Umstellung besonders stark betroffene Ge-biete volkswirtschaftlich wertvolle Notstandsarbeiten vorzubereiten und zu finanzieren."
Anmerkungen

Textübernahme mit "Alibizitaz" und falscher Quellenangabe in der Fussnote.

Sichter


Fragmente (Verdächtig / Keine Wertung)

3 Fragmente

[1.] Analyse:Rw/Fragment 063 12 - Diskussion
Bearbeitet: 4. October 2018, 16:09 Klgn
Erstellt: 9. November 2011, 00:45 (Bummelchen)
Fragment, Roth 1971, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verdächtig, ZuSichten

Typus
Verdächtig
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 63, Zeilen: 12-15
Quelle: Roth 1971
Seite(n): 16, Zeilen: 34-38
Die personelle Kontinuität des Wirtschaftsausschusses des Königsteiner Kreises im

Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands war sinnfällig, aber mit der Übernahme seines Vorsitzenden, Professor Gleitzes, gewahrt.

Im „Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands" beispielsweise, jener 1952 offen zur Vorbereitung der „Rückgewinnung" der DDR gegründeten Planungszentrale des Gesamtdeutschen Ministeriums, waren sie von Anfang an in beträchtlicher Anzahl vertreten.
Anmerkungen
Sichter

[2.] Analyse:Rw/Fragment 064 13 - Diskussion
Bearbeitet: 4. October 2018, 16:09 Klgn
Erstellt: 9. November 2011, 00:53 (Bummelchen)
Fragment, Roth 1971, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verdächtig, ZuSichten

Typus
Verdächtig
Bearbeiter
Bummelchen, KayH
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 64, Zeilen: 13-14
Quelle: Roth 1971
Seite(n): 17, Zeilen: 26-30
Was den ungewissen Zeithorizont bis zu einem Erfolg der Wiedervereinigung anbelangte, ließ sich Kaiser zu keinen Illusionen hinreißen. Er gab aber seiner Hoffnung Aus- druck, daß "dieser Tag X rascher kommt, als die Skeptiker zu hoffen wagen".[Fn 3] Jakob Kaiser, seinerzeit Minister für gesamtdeutsche Fragen, sprach sich darüber in seiner Gründungsrede in aller Offenheit aus: „Es liegt durchaus im Bereich der Möglichkeit, daß dieser Tag ,X' rascher kommt, als die Skeptiker zu hoffen wagen.
Anmerkungen
Sichter

[3.] Analyse:Rw/Fragment 132 12 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 8. November 2011, 18:27 (Bummelchen)
Fragment, Roth 1971, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, Verdächtig, ZuSichten

Typus
Verdächtig
Bearbeiter
Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 132, Zeilen: 12-21
Quelle: Roth 1971
Seite(n): 57,58, Zeilen: 35-44,1-3
"Der Forschungsbeirat ist sich darüber einig, daß die Bodenreform in der SBZ nicht unter dem Gesichtspunkt einer Restauration der alten Eigentumsverhältnisse revidiert werden soll.Maßgebend ist die Sicherung der Volksernährung durch die Schaffung lebensfähiger Betriebe. Neubauern, die den Boden in den vergangenen J ahren unter persönlichen Opfern bearbeitet haben, soll der Boden erhalten bleiben. Die Wiederherstellung und Festigung des

selbständigen bäuerlichen Besitzes, ins- besondere des Familienbesitzes, wird gerade bei der derzeitigen Entwicklung zur Kollektivierung in der SBZ einer der vordringlichen agrarpolitischen Aufgaben sein. Der gesamtdeutsche Gesetzgeber wird das rechtsstaatliche Prinzip der Entschädigung für entzogenes Eigentum gesetzgeberisch zur Geltung zu bringen haben."[Fn 41]

... [Fn 41] These zur Bodenreform, Fassung gemäß Beschluß der Plenarsitzung am 30. 9. 1952,Protokoll der Plenartagung des Forschungsbeirates am 31. 5. 1954, BA, B i 1/672. S. . 42 Ebd., S. 4f.

[S. 57]

"Der Forschungsbeirat ist sich darüber einig, daß die Bodenreform in der SBZ nicht unter dem Gesichtspunkt einer Restauration der alten Eigentumsverhältnisse revidiert werden soll. Maßgebend ist die Sicherung der Volksernährung durch die Schaffung lebensfähiger Betriebe. Neubauern, die den Boden in den vergangenen Jahren unter persönlichen Opfern bearbeitet haben, soll der Boden erhalten bleiben.

Die Wiederherstellung und Festigung des selbständigen bäuerlichen Besitzes, ins- besondere des Familienbesitzes, wird gerade bei der derzeitigen Entwicklung zur Kollektivierung in der SBZ einer der vordringlichen agrarpolitischen Aufgaben sein.

[S. 58]

Der gesamtdeutsche Gesetzgeber wird das rechtsstaatliche Prinzip der Entschädigung für entzogenes Eigentum gesetzgeberisch zur Geltung zu bringen haben."

Anmerkungen

In beiden Werken ist der Text als Zitat aufgeführt. Der Autor könnte sich die Originalquelle, das Protokoll, beschafft und von dort aus zittiert haben. Frage könnte er sich das Protokoll beschafft haben? Aber wie kommt es, dass er 1:1 den selben Text zitiert wie in der Quelle?

Sichter


Fragmente (Kein Plagiat)

1 Fragment

[1.] Analyse:Rw/Fragment 124 10 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 11:37 Kybot
Erstellt: 8. November 2011, 16:45 (Bummelchen)
Fragment, KeinPlagiat, Roth 1998a, Rw, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Bummelchen, Sotho Tal Ker, Guckar, Senzahl
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 124, Zeilen: 09-11
Quelle: Roth 1998a
Seite(n): 410, Zeilen: 12-15
»(...) Die Sozialdemokratische Partei würde meines Erachtens diese Aufgabe alsbald und sicherlich mit gutem Erfolg für sich aufgreifen und zu einem sehr wichtigen und für die Koalition gefährlichen Punkt ihrer Wahlpropaganda machen.« [FN 92]

[FN 90] Schreiben Dr. Ernst an den Herrn Bundeskanzler Dr. Adenauer, 7.8.1952, BA, B 137 I/82, S. 4. [FN 91] Ebd. [FN 92] Ebd.

Die Sozialdemokratische Partei würde meines Erachtens diese Aufgabe als- bald und

sicherlich mit gutem Erfolg für sich aufgreifen und zu einem sehr wichtigen und für die Koalition gefährlichen Punkt ihrer Wahlpropaganda machen.

Anmerkungen
Sichter


Fragmente (Verwaist)

Kein Fragment



Quellen

Quelle Autor Titel Verlag Jahr Lit.-V. FN
Rw/Roth 1971 Roth 1971
Rw/Roth 1998a Roth Teil A 1998
Rw/Roth 1998b Roth Teil B 1998


Übersicht

Typus Gesichtet ZuSichten Unfertig Σ
KP 0 0 0 0
VS 0 11 0 11
ÜP 0 0 0 0
BO 0 0 0 0
KW 0 0 0 0
KeinP 0 1 0 1
Σ 0 17 0 17

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Kategorie:Rw