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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 19, Zeilen: 1-11
Quelle: Euratom-Vertrag 2007
Seite(n): 0, Zeilen: 0
[Dafür stehen mehr als 300 Kommissare zur Verfügung, die umfangreiche Rechte der Kontrolle innerhalb von Behörden] und Unternehmen in den Mitgliedsstaaten besitzen. Im Rahmen von trilateralen Verträgen zwischen den Mitgliedsstaaten, der Euratom und der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) findet eine internationale Abstimmung statt.

- Zusammenarbeit mit Drittländern: Die Abkommen mit Drittländern und der IAEA von Europäischen Institutionen oder Mitgliedsstaaten werden im Rahmen dieser Aufgabe koordiniert.

- Gemeinsame Unternehmen: Gemeinsame Forschungseinrichtungen der Mitgliedsstaaten werden im Rahmen des Euratom-Vertrags gebildet. Im Bereich der Kernfusion kann beispielhaft das Unternehmen „Joint European Torus“ (JET) genannt werden oder etwa der Kernfusions-Versuchsreaktor ITER (International Thermonuclear Experimental Reactor).

Die EU ist in diesem Bereich ausschließlich zuständig und kommt dieser Zuständigkeit durch den Einsatz von 300 Inspektoren nach, die die Euratom-Sicherheitsüberwachung in der EU sicherstellen. [...] Die Kommission kann in die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten Inspektoren entsenden. Die Inspektoren haben jederzeit zu allen Orten und Unterlagen sowie zu allen Personen Zugang, die sich von Berufs wegen mit Stoffen, Ausrüstungsgegenständen oder Anlagen beschäftigen, welche der Überwachung unterliegen. Die Euratom-Sicherheitsüberwachung wird mit den von der Internationalen Atomenergie- Organisation (IAEA) ( EN ) im Rahmen von trilateralen Verträgen zwischen den Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft und der IAEA unternommenen Sicherungsmaßnahmen abgestimmt. Verletzen Personen oder Unternehmen die Verpflichtungen, so kann die Kommission gegen sie Zwangsmaßnahmen verhängen

[...]

Durch Zusammenarbeit mit Drittländern und zwischenstaatlichen Einrichtungen (wie der IAEA) den Fortschritt bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie zu fördern.

Die IAEA ist eine eigenständige Einrichtung mit Sitz in Wien (Österreich), die mit der UNO zusammenarbeitet. Ziel der Agentur ist es einerseits, die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu fördern und andererseits sicherzustellen, dass die von ihr gewährte Hilfe nicht zu militärischen Zwecken verwendet wird. Die Kommission handelt Vereinbarungen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kernenergie mit Drittstaaten aus und schließt sie ab. Der Abschluss dieser Vereinbarungen erfolgt jedoch vorbehaltlich der Zustimmung des Rates. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Kommission die Entwürfe von Abkommen und Vereinbarungen mit einem dritten Staat, einer zwischenstaatlichen Einrichtung oder einem Angehörigen eines dritten Staates zu übermitteln. Es gibt derzeit Euratom-Vereinbarungen mit zahlreichen Ländern wie den Vereinigten Staaten, Australien oder Kanada.

Gemeinsame Unternehmen zu errichten. Diese Unternehmen werden im Hinblick auf ein spezielles Projekt von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung der europäischen Kernindustrie errichtet. Als Beispiel im Bereich der Kernfusion lassen sich das (im Jahr 2000 aufgelöste) gemeinsame Unternehmen „Joint European Torus" (JET) oder auch das künftige ITER-( EN )-Projekt anführen, das sogar über den europäischen Rahmen hinausgehen dürfte.

Anmerkungen

Forgesetzt von der Vorseite, siehe Fragment 018 09 und Fragment 018 01. Der auf der Vorseite gegebene Hinweis "Erläuterungen durch den Verfasser" lässt nicht erahnen, dass sich die "Erläuterungen" tatsächlich bereits sehr ähnlich (in Teilen wortgleich) in verschiedenen Internetquellen finden und hauptsächlich durch Kürzungen unterscheiden. Eine weitere Internetquelle, die einen sehr ähnlichen Text enthält, ist z.B. unter folgendem Link abrufbar: [1].

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