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Untersuchte Arbeit: Seite: 087, Zeilen: 11-13 |
Quelle: Tsatsos 1990 Seite(n): 768, Zeilen: 31-33 |
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§ 2 PartG verlangt darüber hinaus aber auch eine "Vereinigung von Bürgern", also eine körperschaftliche Struktur mit einer gewissen Stabilität. | § 2 des deutschen Parteiengesetzes verlangt eine "Vereinigung von Bürgern" und somit eine körperschaftliche Struktur. Sie muß ihrerseits eine gewisse Stabilität aufweisen. |
Tsatsos wird am Ende des nächsten Satzes mit S. 769 referenziert; diese Übernahme von S. 768 wird also dadurch nicht abgedeckt. |
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