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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hotznplotz
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 087, Zeilen: 11-13
Quelle: Tsatsos 1990
Seite(n): 768, Zeilen: 31-33
§ 2 PartG verlangt darüber hinaus aber auch eine "Vereinigung von Bürgern", also eine körperschaftliche Struktur mit einer gewissen Stabilität. § 2 des deutschen Parteiengesetzes verlangt eine "Vereinigung von Bürgern" und somit eine körperschaftliche Struktur. Sie muß ihrerseits eine gewisse Stabilität aufweisen.
Anmerkungen

Tsatsos wird am Ende des nächsten Satzes mit S. 769 referenziert; diese Übernahme von S. 768 wird also dadurch nicht abgedeckt.

Sichter