VroniPlag Wiki

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Kapitelübersicht[]

  • Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 10. August 2014) folgende Kapitel, die sich teilweise als vollständig oder nahezu vollständig übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
  • 1 Einleitung (S. 6-7): Seite 6
  • 3 Forensische Altersdiagnostik bei Lebenden – Methoden und Rechtsgrundlagen [Anf.] (S. 9): Seite 9 – [vollständig (wörtlich)]
  • 3.1 Körperliche Untersuchung (S. 9): Seite 9 – [vollständig (wörtlich)]
  • 3.2 Radiologische Untersuchung (S. 10-14): Seiten 10, 11, 12, 13, 14 – [vollständig (wörtlich)]
  • 3.3 Forensisch-odontologische Untersuchung (S. 14-22): Seiten 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 – [vollständig (wörtlich)]
  • 3.4 Rechtsgrundlagen (S. 22-23): Seiten 22, 23 – [vollständig (wörtlich)]
  • 4 Material und Methode (S. 24-25): Seiten 24, 25
  • 6 Diskussion
  • 6.1 Stand der Literatur zur Weisheitszahnmineralisation und -eruption (S. 33): Seite 33 – [vollständig (wörtlich)]
  • 6.1.1 Weisheitszahnmineralisation (S. 33-46): Seiten 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40
  • 6.1.2 Weisheitszahneruption (S. 47-57): Seiten 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57 – [nahezu vollständig (exkl. 3 Sätzen und Tab. 6)]
  • 6.2 Zum Einfluss der Gaumen- und Kiefermaße und der Platzverhältnisse auf das Eruptionsverhalten (S. 57-66): Seiten 57, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66
  • 6.3 Zur Möglichkeit der Abgrenzung der Erreichung des 18. Lebensjahres (S. 66-70): Seiten 66, 67, 68, 69, 70
  • 6.4 Das Merkmal Weisheitszahnretention als mögliche Ursache für eine verzögert ablaufende Weisheitszahnmineralisation und die Möglichkeit zur Abgrenzung des 18. Lebensjahres (S. 70-73): Seite 73
  • 7 Zusammenfassung (S. 74-75): Seite 74.

Herausragende Quellen[]

  • Weite Teile der untersuchten Dissertation sind wörtlich identisch zu Teilen der etwa ein halbes Jahr zuvor verteidigten Dissertation Kupfer (2011), die aber nirgends erwähnt wird. Die Frage der Übernahmerichtung lässt sich anhand der Texte ohne weiteres nicht für jede Textstelle klären, für die Dokumentation von flächenhaften Textübereinstimmungen ist sie jedoch nicht von Belang. Viele Parallelstellen finden sich darüber hinaus in noch deutlich früher eingereichten Arbeiten, die auch nirgends in der untersuchten Arbeit erwähnt werden. So findet sich beispielsweise die gesamte Seite 20 auch schon in der Habilitationsschrift des Doktorvaters Olze (2005) (dort Seite 20: 21-27; Seite 21: 8ff)

Herausragende Fundstellen[]

Andere Beobachtungen[]

  • Die drei Gutachter der untersuchten Arbeit, PD Dr. Andreas Olze, Prof. Dr. Michael Tsokos und Prof. Dr. Rüdiger Lessig, sind in gleicher Reihenfolge auch die drei Gutachter der Quelle Kupfer (2011). Die weitläufigen Übernahmen hätten also allen drei Gutachtern auffallen können.
  • Der Betreuer der Arbeit, Andreas Olze, ist der Betreuer von insgesamt sechs Dissertationen, für die Dokumentationen existieren: Cep, Dob, Vik, Mku, Ao, Juh. Es gibt relativ weitläufige Passagen aus der Habilitationsschrift des Betreuers Olze (2005), die sich allen diesen Dissertationen finden lassen, so sind z.B. die Seiten 4 und 5 der Habilitationsschrift in allen diesen Dissertationen zu finden, ohne dass die Quelle genannt wäre.
  • Die zur Zeit der Einreichung der untersuchten Arbeit gültige Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin vom 8. Dezember 2004 (PDF) zur Promotion zum Doctor medicinae (Dr. med.) und zum Doctor medicinae dentariae (Dr. med. dent.) enthält u.a. folgende Ausführungen und Bestimmungen:
  • § 4 Anmeldung von Promotionsvorhaben
    "(1) [...] Bei der Anmeldung sind vorzulegen: [...]
    f) eine schriftliche Erklärung, dass die an der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin geltende Richtlinie der guten wissenschaftlichen Praxis zur Kenntnis genommen wurde."
  • § 5 Schriftliche Promotionsleistung
    "(2) Die Dissertation muss eine in selbständiger wissenschaftlicher Arbeit verfasste Abhandlung und eine in sich geschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis zum Gegenstand hat. [...]"
  • § 13 Entzug des Doktorgrades
    "Nach Aushändigung der Promotionsurkunde gelten die für den Entzug des Doktorgrades gültigen gesetzlichen Bestimmungen."
  • Auf Seite 88 der Dissertation findet sich folgende "Eidesstattliche Erklärung":
    „Ich, [Ao], erkläre, dass ich die vorgelegte Dissertationsschrift mit dem Thema: „Untersuchungen zum Einfluss der Retention auf die Mineralisationsgeschwindigkeit dritter Molaren“, selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, ohne die (unzulässige) Hilfe Dritter verfasst und auch in Teilen keine Kopien anderer Arbeiten dargestellt habe.“

Statistik[]

  • Es sind bislang 55 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 70 Seiten im Hauptteil. Auf 51 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 72.9 % entspricht.
    Die 70 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 19
0 % - 50 % Plagiatsanteil 6
50 % - 75 % Plagiatsanteil 1
75 % - 100 % Plagiatsanteil 44
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 52 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )

Ao col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 10. August 2014.