von Asso Omer Saiwani
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[1.] Aos/Fragment 223 21 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-06-15 15:24:19 Hindemith | Aos, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Uhlig Steinborn 2001 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 223, Zeilen: 21-30 |
Quelle: Uhlig Steinborn 2001 Seite(n): 8,9, Zeilen: - |
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5.2.3 Planung der Ausführung
[...] Während der Phase der „Planung und Ausführung“ werden Voraussetzungen für eine effektive Koordination für die Phase der Ausführung geschaffen. Dazu soll der Bauherr oder die von ihm Beauftragten konkrete Vorgaben für die Bauausführung erarbeiten. Hierzu zählen u. a. die Umsetzung und Weiterentwicklung der vorliegenden Planungen zu Ausschreibungsunterlagen, die exakte Ermittlung des Leistungsumfangs für die Bauaufträge, die Planung von Zwischen- und Endterminen und die Einarbeitung gesetzlicher und behördlicher Vorlagen in die Planungen. Die Phase der „Planung der Ausführung“ eines Bauvorhabens beginnt somit spätestens dann, wenn der Entwurf für die Ausführung eines Bauvorhabens hinreichend konkret erarbeitet und dargestellt ist. |
[S.8]
1. Planung der Ausführung (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BaustellV) Während der Phase der "Planung der Ausführung" werden Voraussetzungen für eine effektive Koordination für die Phase der Ausführung geschaffen. Dazu erarbeiten der Bauherr oder die von ihm Beauftragten konkrete Vorgaben für die Bauausführung. Hierzu zählen u.a. die Umsetzung und Weiterentwicklung der vorliegenden Planungen zu Ausschreibungsunterlagen, die exakte Ermittlung des Leistungsumfangs für die Bauaufträge, die Planung von Zwischen- und Endterminen und die Einarbeitung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben in die Planungen. [...] [S.9] Die Phase der "Planung der Ausführung eines Bauvorhabens" beginnt somit spätestens dann, wenn der Entwurf für die Ausführung eines Bauvorhabens hinreichend konkret erarbeitet und dargestellt ist... |
In der Quelle findet sich der Hinweis: "veröffentlicht im BArBl. 1/2001, S. 78". Es ist daher möglich, dass der Text von dort kopiert worden ist. |
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