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Untersuchte Arbeit: Seite: 83, Zeilen: 11-17 |
Quelle: Lischka 2003 Seite(n): 02, Zeilen: 01-06 |
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Basierend auf den Ergebnissen wurde von der EU im Jahr 1999 beschlossen, dass ab 2002 DEHP in Reinform sowie in Zubereitungen mit mehr als 0,5 Prozent DEHP-Anteil EU-weit mit dem Buchstaben T (Toxic) und dem Giftsymbol, dem Totenkopf, gekennzeichnet werden müssen. Von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind jedoch alle Kunststoffartikel wie PVC-Produkte, obwohl Weich-PVC in der Regel zwischen 20 und 40 Prozent DEHP als Weichmacher enthält. | Wegen seiner karzinogenen und seiner reproduktionstoxischen Eigenschaften müssen DEHP und Zubereitungen, die mehr als 0.5% DEHP enthalten, EU-weit mit dem Buchstaben T (Toxic) und dem Giftsymbol, dem Totenkopf, gekennzeichnet werden.
[Grafik] Von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind jedoch alle Kunststoffartikel, wie PVC-Medizinprodukte! Damit fehlt dieser wichtige Warnhinweis für den Anwender (z. B. den Arzt), obwohl Weich-PVC in der Regel zwischen 20-40% DEHP als Weichmacher enthält. |
Beginn des Absatzes angepasst, dann weitgehend wörtliche Übernahme ohne Quellenangabe |
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