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Untersuchte Arbeit: Seite: 099, Zeilen: 06-19 |
Quelle: Jacob 1999 Seite(n): 040-041, Zeilen: 29-32, 107-108; 33-38 |
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In der Vergangenheit waren 50 Prozent des Chloreintrags in den Müllverbrennungsanlagen auf PVC zurückzuführen. Auch wenn man heute diesen Anteil schätzungsweise auf 30 bis 35 Prozent reduziert hat, so beansprucht PVC nach wie vor in besonders hohem Maße die Rauchgasreinigung der Müllverbrennungsanlagen, so dass Anlieferungen von PVC-Produkten zur Verbrennung in die preislich teuerste Entsorgungskategorie eingeordnet wurden (Enquete-Kommission 1994: 167).
Eine ganze Reihe von Kommunen hatte bereits im Jahr 1987 damit begonnen, Beschaffungsverbote für PVC in ihrem Baubereich auszusprechen. Bis 1988 hatten rund 40 Kommunen diese Beschlüsse übernommen (Claus 1990: 31). Bis zum Jahr 1995 stieg die Zahl dieser Kommunen auf rund 200 an, allerdings mit unterschiedlicher Qualität der Beschlüsse (Paulus 1995). Einzelne Unternehmen aus der PVC-Branche drohten mit Prozessen gegen diese Kommunen, weil sie ihre Produkte unzulässig diskriminiert sahen (Jacob 1999: 41). |
[Seite 40, Z. 29-32]
Die HCl-Emissionen bei der Müllverbrennung werden zu etwa 50% dem PVC zugerechnet. Dieser Chloranteil beansprucht in besonders hohem Maße die Rauchgasreinigung der Müllverbrennungsanlagen, so daß Anlieferungen PVC-haltiger Kunststoffe zur Verbrennung in die preislich höchste Entsorgungskategorie [FN 52] eingeordnet werden (Enquete-Kommission 1994: 167). [Seite 40, Z. 107-108] [FN 52] Die MVA Düsseldorf gibt 900 DM/t an, Ahrens (1993b) geht sogar von 1000-1500 DM/t aus. Diese Kosten entsprechen nahezu dem Neuwert von ca. 1000 DM bzw. übersteigen diesen noch. [Seite 41, Z. 33-38] Eine ganze Reihe von Kommunen haben Beschaffungsverbote für PVC in ihrem Baubereich ausgesprochen. Im Jahr 1987 wurden von Düsseldorf, Nürnberg und Bielefeld solche weitgehenden Verwendungsverbote ausgesprochen. Bis 1988 hatten rund 40 Kommunen diese Beschlüsse übernommen (Claus et al. 1990: 31), heute sind es rund 200, mit allerdings unterschiedlicher Qualität der Beschlüsse (Paulus 1995). Der GKV wie auch einzelne Firmen drohten mit Prozessen gegen diese Kommunen, weil sie ihre Produkte unzulässig diskriminiert sahen. |
Wörtliche Übernahme mit kleinen Umformulierungen und zeitlicher Anpassung/Aktualisierung, Drei Quellenangaben werden übernommen. Die Quelle wird genannt, aber Beginn und Umfang des Zitats sind für den Leser nicht erkennbar. Am Rande sei erwähnt, dass der Verfasser eine falsche Seitenangabe von Jacob abschreibt (richtig ist Claus 1990: 30). |
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