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34 Fragment(e) unterhalb von Diss.

  1. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 020 04-11
    <plb_layout val_1="20" val_2="4-11" val_3="Die Dual-use-VO erhebt nicht den Anspruch,&#13; eine abschließende Regelung der Exportkontrolle von Dual-use-&#13; Gütern zu sein. In Absatz 12 der Präambel des EG-Vertrages heißt es deklaratorisch,&#13; dass die Mitgliedstaaten bis zu einer weitergehenden Harmonisierung&#13; innerhalb der Grenzen des Art. 30 EG das Recht behalten, die Verbringung&#13; von bestimmten Gütern mit doppeltem Verwendungszweck innerhalb&#13; der Europäischen Gemeinschaften zum Schutz der öffentlichen Ordnung&#13; und öffentlichen Sicherheit Kontrollen zu unterziehen." val_4="79" val_5="18-27" val_6="Die Dual-use-Verordnung erhebt nicht den Anspruch, eine abschließende&#13; Regelung der Exportkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck&#13; darzustellen. Denn unter Berücksichtigung der durch Art. 30 EGV gezogenen&#13; Grenzen für die Einschränkung des freien Warenverkehrs innerhalb der&#13; Gemeinschaft heißt es in Absatz 12 der Präambel deklaratorisch, dass die&#13; Mitgliedstaaten bis zu einer weitergehenden Harmonisierung innerhalb der&#13; Grenzen des Art. 30 EGV das Recht behalten, die Verbringung von bestimmten&#13; Gütern mit doppeltem Verwendungszweck innerhalb der Europäischen&#13; Gemeinschaften zum Schutz der öffentlichen Ordnung und öffentlichen&#13; Sicherheit Kontrollen zu unterziehen." val_7="Verschleierung" val_9="W. Ehrlich, Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, R. Henke (Hrsg.), Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  2. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 021 04-06
    <plb_layout val_1="21" val_2="4-6" val_3="Die Dual-use-VO erhebt nicht den Anspruch,&#13; eine abschließende Regelung der Exportkontrolle von Dual-use-&#13; Gütern zu sein" val_4="79" val_5="18-20" val_6="Die Dual-use-Verordnung erhebt nicht den Anspruch, eine abschließende&#13; Regelung der Exportkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck&#13; darzustellen." val_7="Verschleierung" val_9="W. Ehrlich, Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, R. Henke (Hrsg.), Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  3. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 021 07-11
    <plb_layout val_1="020" val_2="07-11" val_3="[...] dass die Mitgliedstaaten bis zu einer weitergehenden Harmonisierung innerhalb der Grenzen des Art. 30 EG das Recht behalten, die Verbringung von bestimmten Gütern mit doppeltem Verwendungszweck innerhalb der Europäischen Gemeinschaften zum Schutz der öffentlichen Ordnung und öffentlichen Sicherheit Kontrollen zu unterziehen." val_4="147" val_5="01-04" val_6="[Gemäß Artikel 30 des Vertrags behalten die Mitgliedstaaten bis zu einer weitergehenden Harmonisierung innerhalb der durch diesen Artikel]gesetzten Grenzen das Recht, die Verbringung von bestimmten Gütern mit doppeltem Verwendungszweck innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz der öffentlichen Ordnung und öffentlichen Sicherheit Kontrollen zu unterziehen. " val_7="ShakeAndPaste" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Diss., Mendel-Verlag 2003" val_10="" val_11="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  4. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 029 14-18
    <plb_layout val_1="29" val_2="14-18" val_3="[Die Ermächtigung für Beschränkungen in Form der Genehmigungstatbestände&#13; der Exportkontrollen beruht auf § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis&#13; 3 AWG. Danach können sie eingeführt werden, um] '''„'''die wesentlichen Sicherheitsinteressen&#13; der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten; eine&#13; Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder zu&#13; verhüten, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland&#13; erheblich gestört werden'''“'''." val_4="98" val_5="26-30" val_6="Die Ausfuhr darf somit nicht die&#13; Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sie darf nicht zu einer&#13; Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker führen und es muss&#13; verhütet werden, dass durch die Ausfuhr die auswärtigen Beziehungen der&#13; Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden.381" val_7="UnbekannteQuelle" val_9="W. Ehrlich, Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, R. Henke (Hrsg.), Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="Sehr interessanter Fall, weil den Anführungsstrichen keine Quelle zuzuordnen ist. § 7 Abs. 1 Nr. 1-3 AWG ist auf jeden Fall nicht die Quelle des wörtlichen Zitates." val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  5. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 031 19-30
    <plb_layout val_1="031" val_2="19-30" val_3="Gem. Art. 83 ff. GG ist in Deutschland der Bund für den Vollzug exportkontrollrechtlicher Vorschriften '''zuständig'''. '''Nach Art. 87 Abs. 3 GG können durch das Bundesgesetz für Angelegenheiten, für die dem Bund die Gesetzgebung zusteht, selbstständige Bundesoberbehörden errichtet werden.<br />Für das Exportkontrollrecht hat der Bund gem. Art. 73 Nr. 5 GG die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz[82]. '''Auf dieser Grundlage wurde '''mit '''dem''' Gesetz vom 28.02.1992[83] das Bundesausfuhramt errichtet,''' heute das BAFA. Es ist gem. § 28 Abs. 3 AWG i.V.m. der Zuständigkeitsverordnung zur Durchführung von Exportkontrollen ermächtigt[84]. Das BAFA hat ebenfalls die '''Zuständigkeit''' für Entscheidungen [...]" val_4="15" val_5="11-19" val_6="Innerhalb Deutschlands ist der Bund '''zuständig'''. '''Nach Art. 87 Abs. 3 GG können durch Bundesgesetz für Angelegenheiten, für die dem Bund die Gesetzgebung zusteht, selbständige Bundesoberbehörden errichtet werden. Für das Exportkontrollrecht, also die Regelung von Ausfuhrbedingungen hat der Bund gemäß Art. 73 Nr. 5 GG die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.[104]''' '''Mit Gesetz vom 28.2.1992[105] hat der Bund das Bundesausfuhramt errichtet''', das seitdem die Bezeichnung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle trägt. Die sachliche '''Zuständigkeit''' des BAFA [...]" val_7="Verschleierung" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="In beiden Fällen erfolgt die Einführung der neuen Abkürzung BAFA nicht korrekt. Korrekt wäre z.B. "...das seitdem die Bezeichnung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) trägt." Andererseits, und das ist auch in Ordnung, finden sich Einträge im Abkürzungsverzeichnis sowohl im Original als auch in der Diss." val_0="&#13; " val_cswikitext="&#13; " layout_id="1748" cswikitext="&#13; "></plb_layout>
  6. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 035 21-25
    <plb_layout val_1="035" val_2="21-25" val_3="Danach sind die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten; eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker (ist) zu verhüten oder (es ist) zu verhüten, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden. " val_4="98" val_5="26-30" val_6="Die Ausfuhr darf somit nicht die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sie darf nicht zu einer Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker führen und es muss verhütet werden, dass durch die Ausfuhr die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden.381" val_7="Verdächtig" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Diss., Mendel-Verlag 2003" val_10="" val_11="Die Angaben in runden Klammern stammen vom Autor. Dieser Fall ist grenzwertig, da er auf den zu Grunde liegenden Gesetzestext abstellt. Gleichwohl hat die Ähnlichkeit mit Ehrlich ein "Gschmäckle"." layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  7. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 041 16-17
    <plb_layout val_1="041" val_2="16-17" val_3="Der Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 Nr. 3 AWG bietet keine Anhaltspunkte für die Reichweite des Begriffs." val_4="90" val_5="18-19" val_6="Der Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 EG-VO gibt für die Beantwortung dieser Rechtsfrage nichts her." val_7="Verdächtig" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Diss., Mendel-Verlag 2003" val_10="" val_11="Evtl. kein Plagiat, da der Kontext auch nicht darauf hindeutet." layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  8. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 044 30-35
    <plb_layout val_1="44,45" val_2="30-35" val_3="Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 1 Dual-use-VO müssen die Kriterien im Katalog von Art. 8 Dual-use-VO berücksichtigen. Dazu gehören neben den generalklauselartig formulierten sachdienlichen Erwägungen:&#13; Kriterium Nr. 1: Verpflichtungen der internationalen Nichtverbreitungsregime oder aus einschlägigen internationalen Verträgen: Internationale Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten (z.B. Exportkontrollregime)[Kriterium Nr. 2 ...]" val_4="165" val_5="04-20" val_6="Gem. Art. 8 der Verordnung 1334/2000 sind unter anderem zu berücksichtigen:&#13; – „Verpflichtungen und Bindungen, die jeder Mitgliedstaat als Mitglied der jeweiligen internationalen Nichtverbreitungsregime und Ausfuhrkontrollvereinbarungen oder durch die Ratifizierung einschlägiger internationaler Verträge übernommen hat (a),&#13; [– Verpflichtungen im Rahmen von Sanktionen, ...]&#13; " val_7="Verschleierung" val_9="Schulz, Alexia 2005" val_10="" val_11="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  9. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 045 01-10
    <plb_layout val_1="45" val_2="01-10" val_3="Kriterium Nr. 1 ...]Kriterium Nr. 2: Verpflichtungen im Rahmen von Sanktionen, d.h. Embargobestimmungen (VN und OSZE-Sanktionen sowie Maßnahmen der EU in Form von Rats-Beschlüssen, Gemeinsame Aktionen, Gemeinsame Standpunkte sowie Verordnungen)&#13; Kriterium Nr. 3: Überlegungen der nationalen Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich der Aspekte des VK-EU&#13; Kriterium Nr. 4: Überlegungen über die beabsichtigte Endverwendung und die Gefahr einer Umlenkung (von Waffen und waffenfähigen Gütern), also die Gefahr von Umgehungslieferungen.&#13; &#13; Die relativ offenen Formulierungen [...]&#13; " val_4="165" val_5="04-20" val_6="[– „Verpflichtungen und Bindungen...]&#13; – Verpflichtungen im Rahmen von Sanktionen, die auf Grund eines vom Rat festgelegten Gemeinsamen Standpunktes oder einer vom Rat verabschiedeten Gemeinsamen Aktion oder auf Grund einer Entscheidung der OSZE oder auf Grund einer verbindlichen Resolution des VN-Sicherheitsrates verhängt wurden (b),&#13; – Überlegungen der nationalen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Aspekte, die vom Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren erfasst werden (c) und&#13; – Überlegungen über die beabsichtigte Endverwendung und die Gefahr einer Umlenkung (d)“.&#13; &#13; Der Katalog ist nicht abschließend [...]&#13; " val_7="Verschleierung" val_9="Schulz, Alexia 2005" val_10="" val_11="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  10. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 064 07-12
    <plb_layout val_1="064" val_2="07-12" val_3="Diese Kompetenz des EuGH ergibt sich in Ausübung seiner sich aus Art. 220 EG ergebenden Aufgabe zur Wahrung des Rechts auf der Grundlage der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und der von ihnen abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen über den Schutz der Menschenrechte195." val_4="061" val_5="15-20" val_6="Die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts werden durch den EuGH in Ausübung seiner sich aus Art. 220 EGV ergebenden Aufgabe zur Wahrung des Rechts auf der Grundlage der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und der von ihnen abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen über den Schutz der Menschenrechte durch eine wertende Rechtsvergleichung entwickelt.267" val_7="Verdächtig" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Diss., Mendel-Verlag 2003" val_10="" val_11="Bei der "konsequenten" Übernahme auch der Fußnote unterlief dem Autor ein Flüchtigkeitsfehler. Korrekt wäre das "Borgen" der Fußnote 267 gewesen (als eigene Fußnote 195), übernommen wurde aber versehentlich die Nr. 268. Übernommen wurde auch der Grammatikfehler: "...der ... Verträgen..."!" val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  11. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 066 01-04
    <plb_layout val_1="66" val_2="1-4" val_3="Danach achtet die Union die Grundrechte,&#13; wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind&#13; und wie sie sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts&#13; ergeben." val_4="67, 68" val_5="26-27, 1" val_6="Nach Art. 6 Abs. 2 EUV achtet die Union die Grundrechte, wie sie in der&#13; Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind und wie sie sich &#13; [neue Seite]aus den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts ergeben.305&#13; 305 Epping, Die Außenwirtschaftsfreiheit, S. 576" val_7="" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  12. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 066 13-17
    <plb_layout val_1="66" val_2="13-17" val_3="Unabhängig von einer gewissen faktischen Geltung der Charta muss in&#13; dogmatischer Hinsicht indes bis auf weiteres beachtet werden, dass für die&#13; Ausformung des Grundrechtsschutzes im Verhältnis zum Unionsbürger allein&#13; die Auslegung der Grundrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze durch&#13; den EuGH maßgeblich ist." val_4="68" val_5="18-23" val_6="Unabhängig von einer&#13; gewissen faktischen Geltung der Charta muss in dogmatischer Hinsicht indes&#13; bis auf weiteres beachtet werden, dass für die Ausformung des Grundrechtsschutzes&#13; im Verhältnis zum Unionsbürger allein die Auslegung der&#13; Grundrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze durch den EuGH maßgeblich&#13; ist.312" val_7="" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="z.B. wer das P. gefunden hat, weitere Informationen" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  13. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 066 26-28
    <plb_layout val_1="66, 67" val_2="26-28, 1" val_3="Ebenso wie im&#13; deutschen Verfassungsrecht sind die Grundrechte einerseits Abwehrrechte&#13; des Einzelnen gegenüber dem Staat als auch Bestandteile einer objektiven&#13; [Seite 67] Wertordnung211.&#13; &#13; 211 Vgl. EuGH, Rs. 5/88, Wachauf, Slg. 1989, S. 2609, 2639 f.; Rs. C-260/89, ERT, Slg.&#13; 1991, I- S. 2925, 2964; Rs. C-288/89, Gouda, Slg. 1991 I, S. 4007, 4042" val_4="68" val_5="10-12" val_6="Ebenso wie im deutschen Verfassungsrecht sind die Grundrechte einerseits&#13; Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat als auch Bestandteile einer&#13; objektiven Wertordnung.309&#13; &#13; 309 EuGH, Rs. 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609, 2639 f.; Rs. C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-&#13; 2925, 2964; Rs. C-288/89, Gouda, Slg. 1991, I-4007, 4042" val_7="" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  14. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 068 23-31
    <plb_layout val_1="68" val_2="23-31" val_3="In der Literatur wird das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Schlüssel&#13; des gemeinschaftsrechtlichen Grundrechtsschutzes bezeichnet222. Nach der&#13; Rechtsprechung des EuGH entsprechen hoheitliche Maßnahmen, die für die&#13; Gemeinschaftsbürger belastend sind, nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,&#13; wenn mit der zu Grunde liegenden Regelung zulässige Ziele&#13; verfolgt werden, die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele geeignet und&#13; erforderlich sind. Unter mehreren geeigneten Mitteln ist dasjenige zu wählen,&#13; das den Einzelnen am wenigsten belastet.223 Schließlich muss zwischen&#13; den auferlegten Belastungen und dem angestrebten Zweck ein angemesse-&#13; [Seite 69]&#13; [nes Verhältnis bestehen (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)224. Damit&#13; folgt der EuGH den in Deutschland geltenden Anforderungen für das Übermaßverbot.]" val_4="63" val_5="4-14" val_6="In der Literatur&#13; wird das Verhältnismäßigkeitsprinzip als „Schlüssel des gemeinschaftsrechtlichen&#13; Grundrechtsschutzes“ bezeichnet.278&#13; Nach der Rechtsprechung des EuGH entsprechen hoheitliche Maßnahmen,&#13; die für die Gemeinschaftsbürger belastend sind, nur dann dem Grundsatz der&#13; Verhältnismäßigkeit, wenn mit der zugrunde liegenden Regelung zulässige&#13; Ziele verfolgt werden, die Maßnahme zur Erreichung dieser Ziele geeignet&#13; und erforderlich sind. Unter mehreren geeigneten Mitteln ist dasjenige zu&#13; wählen, das den Einzelnen am wenigsten belastet.279 Schließlich muss zwischen&#13; den auferlegten Belastungen und dem angestrebten Zweck ein angemessenes&#13; Verhältnis bestehen.280 [Damit folgt der EuGH mit seiner Ausprägung&#13; des Übermaßverbotes den in Deutschland geltenden Anforderungen.]" val_7="Verschleierung" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  15. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 069 01-03
    <plb_layout val_1="69" val_2="1-3" val_3="[Schließlich muss zwischen&#13; den auferlegten Belastungen und dem angestrebten Zweck ein angemesse-]&#13; [Seitenwechsel]&#13; nes Verhältnis bestehen (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)224. Damit&#13; folgt der EuGH den in Deutschland geltenden Anforderungen für das Übermaßverbot." val_4="63" val_5="11-13" val_6="[Schließlich muss zwischen&#13; den auferlegten Belastungen und dem angestrebten Zweck ein angemesse]nes&#13; Verhältnis bestehen.280 Damit folgt der EuGH mit seiner Ausprägung&#13; des Übermaßverbotes den in Deutschland geltenden Anforderungen." val_7="Verschleierung" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  16. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 069 07-13
    <plb_layout val_1="69" val_2="7-13" val_3="Als ein weiteres&#13; wesentliches Element des Rechtsstaatsprinzips setzt der Grundsatz des Vertrauensschutzes&#13; staatlichem Verhalten Grenzen. Das gilt dann, wenn ein&#13; Gemeinschaftsorgan einen objektiven Vertrauenstatbestand geschaffen hat,&#13; ein Wirtschaftsteilnehmer hierauf vertraut hat, sein Vertrauen schutzwürdig&#13; ist und sein Individualinteresse gegenüber dem Gemeinschaftsinteresse&#13; überwiegt228&#13; &#13; 228 Stumpf, in: Schwarze (FN 188), Art. 6 EUV, Rn 15&#13; &#13; " val_4="65, 66" val_5="31-32, 1-3" val_6="Als Element des Rechtsstaatsprinzips setzt der Grundsatz des Vertrauensschutzes&#13; staatlichem Verhalten dann Grenzen, wenn ein Gemeinschaftsorgan&#13; [Seitenwechsel]&#13; einen objektiven Vertrauenstatbestand geschafften hat, ein Wirtschaftsteilnehmer&#13; hierauf vertraut hat und sein Vertrauen schutzwürdig ist und sein&#13; Individualinteresse gegenüber dem Gemeinschaftsinteresse überwiegt.294&#13; &#13; 294 Stumpf, in: Schwarze, EU-Kommentar, Art. 6 EUV, Rdnr. 15" val_7="" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  17. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 069 13-27
    <plb_layout val_1="69" val_2="13-27" val_3="Solch ein berechtigtes Vertrauen besteht allerdings nicht, wenn&#13; eine Regelungsmaterie betroffen ist, die nach ihrer Zweckrichtung einer&#13; ständigen Anpassung unterworfen ist und die dementsprechend von den&#13; Gemeinschaftsorganen im Rahmen ihres Ermessens geändert werden&#13; kann229.&#13; Die Organe der Gemeinschaft verfügen bei der Wahl der erforderlichen Mittel&#13; zur Verfolgung ihrer Politik grundsätzlich über einen Ermessensspielraum230.&#13; Gerade dieser Gesichtspunkt dürfte es dem Ausführer im Exportkontrollrecht&#13; schwer machen, sich zur Wahrung seiner Rechte mit Erfolg auf&#13; den Grundsatz des Vertrauensschutzes zu berufen. Denn das Ausfuhrrecht&#13; unterliegt wegen der sich häufig und schnell ändernden außen- und sicherheitspolitischen&#13; Lage ständigem Wandel. Der Ausführer weiß um diesen&#13; Umstand und kann seine Dispositionen darauf einrichten. Aus anderen Entscheidungen&#13; des EuGH kann der Grundsatz abgeleitet werden, dass sich&#13; nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, wer sich selbst rechtswidrig ver-&#13; [neue Seite]&#13; hält.231&#13; &#13; 229 Vgl. EuGH Rs. O´Dwyer u.a./Rat, Slg. 1995, II-2075, 2095; verb. Rs. C-258/90 u. C-&#13; 259/90, Pesquerias de Bermeo und Naviera Laida/Kommission, Slg. 1992, I-2901,&#13; 2944; EuGH Rs. C-241/95, Accrington Beef, Slg. 1996, I-6699, 6731; EuGH Rs. C-&#13; 177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35, 62 f.&#13; 230 So EuGH, Rs. C-64/95, Lubella, Slg. 1996, I-5105, 5138&#13; &#13; (Seite 70]&#13; 231 Z.B. EuGH, Rs. 67/84, Sideradria/Kommission, Slg. 1985, 3983; EuG, Rs. T-551/93,&#13; Industrias Pesqueras Campos, Slg. 1996, II-247" val_4="66" val_5="7-19, 24-26" val_6="Von begründeten Erwartungen&#13; kann aber dann nicht die Rede sein, wenn eine Regelungsmaterie betroffen&#13; ist, die nach ihrer Zweckrichtung einer ständigen Anpassung unterworfen ist&#13; und die dem entsprechend von den Gemeinschaftsorganen im Rahmen ihres&#13; Ermessens geändert werden können.296 Die Organe der Gemeinschaft verfügen&#13; bei der Wahl der erforderlichen Mittel zur Verfolgung ihrer Politik&#13; grundsätzlich über einen Ermessensspielraum.297 Gerade dieser Gesichtspunkt&#13; dürfte es dem Ausführer im Exportkontrollrecht schwer machen, sich&#13; zur Wahrung seiner Rechte mit Erfolg auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes&#13; zu berufen. Denn das Ausfuhrrecht unterliegt wegen der sich häufig&#13; und schnell ändernden außen- und sicherheitspolitischen Lagen ständigem&#13; Wandel. Der Ausführer weiß um diesen Umstand und kann seine Dispositionen&#13; darauf einrichten.&#13; [...]&#13; Aus anderen Entscheidungen des EuGH kann der Grundsatz abgeleitet&#13; werden, dass sich nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, wer sich&#13; selbst rechtswidrig verhält.299&#13; &#13; &#13; &#13; 296 EuGH Rs. O´Dwyer u.a./Rat, Slg. 1995, II-2075, 2095; verb. Rs. C-258/90 u. C-&#13; 259/90, Pesquerias de Bermeo und Naviera Laida/Kommission, Slg. 1992, I-2901,&#13; 2944; EuGH Rs. C-241/95, Accrington Beef, Slg. 1996, I-6699, 6731; EuGh Rs. C-&#13; 177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35, 62 f.&#13; 297 EuGH, Rs. C-64/95, Lubella, Slg. 1996, I-5105, 5138&#13; [298]&#13; 299 EuGH, Rs. 67/84, Sideradria/Kommission, Slg. 1985, 3983; EuG, Rs. T-551/93, Industrias&#13; Pesqueras Campos, Slg. 1996, II-247&#13; " val_7="" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  18. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 070 01-04
    <plb_layout val_1="70" val_2="1-4" val_3="Bei der Beurteilung des subjektiven Vertrauenstatbestandes ist maßgeblich,&#13; ob ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der&#13; Lage ist, den Erlass der seine Interessen berührenden Gemeinschaftsmaßnahme&#13; vorauszusehen und hierauf angemessen zu reagieren.232&#13; &#13; 232 Vgl. EuGH, Rs. O´Dwyer u.a./Rat, Slg. 1995, II-2075, 2097; Rs. C-22/94, Irish Farmers&#13; Association, Slg. 1997, I-1812, 1839&#13; &#13; " val_4="66, 67" val_5="1" val_6="Bei der Beurteilung des subjektiven Vertrauenstatbestandes kommt es darauf&#13; an, ob ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der Lage&#13; ist, den Erlass der seine Interessen berührenden Gemeinschaftsmaßnahme&#13; [neue Seite]&#13; vorauszusehen und hierauf angemessen zu reagieren.300&#13; &#13; 300 EuGH, Rs. O´Dwyer u.a./Rat, Slg. 1995, II-2075, 2097; Rs. C-22/94, Irish Farmers&#13; Association, Slg. 1997, I-1812, 1839&#13; " val_7="" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  19. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 070 04-08
    <plb_layout val_1="70" val_2="4-8" val_3="Bei der Beurteilung&#13; im Einzelfall kommt der Veröffentlichung der Rechtsakte eine besondere&#13; Bedeutung zu, weil die Wirtschaftsteilnehmer ihr Verhalten nach&#13; dem Regelungsinhalt ausrichten können." val_4="66" val_5="1-4" val_6="Bei der Beurteilung&#13; im Einzelfall kommt der Veröffentlichung der Rechtsakte eine besondere&#13; Bedeutung zu, weil die Wirtschaftsteilnehmer ihr Verhalten nach dem Regelungsinhalt&#13; ausrichten können." val_7="KomplettPlagiat" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="Satz komplett übernommen." val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  20. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 072 02-13
    <plb_layout val_1="072" val_2="02-13" val_3="Der direkte Vollzug von Gemeinschaftsrecht betrifft die eigene Verwaltungstätigkeit der Gemeinschaftsorgane. [...] Der indirekte Vollzug von Gemeinschaftsrecht betrifft die Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die mitgliedstaatliche Verwaltung. Diese Vollzugsart stellt den Regelfall dar und prägt auch das Exportkontrollrecht. Beim indirekten Vollzug werden der unmittelbar und mittelbar indirekte Vollzug unterschieden, was von der Rechtsnatur des angewendeten Rechts abhängt. Unmittelbar ist die Anwendung von Gemeinschaftsrecht, mittelbar dagegen die Anwendung von nationalen Durchführungsbestimmungen mit Bezug zum EG-Recht245." val_4="014" val_5="14-24" val_6="Der indirekte Vollzug von Gemeinschaftsrecht ist die Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die mitgliedstaatliche Exekutive.96 Diese Vollzugsart stellt den Regelfall dar und kommt immer dann zum Zuge, wenn den Gemeinschaftsverwaltungen weder kraft ausdrücklicher Zuweisung noch durch ihre Organisationshoheit Verwaltungskompetenzen übertragen sind.97 Dem indirekten oder mitgliedstaatlichen Vollzug98 unterfallen der unmittelbare sowie der mittelbare Vollzug von Gemeinschaftsrecht. Beim unmittelbaren Vollzug wenden die nationalen Behörden Gemeinschaftsrecht99, beim mittelbaren Vollzug100 mitgliedstaatliche Durchführungsbestimmungen zum Gemeinschaftsrecht an.101&#13; " val_7="Verschleierung" val_9="Ehrlich, Wolfgang 2003" val_10="" val_11="Auf rein syntaktischer Ebene (für Plagiatssuchmaschinen) ist diese Verschleierung nicht mehr auffindbar." val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  21. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 074 08-21
    <plb_layout val_1="074" val_2="08-21" val_3="In Bestätigung seiner ständigen Rechtsprechung zur Legitimation eines Gemeinschaftsverwaltungsrechts stellt er den Grundsatz auf, dass die Mitgliedstaaten nicht die Verwirklichung des europäischen Rechts praktisch unmöglich machen oder diese wesentlich erschweren dürften254. Zudem müsse auch das Interesse der Gemeinschaft in vollem Umfang berücksichtigt werden255. [...] Der deshalb als Doppelschranken-Rechtsprechung bekannte Maßstab war vor allem im Zusammenhang mit der Rückforderung von gemeinschaftswidrig bewilligten Beihilfen entwickelt worden257." val_4="025" val_5="11-18" val_6="Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung vielmehr nur den Satz geprägt, dass es den Mitgliedstaaten untersagt ist, die Verwirklichung des europäischen Rechts „praktisch unmöglich“ zu machen oder „wesentlich zu erschweren“128 und dass das „Interesse der Gemeinschaft in vollem Umfang berücksichtigt“ werden müsse.129 Diese Rechtsprechung ist vor allem im Zusammenhang mit der Rückforderung von gemeinschaftswidrig bewilligten Beihilfen entwickelt worden." val_7="Verschleierung" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Diss., Mendel-Verlag 2003" val_10="" val_11="Der Autor ist hier vermutlich bei der "kreativen Umformulierung" gestört worden und musste deshalb den letzten Halbsatz 1:1 übernehmen." val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  22. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 075 17-22
    <plb_layout val_1="75" val_2="17-22" val_3="Zwischen den gemeinschaftsrechtlichen&#13; und nationalen Rechtsgrundsätzen soll im Rahmen der Abwägung&#13; ein Ausgleich erzielt werden, wobei nach den Grundsätzen der praktischen&#13; Konkordanz jedem Prinzip möglichst weitgehend Geltung zu verschaffen&#13; ist. Die Grenze bildet wiederum die Ewigkeitsgarantie nach Art. 79&#13; Abs. 3 GG261.&#13; &#13; &#13; 261 Zu Literaturmeinungen und eingehender dogmatischer Betrachtung: Ehrlich (FN 62),&#13; S. 30 ff." val_4="54" val_5="9-14" val_6="Zwischen diesen&#13; Grundsätzen ist im Rahmen der Abwägung ein Ausgleich zu schaffen, wobei&#13; nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz jedem Prinzip möglichst&#13; weitgehend Geltung zu verschaffen ist. Die Grenze der im Wege der so beschriebenen&#13; Abwägung gefundenen Ergebnisse bilden wiederum die der&#13; Ewigkeitsgarantie unterliegenden Grundsätze." val_7="BauernOpfer" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="Fußnote verweist auf ganz andere Seite von Ehrlich - wo unter der Überschrift "B. Meinungsstand in der Literatur" sich viel Text findet - noch nicht inhaltlich geprüft." val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  23. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 076 17-23
    <plb_layout val_1="76" val_2="17-23" val_3="Die unter Anwendung mitgliedstaatlichen Verwaltungsverfahrensrechts&#13; gefundenen Ergebnisse sind also im Einzelfall daraufhin zu überprüfen,&#13; ob sie den gemeinschaftsrechtlich intendierten Wertentscheidungen&#13; oder Rechtsgrundsätzen entgegenstehen. Soweit dies nicht der Fall ist,&#13; kommt mitgliedstaatliches Verwaltungsverfahrensrecht ohne Einflussnahme&#13; von Gemeinschaftsrecht zur Anwendung. Soweit aber im Einzelfall eine indirekte&#13; Kollision besteht, ist die Lösung durch eine Abwägung zu suchen." val_4="53, 54" val_5="33-37, 1-2" val_6="3. Die unter Anwendung mitgliedstaatlichen Verwaltungsverfahrensrechts gefundenen&#13; Ergebnisse sind im Einzelfall darauf hin zu überprüfen, ob sie den&#13; gemeinschaftsrechtlich intendierten Wertentscheidungen oder Rechtsgrundsätzen&#13; entgegenstehen. Soweit dies nicht der Fall ist, kommt mitgliedstaatliches&#13; Verwaltungsverfahrensrecht ohne Einflussnahme von Europarecht zur&#13; Anwendung. Soweit aber im Einzelfall eine indirekte Kollision besteht, ist&#13; die Lösung durch eine Abwägung zu suchen." val_7="" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  24. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 077 01-04
    <plb_layout val_1="077" val_2="01-04" val_3="Nach Art. 1 Dual-use-VO werden nur solche Güter erfasst, die sowohl zivilen als auch militärischen Verwendungen zugeführt werden können, also Dual-use-Güter. Nur im Rahmen dieser Genehmigungstatbestände wird ein Gemeinschaftssystem festgelegt. " val_4="078" val_5="22-25" val_6="Nach Art. 1 EG-VO regelt die Dual-use-Verordnung nur solche Güter, die sowohl zivilen als auch militärischen Verwendungen zugeführt werden können. Für solche Güter wird mit dieser Verordnung ein Gemeinschaftssystem festgelegt." val_7="HalbsatzFlickerei" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Diss., Mendel-Verlag 2003" val_10="" val_11="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  25. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 078 27-32
    <plb_layout val_1="078" val_2="27-32" val_3="Es stellt sich die Frage, wie mit Fällen zu verfahren ist, bei denen die beabsichtigte Ausfuhr dem nationalen Recht unterliegt, das auf der Grundlage einer gemeinschaftsrechtlichen Öffnungsklausel erlassen wurde. Wenngleich hier das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten einen Handlungsrahmen eröffnet, ergeben sich die Regelungsanordnungen ausschließlich aus nationalen Genehmigungstatbeständen. So ist auch das nationale Verwaltungsver[fahrensrecht anwendbar271.] " val_4="080" val_5="18-23" val_6="Wie aber ist in den Fällen zu entscheiden, in denen die beabsichtigte Ausfuhr deutschem Recht unterfällt, das auf der Grundlage einer gemeinschaftsrechtlichen Öffnungsklausel erlassen wurde.345 Auch wenn die rechtliche Grundlage das Gemeinschaftsrecht ist, handelt es sich in der Sache um nationale Genehmigungstatbestände, so dass auch das nationale Verwaltungsverfahrensrecht anwendbar ist.346" val_7="ShakeAndPaste" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Diss., Mendel-Verlag 2003" val_10="" val_11="Die Fußnote (Nr. 271) wurde in voller Länge Zeichen-für-Zeichen übernommen (von Nr. 346 im Original), inclusive aller Verweise auf Randnotizen." val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  26. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 079 01-04
    <plb_layout val_1="79" val_2="1-4" val_3="Das Gemeinschaftsrecht enthält lediglich die&#13; Kompetenzzuweisung, die dann vom nationalen Normgeber ausgefüllt wird.&#13; Jede andere Beurteilung führte dazu, dass dem nationalen Gesetzgeber die&#13; Befugnis verliehen wird, Gemeinschaftsrecht zu setzen. [...]&#13; [Daraus folgt, dass nur die rein formale Betrachtung nach der&#13; Herkunft des Normgebers der anzuwendenden Vorschrift eine sachgerechte&#13; Zuordnung erlaubt. Die Rechtsauffassung, dass nationales Verfahrensrecht&#13; im Bereich der Dual-use-VO noch uneingeschränkt anwendbar ist, ist damit&#13; widerlegt272.]" val_4="80" val_5="23-27" val_6="Das Gemeinschaftsrecht&#13; enthält lediglich die Kompetenzzuweisung, die dann vom&#13; nationalen Normgeber ausgefüllt wird. Jede andere Beurteilung würde dazu&#13; führen, dass dem nationalen Gesetzgeber die Befugnis verliehen würde,&#13; Gemeinschaftsrecht zu setzen. [Diese Hypothese zeigt, dass nur die rein formale&#13; Betrachtung nach der Herkunft des Normgebers der anzuwendenden&#13; Vorschrift eine sachgerechte Zuordnung erlaubt.] " val_7="" val_9="W. Ehrlich, Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, R. Henke (Hrsg.), Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="Fußnote weiter hinten zeigt Ehrlich an - aber andere Seite... BauernOpfer?" val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  27. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 080 12-14
    <plb_layout val_1="080" val_2="12-14" val_3="Die Zuordnung des im Einzelfall geltenden Verwaltungsverfahrensrechts erfolgt nach dem jeweils eröffneten Rechtskreis." val_4="080" val_5="13-14" val_6="Die Zuordnung des im Einzelfall einschlägigen Verfahrensrechts erfolgt nach dem jeweils eröffneten Rechtskreis. " val_7="Verdächtig" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Diss., Mendel-Verlag 2003" val_10="" val_11="Starke Ähnlichkeit, es könnte sich allerdings um einen juristischen Standard-Erguss handeln." val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  28. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 113 28-34
    <plb_layout val_1="113" val_2="28-34" val_3="Der EuGH erkennt einen umfassenden Entscheidungsspielraum der Verwaltung&#13; an. Aus den Parallelen zum französischen Recht lässt sich schließen,&#13; dass dieser durchaus einer richterlichen Kontrolle zugänglich ist, wie sie im&#13; nationalen Recht erfolgt. Der EuGH beschränkt sich bei der Prüfung der&#13; Tatsachenwürdigung umso mehr, je weiter das der Entscheidung zu Grunde&#13; liegende Ermessen ist und je unsicherer sich die künftigen Auswirkungen&#13; der Entscheidung beurteilen lassen." val_4="63" val_5="16-20" val_6="Für die Beurteilung im Einzelnen erkennt der EuGH in einigen Fällen eine&#13; Einschätzungsprärogative an. So beschränkt er die Kontrolldichte umso&#13; mehr, je weiter das der Entscheidung zugrunde liegende Ermessen ist und je&#13; unsicherer sich die künftigen Auswirkungen der Entscheidung beurteilen&#13; lassen." val_7="Verschleierung" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="Man muss sich das inhaltlich genau durchlesen - eine Einstufung als "Verdächtig" wird durch die partiell gleichen Formulierungen und den folgenden Fund auf Seite 114 nicht vorgenommen. " val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  29. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 114 04-08
    <plb_layout val_1="114" val_2="4-8" val_3="Die Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung der Verhältnismäßigkeit&#13; einer Maßnahme und die Frage, ob diese offensichtlich ungeeignet&#13; ist. Die Beurteilung künftiger Entwicklungen ist von Rechts wegen&#13; nur zu beanstanden, wenn die getroffene Maßnahme offensichtlich irrig erscheint&#13; 435.&#13; &#13; 435 EuGH, Rs. 265/87 - Schräder, Slg. 1989, 2237, 2270; Rs. C-280/93 - Bananenmarktordnung,&#13; Slg. 1994, I-4973; zur offenischtlich irrigen Annahmen vgl. EuGH, Rs. C-&#13; 295/94 - Hüpeden, Slg. 1996, I-3375" val_4="63" val_5="20-23" val_6="In diesen Fällen beschränkt sich die Prüfung der Geeignetheit auf die&#13; Frage, ob die Maßnahme offensichtlich ungeeignet ist281 und die Beurteilung&#13; künftiger Entwicklungen ist von Rechts wegen nur dann zu beanstanden,&#13; wenn die getroffene Maßnahme insoweit offensichtlich irrig erscheint.282&#13; &#13; &#13; 281 EuGH, Rs. 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, 2270; Rs. C-280/93, Bananenmarktordnung,&#13; Slg. 1994, I-4973&#13; 282 EuGH, Rs. C-295/94, Hüpeden, Slg. 1996, I-3375" val_7="Verschleierung" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  30. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 131 25-30
    <plb_layout val_1="131" val_2="25-30" val_3="Da die Ermessensvorschrift in Art. 9 Dual-use-VO ein Kernstück bei der Umsetzung dieser Verordnung sei, würden dem unterschiedliche Umsetzungspraktiken widersprechen. Gerade auf diesem Gebiet sei es die Intention der Kompetenzübertragung, eine einheitliche europäische Exportkontrolle zu verwirklichen und damit auch Umgehungsgeschäfte zu vermeiden482." val_4="109" val_5="18-23" val_6="Dabei muss berücksichtigt werden, dass gerade die Ermessensentscheidung als Kernstück der Umsetzung der Dual-use-Verordnung nach außen von prägender Bedeutung ist. Unterschiedliche Praktiken gerade auf diesem Gebiet würde der Intention, eine einheitliche europäische Exportkontrolle zu verwirklichen und damit auch Umgehungsgeschäfte zu vermeiden424, zuwider laufen." val_7="Verschleierung" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Diss., Mendel-Verlag 2003" val_10="" val_11="Kreativ umformuliert, aber aufgrund der Beibehaltung der wichtigen Stichworte noch zweifelsfrei identifizierbar." layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  31. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 282 22-27
    <plb_layout val_1="282" val_2="22-27" val_3="Dennoch erkennt auch der EuGH die allgemeine&#13; Handlungsfreiheit als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts an982.&#13; Ebenso wie nach dem Grundgesetz bedürfen damit alle Eingriffe der öffentlichen&#13; Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung natürlicher oder juristischer&#13; Personen einer Rechtsgrundlage. Das Willkürverbot darf nicht verletzt&#13; werden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein983.&#13; &#13; 982 So z.B. EuGH verb. Rs. 46/87 u. 227/88, Hoechst / Kommission, Slg. 1989, 2859,&#13; 2924; EuGH verb. Rs. 133 bis 136/85, Rau / Balm, Slg. 1987, 2289, 2338; EuGH,&#13; verb. Rs. 97 bis 99/87, Dow Chemical Ibérica u.a. /Kommission, Slg. 1989, 3165, Rn&#13; 16&#13; 983 EuGH verb. Rs. 46/87 u. 227/88, Hoechst / Kommission, Slg. 1989, 2859, 2924" val_4="71" val_5="19-24" val_6="Die allgemeine Handlungsfreiheit ist vom EuGH als allgemeiner Grundsatz&#13; des Gemeinschaftsrechts anerkannt worden.331 Ebenso wie nach grundgesetzlichem&#13; Standard bedürfen alle Eingriffe der öffentlichen Gewalt in die&#13; Sphäre der privaten Betätigung natürlicher oder juristischer Personen einer&#13; Rechtsgrundlage, wobei das Willkürverbot nicht verletzt sein darf und der&#13; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein muss.332&#13; &#13; 331 EuGH verb. Rs. 46/87 u. 227/88, Hoechst / Kommission, Slg. 1989, 2859, 2924;&#13; EuGH verb. Rs. 133 bis 136/85, Rau / Balm, Slg. 1987, 2289, 2338; EuGH, verb. Rs.&#13; 97 bis 99/87, Dow Chemical Ibérica u.a. / kommission, Slg. 1989, 3165, Rdnr. 16&#13; 332 EuGH verb. Rs. 46/87 u. 227/88, Hoechst / Kommission, Slg. 1989, 2859, 2924" val_7="" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  32. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 284 06-10
    <plb_layout val_1="284" val_2="6-10" val_3="Bestandteil des Gemeinschaftsgrundrechts der&#13; Berufsfreiheit ist auch die Ausfuhrfreiheit, die ihren sekundärrechtlichen&#13; Ausdruck in Art. 1 VO (EWG) Nr. 2603/69 (EG-Ausfuhr-VO) gefunden hat.&#13; Sie umfasst das Recht, grundsätzlich alle Waren in Drittstaaten zu verbringen&#13; und mit drittländischen Unternehmen Handel zu treiben991&#13; &#13; 991 Ehlers/Pünder, in:Grabitz/Hilf (FN 3), Bd. III, E 15, 3. Teil Rn 27" val_4="71" val_5="8-12" val_6="Bestandteil des Gemeinschaftsgrundrechts der Berufsfreiheit ist auch die&#13; Ausfuhrfreiheit, die ihren sekundärrechtlichen Ausdruck in Art. 1 VO&#13; (EWG) Nr. 2603/69 gefunden hat. Sie umfasst das Recht, grundsätzlich alle&#13; Waren in Drittstaaten zu verbringen und mit drittländischen Unternehmen&#13; Handel zu treiben.329&#13; &#13; 329 Ehlers/Pünder, in: Grabit/Hilf, Kommentar zur Europäischen Union, E 15, 3. Teil&#13; Rdnr. 27" val_7="" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Mendel-Verlag, Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="" val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  33. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 284 20-24
    <plb_layout val_1="284" val_2="20-24" val_3="Der EuGH lehnt es grundsätzlich ab, dem individuellen Interesse den Vorrang vor dem hoheitlichen Regelungsinteresse einzuräumen. Auch dieses Grundrecht steht somit unter einem allgemeinen Gemeinschaftsvorbehalt, so dass der Prüfung der Verhältnismäßigkeit die entscheidende Bedeutung zukommt995." val_4="071" val_5="12-15" val_6="Allerdings lehnt es der EuGH grundsätzlich ab, dem individuellen Interesse den Vorrang vor dem hoheitlichen Regelungsinteresse einzuräumen. Auch dieses Grundrecht steht somit unter einem allgemeinen Gemeinschaftsvorbehalt, so dass der Prüfung der Verhältnismäßigkeit die entscheidende Bedeutung zukommt.330 " val_7="KomplettPlagiat" val_9="Ehrlich, Wolfgang: Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, Diss., Mendel-Verlag 2003" val_10="" val_11="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>
  34. Benutzer:Hansgert Ruppert/Diss/Fragment 284 22-24
    <plb_layout val_1="284" val_2="22-24" val_3="Auch dieses Grundrecht steht somit unter einem allgemeinen&#13; Gemeinschaftsvorbehalt, so dass der Prüfung der Verhältnismäßigkeit&#13; die entscheidende Bedeutung zukommt995.&#13; &#13; 995 Mit diversen Literaturhinweisen Epping (FN 26), S. 584 f." val_4="71" val_5="14-16" val_6="Auch dieses Grundrecht steht somit unter einem allgemeinen&#13; Gemeinschaftsvorbehalt, so dass der Prüfung der Verhältnismäßigkeit&#13; die entscheidende Bedeutung zukommt.330&#13; &#13; 330 Epping, Die Außenwirtschaftsfreiheit, S. 584 f." val_7="" val_9="W. Ehrlich, Das Genehmigungsverfahren für Dual-use-Waren im deutschen Exportkontrollrecht, R. Henke (Hrsg.), Witten 2003" val_10="http://www.efa-schriften.de/pdfs/Ehrlich.pdf" val_11="z.B. wer das P. gefunden hat, weitere Informationen" val_0="" val_cswikitext="" layout_id="1748" cswikitext=""></plb_layout>