VroniPlag Wiki

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22 gesichtete, geschützte Fragmente: Plagiat

[1.] Cep/Fragment 036 01 - Diskussion
Bearbeitet: 6. August 2014, 21:50 Schumann
Erstellt: 16. July 2014, 08:33 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 36, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 10, 12, Zeilen: 10: 10ff; 12: 17ff
Auf der Grundlage der Typisierung von 110 genetischen Markern bei mehr als 1800 Ureinwohnerpopulationen unterteilten Cavalli-Sforza et al. (1994) die Weltbevölkerung in vier ethnische Hauptgruppen. Hierbei handelt es sich um Afrikaner, Australier, Caucasoide und Mongoloide.

Für die Skelettentwicklung konnte durch eine umfangreiche Literaturstudie (Schmeling et al. 2000) nachgewiesen werden, dass sich die Ossifikation bei den untersuchten Populationen aller ethnischer Hauptgruppen in identischen, definierten Stadien vollzieht. In der relevanten Altersgruppe übt die ethnische Zugehörigkeit offenbar keinen nennenswerten Einfluss auf die Ossifikationsgeschwindigkeit aus. Demgegenüber wird die Skelettreifung in starkem Maß vom sozioökonomischen Status einer Population bestimmt. Vergleichsweise geringer sozioökonomischer Status führt zu einer Entwicklungsverzögerung und damit zu einer Altersunterschätzung. Die Anwendung der einschlägigen Referenzstudien auf Angehörige sozioökonomisch geringer entwickelter Populationen wirkt sich somit in strafrechtlicher Hinsicht nicht nachteilig für die Betroffenen aus – im Gegenteil.

Olze et al. (2004d) präsentieren vergleichende Daten bezüglich des Mineralisationsstandes der dritten Molaren einer europiden, einer asiatischen und einer afrikanischen Population.

Es wurden 3611 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von 1430 Deutschen, 1597 Japanern und 584 schwarzen Südafrikanern der Altersgruppe 12 - 26 Jahre mit gesicherten Geburtsdaten untersucht. Für jedes Röntgenbild wurden eine Identifizierungsnummer, Geschlecht und Geburtsdatum des Patienten sowie das Aufnahmedatum erfasst. Aus Geburtsdatum und Aufnahmedatum des Röntgenbildes wurde das jeweilige Patientenalter ermittelt.

Der Mineralisationsstand der dritten Molaren wurde unter Zuhilfenahme der Stadieneinteilung nach Demirjian et al. (1973) beurteilt. Alle Bestimmungen wurden von demselben Untersucher vorgenommen.

In der zitierten Arbeit konnten durchgängig die Stadien D-H nach Demirjian bei den untersuchten Populationen bestimmt werden.

Zusammenfassend konnten Olze et al. (2004d) feststellen, dass die Ergebnisse für die Zähne 18, 28, 38 und 48 eine ähnliche Signifikanzstruktur aufwiesen.

Olze et al. (2004) präsentierten vergleichende Daten bezüglich des Mineralisationsstandes der dritten Molaren einer europiden, einer asiatischen und einer afrikanischen Population.

Es wurden 3611 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von 1430 Deutschen, 1597 Japanern und 584 schwarzen Südafrikanern der Altersgruppe 12-26 Jahre mit gesicherten Geburtsdaten untersucht. Für jedes Röntgenbild wurden eine Identifizierungsnummer, Geschlecht und Geburtsdatum des Patienten sowie das Aufnahmedatum erfasst. Aus Geburtsdatum und Aufnahmedatum des Röntgenbildes wurde das jeweilige Patientenalter ermittelt.

Der Mineralisationsstand der dritten Molaren wurde unter Zuhilfenahme der Stadieneinteilung nach Demirjian et al. (1973) beurteilt. Alle Bestimmungen wurden von demselben Untersucher vorgenommen.

In der vorliegenden Arbeit konnten durchgängig die Stadien D-H nach Demirjian bei den untersuchten Populationen bestimmt werden.

[Seite 12]

Auf der Grundlage der Typisierung von 110 genetischen Markern bei mehr als 1800 Ureinwohnerpopulationen unterteilten Cavalli-Sforza et al. (1994) die Weltbevölkerung in vier ethnische Hauptgruppen. Hierbei handelt es sich um Afrikaner, Australier, Caucasoide und Mongoloide.

Die Ergebnisse für die Zähne 18, 28 und 38 wiesen eine ähnliche Signifikanzstruktur auf.

Für die Skelettentwicklung konnte durch eine umfangreiche Literaturstudie (Schmeling et al. 2000) nachgewiesen werden, dass sich die Ossifikation bei den untersuchten Populationen aller ethnischer Hauptgruppen in identischen, definierten Stadien vollzieht. In der relevanten Altersgruppe übt die ethnische Zugehörigkeit offenbar keinen nennenswerten Einfluss auf die Ossifikationsgeschwindigkeit aus. Demgegenüber wird die Skelettreifung in starkem Maß vom sozioökonomischen Status einer Population bestimmt. Vergleichsweise geringer sozioökonomischer Status führt zu einer Entwicklungsverzögerung und damit zu einer Altersunterschätzung. Die Anwendung der einschlägigen Referenzstudien auf Angehörige sozioökonomisch geringer entwickelter Populationen wirkt sich somit in strafrechtlicher Hinsicht nicht nachteilig für die Betroffenen aus – im Gegenteil.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Olze 2005 verweist auf eine eigene, frühere Arbeit, Olze et al. (2004). C.E.P. verweist auch auf Olze et al. (2004), verwendet aber Wortwahl von Olze 2005.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[2.] Cep/Fragment 006 12 - Diskussion
Bearbeitet: 25. July 2014, 23:01 Hindemith
Erstellt: 18. July 2014, 08:08 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Olze et al 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 6, Zeilen: 12-19
Quelle: Olze et al 2004
Seite(n): 103, Zeilen: 28ff
Entsprechend den Empfehlungen der internationalen und interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (http://www.charite.de/rechtsmedizin/ agfad/index.htm) sollten für eine forensische Altersschätzung im Strafverfahren eine klinische Untersuchung mit Erhebung von Körpermaßen und Beurteilung der sexuellen Reifezeichen, eine Röntgenuntersuchung der linken Hand sowie eine zahnärztliche Untersuchung mit Erhebung des Zahnstatus und Auswertung eines Orthopantomogramms eingesetzt werden (Schmeling et al. 2001a).

109. Schmeling A, Kaatsch H-J, Marré B, Reisinger W, Riepert T, Ritz-Timme S, Rösing FW, Rötzscher K, Geserick G (2001a) Empfehlungen für die Altersdiagnostik bei Lebenden im Strafverfahren. Rechtsmedizin 11: 1-3

Entsprechend den Empfehlungen der internationalen und interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (http://www.charite.de/rechtsmedizin/ agfad/index.htm) sollten für eine forensische Altersschätzung im Strafverfahren eine klinische Untersuchung mit Erhebung von Körpermaßen und Beurteilung der sexuellen Reifezeichen, eine Röntgenuntersuchung der linken Hand sowie eine zahnärztliche Untersuchung mit Erhebung des Zahnstatus und Auswertung eines Orthopantomogramms eingesetzt werden. Zur Beurteilung der Vollendung des 21. Lebensjahrs wird eine zusätzliche Röntgen- oder CT-Untersuchung der Schlüsselbeine empfohlen (22).

22. Schmeling, A., Kaatsch, H.-J., Marré, B., Reisinger, W., Riepert, T., Ritz- Timme, S., Rösing, F. W., Rötzscher, K., Geserick, G.: Empfehlungen für die Altersdiagnostik bei Lebenden im Strafverfahren. Rechtsmedizin 11: 1-3 (2001)

Anmerkungen

Die angegebene Quelle enthält den parallelen Wortlaut nicht: . Dort findet man allerdings den Satz:

"Ist die Vollendung des 21. Lebensjahres zu beurteilen, kommt eine zusätzliche Röntgen- bzw. CT-Untersuchung der Schlüsselbeine in Betracht (Kreitner u.a. 1998)."

Sichter
(Hindemith) Schumann


[3.] Cep/Fragment 055 23 - Diskussion
Bearbeitet: 25. July 2014, 23:01 Hindemith
Erstellt: 16. July 2014, 17:20 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmeling et al 2001, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 55, Zeilen: 23-24, 28-29
Quelle: Schmeling et al 2001
Seite(n): 79, Zeilen: 2. Spalte: letzte zwei Absätze
Die Aussagefähigkeit letzterer Studien ist aufgrund zweifelhafter Altersangaben der Probanden eingeschränkt. [...]

Vergleichende Studien zu den Durchbruchszeiten der dritten Molaren liegen für schwarze und weiße US-Amerikaner, Afrikaner sowie Asiaten vor.

Die Aussagefähigkeit letzterer Studien ist allerdings aufgrund zweifelhafter Altersangaben der Probanden eingeschränkt.

Vergleichende Studien zu den Durchbruchszeiten der dritten Molaren liegen für schwarze und weiße US-Amerikaner, Afrikaner sowie Asiaten vor.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Im Text der Quelle ist die Passage zusammenhängend.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[4.] Cep/Fragment 058 10 - Diskussion
Bearbeitet: 25. July 2014, 23:01 Hindemith
Erstellt: 16. July 2014, 15:04 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmeling et al 2001, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 58, Zeilen: 10-14
Quelle: Schmeling et al 2001
Seite(n): 79, Zeilen: 3. Spalte: 14-23
In einer Übersichtsarbeit zu Wachstum und Entwicklung in Japan präsentiert Kimura (1984) Mittelwerte für den Zahndurchbruch der dritten Molaren (19,8 Jahren [sic] für Männer, 21,0 Jahre für Frauen). Er vergleicht diese Daten mit von Fanning (1962) für weiße Nordamerikaner mitgeteilten Werten und kommt zu dem Ergebnis, dass die Angaben in enger Übereinstimmung stehen. In einer Übersichtsarbeit zu Wachstum und Entwicklung in Japan präsentiert Kimura [18] Mittelwerte für den Zahndurchbruch der dritten Molaren (19,8 Jahre für Männer, 21,0 Jahre für Frauen). Er vergleicht diese Daten mit den von Fanning [6] für weiße Nordamerikaner mitgeteilten Werten und kommt zu dem Ergebnis, dass die Angaben in enger Übereinstimmung stehen.

6. Fanning EA (1962) Third molar emergence in Bostonians.Am J Phys Anthropol 20:339–346

18. Kimura K (1984) Studies on growth and development in Japan.Yearbook of Physical Anthropology 27:179–214

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[5.] Cep/Fragment 006 02 - Diskussion
Bearbeitet: 25. July 2014, 23:01 Hindemith
Erstellt: 16. July 2014, 12:27 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze et al 2003, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 6, Zeilen: 2-11
Quelle: Olze et al 2003
Seite(n): 5, Zeilen: 1. Spalte: 6-25
In Deutschland, aber auch in zahlreichen anderen Ländern, ist der Anteil von Ausländern mit Migrationshintergrund in der Bevölkerung in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Aus rechtsmedizinischer Perspektive ist diese Entwicklung mit einer wachsenden Nachfrage nach forensischen Altersschätzungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbunden (Schmeling et al. 2001b). Die zu untersuchenden Personen sind Ausländer ohne gültige Ausweispapiere, die ihr Alter nicht kennen oder mutmaßlich falsch angeben. Die juristisch bedeutsamen Altersgrenzen sind in Deutschland das 14., 16., 18. und 21. Lebensjahr (Kaatsch 2001). Auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern liegen die rechtsrelevanten Altersgrenzen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr (Dünkel 1997). Infolgedessen ist in Deutschland, aber auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern, der Ausländeranteil in der Bevölkerung kontinuierlich gestiegen [1].

Aus rechtsmedizinischer Perspektive ist diese Entwicklung mit einer wachsenden Nachfrage nach forensischen Altersschätzungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbunden.

Die zu untersuchenden Personen sind Ausländer ohne gültige Ausweispapiere, die ihr Alter nicht kennen oder mutmaßlich falsch angeben. Die juristisch bedeutsamen Altersgrenzen sind in Deutschland das 14., 16., 18. und 21. Lebensjahr. Auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern liegen die rechtsrelevanten Altersgrenzen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr [6].


1. Angenendt S (1999) Asylum and migration policies in the European Union.Europa Union,Bonn

6. Dünkel F,Kalmthout A van, Schüler-Springorum H (Hrsg) (1997) Entwicklungstendenzen und Reformstrategien im Jugendstrafrecht im europäischen Vergleich. Forum,Mönchengladbach

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[6.] Cep/Fragment 046 01 - Diskussion
Bearbeitet: 25. July 2014, 23:00 Hindemith
Erstellt: 16. July 2014, 11:36 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 46, Zeilen: 1-23
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 23, 24, Zeilen: 23: 15ff; 24: 1ff
Der parodontale Knochenabbau wurde an den zweiten Prämolaren aller vier Quadranten analog zur Einzelbestimmung bestimmt, wobei zur Beurteilung des parodontalen Knochenabbaus nur karies- und restaurationsfreie Zähne berücksichtigt wurden.

Die statistische Auswertung erfolgte mittels Diskriminanzanalyse. Diese wurde mit zwei Klassen durchgeführt, die durch die beiden Altersgruppen ≤ 21 Jahre und > 21 Jahre definiert waren. Zur Einschätzung der möglichen Fehlklassifikation wurde die leavingone- out Fehlerschätzmethode verwendet, welche den Fehler für ein Individuum unbekannter Klassenzugehörigkeit bei Verwendung der mit dem Verfahren ermittelten Entscheidungsregel, schätzt (Wernecke 1995).

69,7% der Fälle wurden also korrekt klassifiziert beziehungsweise die Wahrscheinlichkeit einer richtigen Klassenzuordnung beträgt 69,7%.

71,4% der Fälle wurden also korrekt klassifiziert beziehungsweise die Wahrscheinlichkeit einer richtigen Klassenzuordnung beträgt 71,4%.

Als Ursache für die nur mäßige Wahrscheinlichkeit der richtigen Klassenzuordnung diskutierten Olze et al. (2004c) die nur geringe genetische Determinierung der untersuchten epidemiologischen Merkmale und die starke Beeinflussung durch Umweltfaktoren. Olze et al. (2004c) sahen die kombinierte Bestimmung der DMFTIndex- Varianten, des parodontalen Knochenabbaus sowie der Weisheitszahneruption anhand von Orthopantomogrammen als ergänzendes Kriterium der forensischen Altersdiagnostik bei jungen Erwachsenen als geeignet. Durch alleinige Bestimmung der untersuchten Merkmale ist allerdings eine Aussage zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit der im Strafverfahren erforderlichen Wahrscheinlichkeit nicht möglich.

Der parodontale Knochenabbau wurde an den zweiten Prämolaren aller vier Quadranten bestimmt. [...]

[...]

Für die Beurteilung des parodontalen Knochenabbaus wurden nur karies- und restaurationsfreie Zähne berücksichtigt.

Die statistische Auswertung erfolgte mittels Diskriminanzanalyse. Diese wurde mit zwei Klassen durchgeführt, die durch die beiden Altersgruppen ≤ 21 Jahre und > 21 Jahre definiert waren. Zur Einschätzung der möglichen Fehlklassifikation wurde die leaving- one- out Fehlerschätzmethode verwendet, welche den Fehler für ein Individuum unbekannter Klassenzugehörigkeit bei Verwendung der mit dem Verfahren ermittelten Entscheidungsregel schätzt (Wernecke 1996).

[Seite 24]

69,7 % der Fälle wurden also korrekt klassifiziert bzw. die Wahrscheinlichkeit einer richtigen Klassenzuordnung beträgt 69,7%.

[...]

71,4 % der Fälle wurden also korrekt klassifiziert bzw. die Wahrscheinlichkeit einer richtigen Klassenzuordnung beträgt 71,4%.

Als Ursache für die nur mäßige Wahrscheinlichkeit der richtigen Klassenzuordnung ist die geringe genetische Determinierung der von uns untersuchten epidemiologischen Merkmale zu diskutieren. [...]

Auf der Grundlage der Ergebnisse unserer Untersuchung kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die kombinierte Bestimmung der DMFT- Index- Varianten, des parodontalen Knochenabbaus sowie der Weisheitszahneruption anhand von Orthopantomogrammen als ergänzendes Kriterium der forensischen Altersdiagnostik bei jungen Erwachsenen geeignet erscheint. Durch alleinige Bestimmung der untersuchten Merkmale ist allerdings eine Aussage zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit der im Strafverfahren erforderlichen Wahrscheinlichkeit nicht möglich.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[7.] Cep/Fragment 045 02 - Diskussion
Bearbeitet: 25. July 2014, 23:00 Hindemith
Erstellt: 16. July 2014, 11:32 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 45, Zeilen: 2-28
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 22, 23, Zeilen: 22: 15ff; 23: 3ff
Darüber hinaus überprüften Olze et al. (2004c), ob durch die kombinierte Beurteilung verschiedener röntgenmorphologischer Merkmale der zahnärztlichen Altersdiagnostik bei Erwachsenen forensisch verwertbare Aussagen zum Abschluss des 21. Lebensjahrs erlaubt sind. Bei den untersuchten Merkmalen handelt es sich den DMFT-Index aller bleibenden Zähne, den DMFT-Index aller bleibenden Zähne mit Ausnahme der Weisheitszähne, den DFT-Index der in der Kauebene befindlichen Weisheitszähne, die Weisheitszahneruption sowie den parodontalen Knochenabbau der zweiten Prämolaren. Zur Untersuchung kamen insgesamt 650 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von Deutschen mit gesicherten Altersangaben im Alter von 18 – 30 Jahren. Pro Altersgruppe wurden jeweils 25 Aufnahmen von männlichen und weiblichen Probanden ausgewertet. Es wurden der DMFT-Index aller bleibenden Zähne, der DMFT-Index aller bleibenden Zähne mit Ausnahme der Weisheitszähne sowie der DFT-Index der in der Kauebene befindlichen Weisheitszähne bestimmt.

Für die Beurteilung der Weisheitszahneruption wurde folgende Stadieneinteilung verwendet:

• Stadium 0: Bedeckung der Okklusalfläche mit alveolärem Knochen

• Stadium 1: Alveolärer Durchbruch, die halbe Kronenlänge des zweiten Molaren ist nicht erreicht

• Stadium 2: Mindestens die halbe Kronenlänge des zweiten Molaren ist erreicht, die Kauebene ist nicht erreicht

• Stadium 3: Die Kauebene ist erreicht, keine Elongation

• Stadium 4: Elongation

Von der Untersuchung ausgeschlossen waren retinierte Weisheitszähne. Als retiniert galten mesio- und distoangulierte beziehungsweise vestibulo-oral angulierte dritte Molaren (Archer 1955, Wolf und Haunfelder 1960). Weisheitszähne, deren Durchbruchsrichtung nicht eindeutig bestimmbar war, wurden nicht berücksichtigt.

Olze et al. (eingereicht) haben überprüft, ob durch die kombinierte Beurteilung verschiedener röntgenmorphologischer Merkmale der zahnärztlichen Altersdiagnostik bei Erwachsenen forensisch verwertbare Aussagen zum Abschluss des 21. Lebensjahrs erlaubt. Bei den untersuchten Merkmalen handelt es sich den DMFT-Index aller bleibenden Zähne, den DMFT-Index aller bleibenden Zähne mit Ausnahme der Weisheitszähne, den DFT- Index der in der Kauebene befindlichen Weisheitszähne, die Weisheitszahneruption sowie den parodontalen Knochenabbau der zweiten Prämolaren.

Zur Untersuchung kamen insgesamt 650 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von Deutschen im Alter von 18 – 30 Jahren. Pro Altersgruppe wurden jeweils 25 Aufnahmen von männlichen und weiblichen Probanden ausgewertet. [...]

Es wurden der DMFT-Index aller bleibenden Zähne, der DMFT-Index aller bleibenden Zähne mit Ausnahme der Weisheitszähne sowie der DFT- Index der in der Kauebene befindlichen Weisheitszähne bestimmt.

[Seite 23]

Für die Beurteilung der Weisheitszahneruption wurde folgende Stadieneinteilung verwendet:

− Stadium 0: Bedeckung der Okklusalfläche mit alveolärem Knochen

− Stadium 1: alveolärer Durchbruch, die halbe Kronenlänge des zweiten Molaren ist nicht erreicht

− Stadium 2: mindestens die halbe Kronenlänge des zweiten Molaren ist erreicht, die Kauebene ist nicht erreicht

− Stadium 3: die Kauebene ist erreicht, keine Elongation

− Stadium 4: Elongation

Von der Untersuchung ausgeschlossen waren retinierte Weisheitszähne. Als retiniert galten mesio- und distoangulierte bzw. vestibulo- oral angulierte dritte Molaren (Archer 1955, Wolf u. Haunfelder 1960). Weisheitszähne, deren Durchbruchsrichtung nicht eindeutig bestimmbar war, wurden nicht berücksichtigt.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[8.] Cep/Fragment 039 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 18:15 WiseWoman
Erstellt: 16. July 2014, 09:29 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 39, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 15, 16, Zeilen: 15: 13ff - 16: 1ff
[Olze et al. (2004a, 2004b, 2004c) untersuchten, inwieweit anhand eines Orthopantomogramms ein klinisch bedeutsamer Parameter, wie der Ausprägungsgrad des parodontalen Knochenabbaus oder der DMF-Index, zur Altersschätzung] herangezogen werden kann und Aussagen zur Vollendung des 21. Lebensjahres erlaubt.

Parodontaler Knochenabbau. Gingiva, Wurzelzement, periodontales Ligament (Desmodont) und Alveolenkortikalis bilden den Zahnhalteapparat (Parodontium). Die Parodontalerkrankungen umfassen Veränderungen an diesen Strukturen. Mit zunehmendem Lebensalter gewinnen atrophische und degenerative Veränderungen am Parodontium an Bedeutung (Henning 1989). Ferner unterliegt das Pulpa- Dentin- System fortschreitenden biomorphotischen Veränderungen (Zuhrt 1991), welche das umliegende Parodontium beeinflussen können. Darüber hinaus bedingen entzündliche Veränderungen des Parodontiums einen entsprechenden Abbau der parodontalen Gewebe. Gingivitis und Parodontitis sind Ausdruck der entzündlichen Reaktion des Parodonts, ausgelöst durch supra- und vor allem subgingivale Plaques, die in unmittelbarer Umgebung zu den parodontalen Geweben direkten Einfluss auf diese ausüben. Die Metaboliten der Plaque bauen wichtige Bestandteile der Interzellulärsubstanz, wie Kollagen, Hyaluronsäure und Chondroitinsulfat, ab. Endotoxine aktivieren das Komplementsystem und induzieren eine akute Inflammation; dadurch zerstören und lockern sie das dichte epitheliale und bindegewebige Gefüge auf und schädigen die Zellen des Wirts (Flores De Jacobi 1987). Die Permeabilität des Saumepithels nimmt zu, dadurch wird die Passage entzündungsfördernder Stoffwechselprodukte der Plaque in tiefere Gewebeabschnitte begünstigt. Es kommt zu einem Attachmentverlust, der klinisch- röntgenographisch durch Taschenbildung ohne beziehungsweise mit Gingivarezession und Knochenabbau manifest wird (Merte 1992). Referenzbereiche für den Grad des Befestigungsverlustes sind Schmelz-Zement- Grenze und klinischer Taschenfundus beziehungsweise röntgenographische Knochengrenze.

Olze et al. (2004b) untersuchten insgesamt 650 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von deutschen Personen im Alter von 18 – 30 Jahren. Pro Altersgruppe wurden jeweils 25 Aufnahmen von männlichen und weiblichen Probanden ausgewertet. Der parodontale Knochenabbau wurde an den zweiten Prämolaren aller vier Quadranten bestimmt. Berücksichtigt wurden nur karies- und restaurationsfreie Zähne. Hierzu wurde eine vierstufige Stadieneinteilung verwendet. Die Stadien wurden folgendermaßen definiert:

Gingiva, Wurzelzement, periodontales Ligament (Desmodont) und Alveolenkortikalis bilden den Zahnhalteapparat (Parodontium). Die Parodontalerkrankungen umfassen Veränderungen an diesen Strukturen. Mit zunehmendem Lebensalter gewinnen atrophische und degenerative Veränderungen am Parodontium an Bedeutung (Henning 1989). Ferner unterliegt das Pulpa- Dentin- System fortschreitenden biomorphotischen Veränderungen (Zuhrt 1991), welche das umliegende Parodontium beeinflussen können. Darüber hinaus bedingen entzündliche Veränderungen des Parodontiums einen entsprechenden Abbau der parodontalen Gewebe. Für die Entwicklung der chronisch-entzündlichen Erkrankungen des Parodonts sind Bakterien in der dentalen Plaque verantwortlich (Rataitschak 2004). Gingivitis und Parodontitis sind Ausdruck der entzündlichen Reaktion des Parodonts, ausgelöst durch supra- und vor allem subgingivale Plaques, die in unmittelbarer Umgebung zu den parodontalen Geweben direkten Einfluss auf diese ausüben. Die Metaboliten der Plaque bauen wichtige Bestandteile der Interzellulärsubstanz, wie Kollagen, Hyaluronsäure und Chondroitinsulfat, ab. Endotoxine aktivieren das Komplementsystem und induzieren eine akute Inflammation; dadurch zerstören und lockern sie das dichte epitheliale und bindegewebige Gefüge auf und schädigen die Zellen des Wirts (Flores De Jacobi 1987). Die Permeabilität des Saumepithels nimmt zu, dadurch wird die Passage entzündungsfördernder Stoffwechselprodukte der Plaque in tiefere Gewebeabschnitte begünstigt. Es kommt zu einem Attachmentverlust, der klinischröntgenographisch durch Taschenbildung ohne bzw. mit Gingivarezession und Knochenabbau manifest wird (Merte 1992). Referenzbereiche für den Grad des Befestigungsverlustes sind

[Seite 16]

Schmelz-Zement-Grenze und klinischer Taschenfundus bzw. röntgenographische Knochengrenze.

Olze et al. (2004) haben überprüft, inwieweit anhand eines Orthopantomogramms ein klinisch bedeutsamer Parameter, wie der Zustand des marginalen Parodontiums, zur Altersschätzung herangezogen werden kann und Aussagen zur Vollendung des juristisch relevanten 21. Lebensjahres erlaubt.

Es wurden insgesamt 650 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von deutschen Personen im Alter von 18 – 30 Jahren untersucht. Pro Altersgruppe wurden jeweils 25 Aufnahmen von männlichen und weiblichen Probanden ausgewertet. [...]

Der parodontale Knochenabbau wurde an den zweiten Prämolaren aller vier Quadranten bestimmt. Hierzu wurde eine vierstufige Stadieneinteilung verwendet. Die Stadien wurden folgendermaßen definiert:

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[9.] Cep/Fragment 038 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 18:14 WiseWoman
Erstellt: 16. July 2014, 09:12 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 13, 14, 15, 16, Zeilen: 13: 20ff; 14: 27ff - 15: 1ff; 16: 3-6
Die mitteleuropäische Population nahm eine Zwischenposition ein. Da die Unterschiede weniger als ein halbes Jahr betrugen, handelte es sich hier um nicht signifikante Abweichungen.

Daito et al. (1992) untersuchten die Weisheitszahnmineralisation bei 9111 7 - 16jährigen Japanern und verglichen ihre Daten mit den von Gravely (1965), Rantanen (1967) und Haavikko (1970) für europide Populationen mitgeteilten Werten. Es fanden sich keine signifikanten Unterschiede.

Die Vergleichbarkeit der genannten Studien ist aufgrund geringer Fallzahlen, unterschiedlichen methodischen Vorgehens und des Einsatzes mehrerer Untersucher eingeschränkt. Ein weiteres Problem stellen die zumeist ungesicherten Altersangaben der Probanden schwarzafrikanischer Populationen dar (Krumholt et al. 1971). Außerdem sind die vorliegenden Studien zumeist auf die frühen Mineralisationsstadien beschränkt.

Die Entwicklungs- und Gebrauchsphase des menschlichen Wechselgebisses erstreckt sich über mehrere Lebensjahrzehnte. Das Gebiss ist somit Spiegelbild der aufgrund rezenter Ernährungs- und Pflegegewohnheiten außerordentlich vielfältigen und bereits in der Kindheit und im Jugendalter einsetzenden pathogenen Noxen. Der individuelle Erhaltungszustand des stomatognathen Systems ist das Ergebnis präventiver und kurativer Behandlungsbemühungen, welche nicht unerheblich von sozialem Status und nationaler Zugehörigkeit beeinflusst werden.

Auf dem Wege der Bestimmung und Bewertung entwicklungsbiologischer Merkmale, wie des Mineralisations- und Eruptionsstandes der dritten Molaren, können aus zahnärztlicher Sicht allerdings lediglich Aussagen bis zum 19. - 20. Lebensjahr getroffen werden (Berkowitz und Bass 1976, Gunst et al. 2003, Kahl und Schwarze 1988, Köhler et al.1994, Müller 1983, Olze 2004d). Deshalb lag es nahe, bereits anderweitig in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde verwendete, epidemiologisch oder klinisch bedeutsame Merkmale mit dem Lebensalter zu korrelieren.

Olze et al. (2004a, 2004b, 2004c) untersuchten, inwieweit anhand eines Orthopantomogramms ein klinisch bedeutsamer Parameter, wie der Ausprägungsgrad des parodontalen Knochenabbaus oder der DMF-Index, zur Altersschätzung [herangezogen werden kann und Aussagen zur Vollendung des 21. Lebensjahres erlaubt.]

Die mitteleuropäische Population nahm eine Zwischenposition ein. Da die Unterschiede weniger als ein halbes Jahr betrugen, handelte es sich hier um nicht signifikante Abweichungen.

Daito et al. (1992) untersuchten die Weisheitszahnmineralisation bei 9111 7-16jährigen Japanern und verglichen ihre Daten mit den von Gravely (1965), Rantanen (1967) und Haavikko (1970) für europide Populationen mitgeteilten Werten. Es fanden sich keine signifikanten Unterschiede.

Die Vergleichbarkeit der genannten Studien ist aufgrund geringer Fallzahlen, unterschiedlichen methodischen Vorgehens und des Einsatzes mehrerer Untersucher eingeschränkt. Ein weiteres Problem stellen die zumeist ungesicherten Altersangaben der Probanden schwarzafrikanischer Populationen dar (Krumholt et al. 1971). Außerdem sind die vorliegenden Studien zumeist auf die frühen Mineralisationsstadien beschränkt.

[Seite 14]

Die Entwicklungs- und Gebrauchsphase des menschlichen Wechselgebisses erstreckt sich über mehrere Lebensjahrzehnte. Das Gebiss ist somit Spiegelbild der aufgrund rezenter Ernährungs- und Pflegegewohnheiten außerordentlich vielfältigen und bereits in der Kindheit und im Jugendalter einsetzenden pathogenen Noxen. Der individuelle Erhaltungszustand des stomatognathen Systems ist das Ergebnis präventiver und kurativer Behandlungsbemühungen,

[Seite 15]

welche nicht unerheblich von sozialem Status und nationaler Zugehörigkeit beeinflusst werden.

Auf dem Wege der Bestimmung und Bewertung entwicklungsbiologischer Merkmale, wie des Mineralisations- und Eruptionsstandes der dritten Molaren, können aus zahnärztlicher Sicht allerdings lediglich Aussagen bis zum 19.-20. Lebensjahr getroffen werden (Berkowitz u. Bass 1976, Gunst et al. 2003, Kahl u. Schwarze 1988, Köhler et al.1994, Müller 1983, Olze 2004).

Deshalb lag es nahe, bereits anderweitig in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde verwendete, epidemiologisch oder klinisch bedeutsame Merkmale mit dem Lebensalter zu korrelieren.

[Seite 16]

Olze et al. (2004) haben überprüft, inwieweit anhand eines Orthopantomogramms ein klinisch bedeutsamer Parameter, wie der Zustand des marginalen Parodontiums, zur Altersschätzung herangezogen werden kann und Aussagen zur Vollendung des juristisch relevanten 21. Lebensjahres erlaubt.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[10.] Cep/Fragment 037 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 18:12 WiseWoman
Erstellt: 16. July 2014, 09:01 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 12, 13, 14, Zeilen: 12: 4ff; 13: 1ff; 14: 11ff
Japanische Männer und Frauen waren beim Erreichen der Stadien D-G circa 1 - 2 Jahre älter als die deutschen Männer und Frauen. Hingegen waren die südafrikanischen Probanden beim Erreichen der betreffenden Stadien circa 1 - 2 Jahre jünger als die deutschen Probanden.

Die festgestellten Populationsunterschiede können nach Ansicht der Autoren möglicherweise auf die unterschiedlichen Gaumenmaße der verschiedenen Ethnien zurückgeführt werden.

Olze et al. (2004d) schlussfolgerten, dass bei der Beurteilung der Weisheitszahnmineralisation im Rahmen forensischer Altersschätzungen bei Lebenden zur Erhöhung der Aussagesicherheit populationsspezifische Standards benutzt werden sollten.

Für die Weisheitszahnmineralisation liegen nur wenige vergleichende Studien vor.

Gorgani et al. (1990) untersuchten 229 schwarze und 221 weiße US-Amerikaner im Alter von 6 - 14 Jahren. Die Kronenmineralisation der dritten Molaren war bei Schwarzen etwa 1 Jahr früher abgeschlossen.

Harris und McKee (1990) untersuchten 655 weiße und 335 schwarze US-Amerikaner im Alter von 3,5 - 13 Jahren. Während die schwarzen US-Amerikaner die frühen Weisheitszahnmineralisationsstadien etwa 1 Jahr früher erreichten, schienen die Unterschiede in den späten Stadien geringer auszufallen.

Dieser Trend wird durch eine Arbeit von Mincer et al. (1993) bestätigt. Sie untersuchten 823 US-Amerikaner (80% Weiße, 19% Schwarze) im Alter von 14 - 25 Jahren und konnten keine signifikanten Unterschiede im zeitlichen Verlauf der Weisheitszahnmineralisation feststellen.

Willershausen et al. (2001) untersuchten insgesamt 1202 Orthopantomogramme von 602 weiblichen und 600 männlichen Probanden, welche aus Mittel- und Südeuropa, der Türkei und anderen nicht näher spezifizierten Ländern stammten. Es wurden die Mineralisationsstadien der dritten Molaren gemäß der Stadieneinteilung von Kullmann et al. (1992) bestimmt. Zu möglichen ethnischen Unterschieden konnten nach Angabe der Autoren keine zuverlässigen Aussagen getroffen werden, da die Fallzahl hierfür nicht ausreichte. Lediglich für das Stadium Ac, welches die abgeschlossene Wurzelbildung kennzeichnet, konnte eine genügende Fallzahl vorgewiesen werden. Demnach erreichte die türkische Population dieses Stadium im Mittel im Alter von 20,6 [Jahren, die südeuropäische Population in einem mittleren Alter von 21,1 Jahren.]

Demnach waren die japanischen Männer und Frauen beim Erreichen der Stadien D-G ca. 1-2 Jahre älter als die deutschen Männer und Frauen.

[...] Die südafrikanischen Probanden waren beim Erreichen der betreffenden Stadien ca. 1-2 Jahre jünger als die deutschen Probanden.

[...]

Für die Weisheitszahnmineralisation liegen nur wenige vergleichende Studien vor.

[Seite 13]

Gorgani et al. (1990) untersuchten 229 schwarze und 221 weiße US-Amerikaner im Alter von 6-14 Jahren. Die Kronenmineralisation der dritten Molaren war bei Schwarzen etwa 1 Jahr früher abgeschlossen.

Harris u. McKee (1990) untersuchten 655 weiße und 335 schwarze US-Amerikaner im Alter von 3,5-13 Jahren. Während die schwarzen US-Amerikaner die frühen Weisheitszahnmineralisationsstadien etwa 1 Jahr früher erreichten, schienen die Unterschiede in den späten Stadien geringer auszufallen.

Dieser Trend wird durch eine Arbeit von Mincer et al. (1993) bestätigt. Sie untersuchten 823 US-Amerikaner (80% Weiße, 19% Schwarze) im Alter von 14-25 Jahren und konnten keine signifikanten Unterschiede im zeitlichen Verlauf der Weisheitszahnmineralisation feststellen. Willershausen et al. (2001) untersuchten insgesamt 1202 Orthopantomogramme von 602 weiblichen und 600 männlichen Probanden, welche aus Mittel- und Südeuropa, der Türkei und anderen nicht näher spezifizierten Ländern stammten. Es wurden die Mineralisationsstadien der dritten Molaren gemäß der Stadieneinteilung von Kullmann et al. (1992) bestimmt. Zu möglichen ethnischen Unterschieden konnten nach Angabe der Autoren keine zuverlässigen Aussagen getroffen werden, da die Fallzahl hierfür nicht ausreichte. Lediglich für das Stadium Ac, welches die abgeschlossene Wurzelbildung kennzeichnet, konnte eine genügende Fallzahl vorgewiesen werden. Demnach erreichte die türkische Population dieses Stadium im Mittel im Alter von 20,6 Jahren, die südeuropäische Population in einem mittleren Alter von 21,1 Jahren.

[Seite 14]

Diese festgestellten Populationsunterschiede können möglicherweise auf die unterschiedlichen Gaumenmaße der verschiedenen Ethnien zurückgeführt werden. [...]

Es kann geschlussfolgert werden, dass bei der Beurteilung der Weisheitszahnmineralisation im Rahmen forensischer Altersschätzungen bei Lebenden zur Erhöhung der Aussagesicherheit populationsspezifische Standards benutzt werden sollten.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[11.] Cep/Fragment 035 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 17:59 WiseWoman
Erstellt: 15. July 2014, 20:24 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 35, Zeilen: 1-31
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 9, 10, 12, Zeilen: 9: 6ff; 10: 1ff; 12: 12ff
[Zusätzlich und als Ergänzung zur Varianzanalyse wurde mittels der Berechnung des gewichteten Kappa-Koeffizienten (Fleiss 1981) für jeweils zwei (rangskalierte)] Begutachtungen inter- und intraindividuell der Grad der Übereinstimmung zwischen den Begutachtern eingeschätzt (Intraklass-Korrelation). Zu jedem ermittelten Kappa- Koeffizienten sind darüber hinaus 95% Konfidenzintervalle berechnet worden.

Die Einschätzung der Übereinstimmung der aus der jeweiligen Methode erhaltenen Stadien/Scores in Bezug zum tatsächlichen Alter geschah mittels direktem Vergleich der kategorial-skalierten Stadien/Score-Beurteilung mit dem intervallskalierten Alter durch den Eta-Koeffizienten (Siegel 1956).

Diejenige Methode mit der höchsten Übereinstimmung gilt als die beste und somit erweist sich nach Olze et al. (2005) die Methode „Demirjian“ als die günstigste unter den fünf ausgewählten Methoden.

Die Autoren schlussfolgerten, dass zur Bestimmung des Mineralisationsstandes der dritten Molaren die Stadieneinteilung von Demirjian at al. (1973) verwendet werden sollte, welche eine das Schätzergebnis anscheinend günstig beeinflussende Anzahl von Mineralisationsstadien unterteilt. Die Verwendung von Stadieneinteilungen, welche nur wenige Stadien unterscheiden, erweise sich in der Alterschätzungspraxis als unvorteilhaft, da wegen des höheren Altersabstandes zwischen den Stadien bei Bestimmung eines falschen Stadiums schnell ein entsprechend großer Schätzfehler resultiert. Alle bislang vorliegenden vergleichenden Studien (Hägg und Matsson 1985, Staaf et al. 1991, Kullmann 1992, Mörnstad et al. 1995, Reventlid et al. 1996) wären von eingeschränkter Aussagekraft, da sie jeweils auf die (meist unzulänglichen und nicht vergleichbaren) Stichproben der methodenbeschreibenden (Erst-)Untersuchungen Bezug nehmen. Durch das in der vorliegenden Studie gewählte Vorgehen wird dieses methodische Problem nach Kenntnis der Autoren erstmalig gelöst.

Bislang nur unzureichend geklärt, war der Einfluss der ethnischen Zugehörigkeit auf die Zahnmineralisation. Dadurch war die Aussagesicherheit der Altersdiagnosen und damit ihre für die Gewährleistung der Rechtssicherheit erforderliche forensische Verwertbarkeit eingeschränkt.

Für die Altersschätzungspraxis von großer Bedeutung war die Frage, ob die für forensische Altersdiagnosen gebräuchlichen Referenzdaten, die an weißen Nordamerikanern sowie Mittel- und Nordeuropäern gewonnen wurden, auch für Angehörige anderer ethnischer Gruppen verwendbar sind. Der Terminus „Ethnie“ wird in diesem Zusammenhang ausschließlich zur abstammungsverwandtschaftlichen [Kennzeichnung von Populationen verwendet.]

Zusätzlich und als Ergänzung zur Varianzanalyse wurde mittels der Berechnung des gewichteten Kappa-Koeffizienten (Fleiss 1981) für jeweils zwei (rangskalierte) Begutachtungen inter- und intraindividuell der Grad der Übereinstimmung zwischen den Begutachtern eingeschätzt (Intraklass-Korrelation). Zu jedem ermittelten Kappa-Koeffizienten sind darüber hinaus 95% Konfidenzintervalle berechnet worden.

[...]

Die Einschätzung der Übereinstimmung der aus der jeweiligen Methode erhaltenen Stadien/Scores in Bezug zum tatsächlichen Alter geschah mittels direktem Vergleich der kategorial- skalierten Stadien/Score-Beurteilung mit dem intervall- skalierten Alter durch den Eta-Koeffizienten (Siegel 1956).

Diejenige Methode mit der höchsten Übereinstimmung gilt als die beste. Im Sinne der oben angeführten Argumentationen erweist sich die Methode „Demirjian“ als die günstigste unter den 5 ausgewählten Methoden.

Es wird geschlussfolgert, dass zur Bestimmung des Mineralisationsstandes der dritten Molaren die Stadieneinteilung von Demirjian at al. (1973) verwendet werden sollte, welche eine das Schätzergebnis anscheinend günstig beeinflussende Anzahl von Mineralisationsstadien unterteilt. Die Verwendung von Stadieneinteilungen, welche nur wenige Stadien unterscheiden, erweist sich in der Alterschätzungspraxis als unvorteilhaft, da wegen des höheren Altersabstandes zwischen den Stadien bei Bestimmung eines falschen Stadiums schnell ein entsprechend großer Schätzfehler resultiert. [...] Alle bislang vorliegenden vergleichenden Studien ( Hägg & Matsson 1985, Staaf et al. 1991, Kullmann 1995, Mörnstad et al. 1995, Reventlid et al. 1996) sind von eingeschränkter

[Seite 10]

Aussagekraft, da sie jeweils auf die (meist unzulänglichen und nicht vergleichbaren) Stichproben der methodenbeschreibenden (Erst-) Untersuchungen Bezug nehmen. Durch das in der vorliegenden Studie gewählte Vorgehen wird dieses methodische Problem nach Kenntnis der Autoren erstmalig gelöst.

2.1.3 Der Einfluss der Ethnie auf die Weisheitszahnmineralisation

Bislang nur unzureichend geklärt war der Einfluss der ethnischen Zugehörigkeit auf die Zahnmineralisation. Dadurch wird die Aussagesicherheit der Altersdiagnosen und damit ihre für die Gewährleistung der Rechtssicherheit erforderliche forensische Verwertbarkeit eingeschränkt.

[Seite 12]

Für die Altersschätzungspraxis von großer Bedeutung ist die Frage, ob die für forensische Altersdiagnosen gebräuchlichen Referenzdaten, die an weißen Nordamerikanern sowie Mittel- und Nordeuropäern gewonnen wurden, auch für Angehörige anderer ethnischer Gruppen verwendbar sind. Im Kontext dieser Arbeit wird der Terminus „Ethnie“ ausschließlich zur abstammungsverwandtschaftlichen Kennzeichnung von Populationen verwendet.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[12.] Cep/Fragment 034 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 15:06 WiseWoman
Erstellt: 15. July 2014, 20:18 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 34, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 7, 8, 9, Zeilen: 7: 19ff; 8: 1ff; 9: 2-9
Die aufgeführten Klassifikationen enthalten zum Teil sehr viele Stadien, die nur schwer gegeneinander abgrenzbar sind. Zudem wird beispielsweise zwischen 1/4, 1/3, 1/2 und 2/3 der geschätzten zukünftigen Wurzellänge unterschieden, was zu einer eher subjektiv geprägten Beurteilungsweise führt (Demirjian 1986).

In den aufgeführten Studien finden sich einerseits Arbeiten, die eine eher reduzierte Anzahl von Stadien einteilen, auf der anderen Seite wurden Stadieneinteilungen eingeführt, die stärker aufgegliedert Mineralisationsstadien präsentieren. So definieren Gustafson und Koch (1974), wie auch Harris und Nortje (1984), vier bis fünf Stadien. Kullman et al. (1992) präsentieren sieben, Demirjian et al. (1973) und Nortje (1983) haben acht Stadien eingeführt. Die verbleibenden Klassifikationen benutzen 10 bis 16 Stadien. Außer Gustafson und Koch (1974) beschreiben alle Autoren die eingeteilten Stadien in Wort und Bild.

Es wurden zum einen Stadieneinteilungen vorgestellt, welche die verschiedenen Entwicklungsstadien des gesamten Zahns, also von Krone und Wurzel charakterisieren, es existieren jedoch auch Studien zur Zahnmineralisation, die ausschließlich Stadien der Wurzelmineralisation erfassen.

In einer Arbeit von Olze et al. (2005) werden fünf verschiedene Stadieneinteilungen zur Zahnmineralisation nach Kenntnis der Autoren erstmalig unabhängig von der ursprünglich zugrunde liegenden Referenzpopulation hinsichtlich ihrer Validität verglichen (Gleiser und Hunt 1955, Demirjian et al. 1973, Gustafson und Koch 1974, Harris und Nortje 1984, Kullmann et al. 1992).

Es wurden insgesamt 420 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von weiblichen deutschen Probanden im Alter von 12 bis 25 Jahren untersucht. Jedes Röntgenbild wurde mit einer Identifizierungsnummer versehen, die Geburtsdaten wurden fallbezogen erfasst. Untersucht wurde ausschließlich der Mineralisationsstand des unteren linken Weisheitszahns (Zahn 38).

Den insgesamt höchsten inter- und intraindividuellen Übereinstimmungsgrad zwischen den Begutachtern (Intraklass-Korrelation) sowie die größte Übereinstimmung zwischen Schätzalter und chronologischem Alter zeigte die Stadieneinteilung nach Demirjian et al. (1973).

Zusätzlich und als Ergänzung zur Varianzanalyse wurde mittels der Berechnung des gewichteten Kappa-Koeffizienten (Fleiss 1981) für jeweils zwei (rangskalierte) [Begutachtungen inter- und intraindividuell der Grad der Übereinstimmung zwischen den Begutachtern eingeschätzt (Intraklass-Korrelation).]

Die aufgeführten Klassifikationen enthalten zum Teil sehr viele Stadien, die nur schwer gegeneinander abgrenzbar sind. Zudem wird beispielsweise zwischen 1/4, 1/3, 1/2 und 2/3 der geschätzten zukünftigen Wurzellänge unterschieden, was zu einer eher subjektiv geprägten Beurteilungsweise führt (Demirjian 1986).

In den aufgeführten Studien finden sich einerseits Arbeiten, die eine eher reduzierte Anzahl von Stadien einteilen, auf der anderen Seite wurden Stadieneinteilungen eingeführt, die stärker aufgegliedert Mineralisationsstadien präsentieren. So definieren Gustafson und Koch (1974), wie auch Harris and Nortje (1984), vier bis fünf Stadien. Kullman et al. (1992) präsentieren sieben, Demirjian et al. (1973) und Nortje (1983) haben acht Stadien eingeführt. Die verbleibenden Klassifikationen benutzen 10 bis 16 Stadien. Außer Gustafson und Koch (1974) beschreiben alle Autoren die eingeteilten Stadien in Wort und Bild.

[Seite 8]

Es wurden zum einen Stadieneinteilungen vorgestellt, welche die verschiedenen Entwicklungsstadien des gesamten Zahns, also von Krone und Wurzel charakterisieren, es existieren jedoch auch Studien zur Zahnmineralisation, die ausschließlich Stadien der Wurzelmineralisation erfassen.

[Abb. 1]

In einer Arbeit von Olze et al. (2004) werden fünf verschiedene Stadieneinteilungen zur Zahnmineralisation nach Kenntnis der Autoren erstmalig unabhängig von der ursprünglich zugrunde liegenden Referenzpopulation hinsichtlich ihrer Validität verglichen (Gleiser und Hunt (1955), Demirjian et al. (1973), Gustafson und Koch (1974) Harris und Nortje (1984), Kullmann et al. (1992). [...]

Es wurden insgesamt 420 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von weiblichen deutschen Probanden im Alter von 12 bis 25 Jahren untersucht. Jedes Röntgenbild wurde mit einer Identifizierungsnummer versehen, die Geburtsdaten wurden fallbezogen erfasst. Untersucht wurde ausschließlich der Mineralisationsstand des unteren linken Weisheitszahns (Zahn 38).

[Seite 9]

Den insgesamt höchsten inter- und intraindividuellen Übereinstimmungsgrad zwischen den Begutachtern (Intraklass-Korrelation) sowie die größte Übereinstimmung zwischen Schätzalter und chronologischem Alter zeigte die Stadieneinteilung nach Demirjian et al. (1973).

Zusätzlich und als Ergänzung zur Varianzanalyse wurde mittels der Berechnung des gewichteten Kappa-Koeffizienten (Fleiss 1981) für jeweils zwei (rangskalierte) Begutachtungen inter- und intraindividuell der Grad der Übereinstimmung zwischen den Begutachtern eingeschätzt (Intraklass-Korrelation).

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[13.] Cep/Fragment 033 23 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 15:02 WiseWoman
Erstellt: 15. July 2014, 20:12 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 33, Zeilen: 23-31
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 7, Zeilen: 12-19
Zur Beurteilung der Zahnmineralisation existieren verschiedene Stadieneinteilungen, deren Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichbar sind, da einerseits die Daten an verschiedenen Referenzpopulationen gewonnen worden sind und andererseits verschiedene Untersucher die Beurteilungen vorgenommen haben (Hägg und Matsson 1985, Pöyry et al. 1986).

So wurden in der Vergangenheit von Gleiser und Hunt (1955), Nolla (1960), Haavikko (1970), Liliequist and Lundberg (1971), Demirjian et al. (1973), Gustafson und Koch (1974), Nortje (1983), Harris and Nortje (1984), Kullman et al. (1992) und Köhler et al. (1994) unterschiedliche Stadieneinteilungen vorgestellt.

Zur Beurteilung der Zahnmineralisation existieren verschiedene Stadieneinteilungen, deren Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichbar sind, da einerseits die Daten an verschiedenen Referenzpopulationen gewonnen worden sind und andererseits verschiedene Untersucher die Beurteilungen vorgenommen haben (Hägg u. Matsson 1985, Pöyry et al. 1986).

So wurden in der Vergangenheit von Gleiser and Hunt (1955), Nolla (1960), Haavikko (1970), Liliequist and Lundberg (1971), Demirjian et al. (1973), Gustafson and Koch (1974), Nortje (1983), Harris and Nortje (1984), Kullman et al. (1992) and Köhler et al. (1994) unterschiedliche Stadieneinteilungen vorgestellt.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[14.] Cep/Fragment 015 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 14:59 WiseWoman
Erstellt: 15. July 2014, 19:49 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 15, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 6, Zeilen: 4-12
Parodontitisbefall und -ausprägung und DMF-Index zeigten nach bisherigem Forschungsstand eine zumindest grobe Korrelation mit dem Lebensalter. Offen bleiben musste jedoch bislang, welchen prädiktiven Wert die Ausprägung der genannten Merkmale hinsichtlich des Erreichens bestimmter Altersgrenzen und hier insbesondere bezüglich der Vollendung des 21. Lebensjahres, als im Strafverfahren besonders bedeutsame Altersgrenze, tatsächlich besitzt. Einen hinreichenden Zuverlässigkeitsgrad vorausgesetzt, wäre darüber hinaus, gerade in juristischen Verfahren, in denen keine radiologischen Untersuchungen zugelassen sind, eine nachhaltige Diversifizierung des eingeschränkten Methodenspektrums wünschenswert. Parodontitisbefall, Parodontoseausprägung und DMF- Index zeigten nach bisherigem Forschungsstand eine zumindest grobe Korrelation mit dem Lebensalter. Offen bleiben musste jedoch bislang, welchen prädiktiven Wert die Ausprägung der genannten Merkmale hinsichtlich des Erreichens bestimmter Altersgrenzen und hier insbesondere bezüglich der Vollendung des 21. Lebensjahres, als in Strafrechtssachen besonders bedeutsame Altersgrenze, tatsächlich besitzt. Einen hinreichenden Zuverlässigkeitsgrad vorausgesetzt, wäre darüber hinaus, gerade in juristischen Verfahren, in denen keine radiologischen Untersuchungen zugelassen sind, eine nachhaltige Diversifizierung des eingeschränkten Methodenspektrums wünschenswert.
Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[15.] Cep/Fragment 014 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 14:55 WiseWoman
Erstellt: 15. July 2014, 19:46 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 14, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 5, 6, Zeilen: 5: 7ff; 6: 1-4
Im Zivilrecht sowie im Asylverfahrensrecht gibt es – entgegen den Vorschriften im Strafrecht - keinerlei Ermächtigungsgrundlagen für die zwangsweise Durchführung von Alterschätzungen.

Schließlich kann im Sozialrecht hinsichtlich älterer Arbeitnehmer bei Fehlen von amtlichen Urkunden über das Geburtsdatum die Erreichung des Rentenalters Gegenstand der Begutachtung sein.

Der Umfang der für die forensisch-odontologische Untersuchung des Betreffenden zur Verfügung stehenden Untersuchungsmethoden hängt mithin vom juristischen Untersuchungsanlass ab. Grundsätzlich kommen im Jugend- und jungen Erwachsenenalter den entwicklungsbiologischen Merkmalen Zahndurchbruch und Zahnmineralisation die größten forensischen Bedeutungen zu. Unter Zahndurchbruch soll der Zeitpunkt verstanden werden, an dem die Spitze des Zahns die Gingiva penetriert. Die Diagnose erfolgt durch Inspektion der Mundhöhle. Mit Ausnahme der dritten Molaren sind die Zähne des Dauergebisses im Durchschnitt etwa bis zum 12. Lebensjahr durchgebrochen. Die dritten Molaren brechen (zumindest in europiden Populationen) erst nach dem 17. Lebensjahr durch (Müller 1983). Nach weiteren zwei bis vier Jahren wird die Kauebene erreicht (Berkowitz und Bass 1976). Die Zahnmineralisation wird anhand einer Übersichtsaufnahme der Gebissregion, dem so genannten Orthopantomogramm, beurteilt. Die Mineralisation beginnt mit der Bildung der Zahnkrone an der späteren Kaufläche und setzt sich dann über den Zahnhals zur Wurzel hin fort. Mit Abschluss der Wurzelbildung ist das Zahnwachstum, abgesehen von späteren Zementanlagerungen im Wurzelbereich, abgeschlossen. Bislang ungeklärt war, inwiefern die ethnische Zugehörigkeit des zu Untersuchenden den zeitlichen Verlauf der Mineralisation und Eruption der Zähne und hier insbesondere der Weisheitszähne, als am längsten in der Entwicklung befindliche Zähne beeinflusst und inwieweit die für die Altersdiagnosen gebräuchlichen Referenzdaten, die an weißen Nordamerikanern sowie Mittel- und Nordeuropäern gewonnen worden sind, auch für Angehörige anderer ethnischer Gruppen verwendet werden können.

Ergänzend zu den angeführten Methoden können pathologische beziehungsweise degenerative Veränderungen des Parodontiums und die Bestimmung des epidemiologischen DMF-Index, welcher die durchschnittliche Häufigkeit von kariösen (D=decayed), fehlenden (M=missing) und restaurativ versorgten Zähnen (F=filled) in einer Population additiv angibt, Aussagen zu dem von einem Individuum erreichten [Lebensalter ermöglichen.]

Im Zivilrecht wie im Asylverfahrensrecht gibt es keinerlei Ermächtigungsgrundlagen für die zwangsweise Durchführung von Alterschätzungen.

Schließlich kann bei älteren Arbeitnehmern bei Fehlen von amtlichen Urkunden über das Geburtsdatum die Erreichung des Rentenalters Gegenstand der Begutachtung sein.

Der Umfang der für die forensisch- odontologische Untersuchung des Betreffenden zur Verfügung stehenden Untersuchungsmethoden hängt naturgemäß vom juristischen Untersuchungsanlass ab. Grundsätzlich kommt im Jugend- und jungen Erwachsenenalter den entwicklungsbiologischen Merkmalen Zahndurchbruch und Zahnmineralisation die größte forensische Bedeutung zu. Unter Zahndurchbruch soll der Zeitpunkt verstanden werden, an dem die Spitze des Zahns die Gingiva penetriert. Die Diagnose erfolgt durch Inspektion der Mundhöhle. Mit Ausnahme der dritten Molaren sind die Zähne des Dauergebisses im Durchschnitt etwa bis zum 12. Lebensjahr durchgebrochen. Die dritten Molaren brechen (zumindest in europiden Populationen) erst nach dem 17. Lebensjahr durch (Müller 1983) Nach weiteren zwei bis vier Jahren wird die Kauebene erreicht (Berkowitz u. Bass 1976). Die Zahnmineralisation wird anhand einer Übersichtsaufnahme der Gebissregion, dem so genannten Orthopantomogramm, beurteilt. Die Mineralisation beginnt mit der Bildung der Zahnkrone an der späteren Kaufläche und setzt sich dann über den Zahnhals zur Wurzel hin fort. Mit Abschluss der Wurzelbildung ist das Zahnwachstum, abgesehen von späteren Zementanlagerungen im Wurzelbereich, abgeschlossen. Bislang ungeklärt war, inwiefern die ethnische Zugehörigkeit des zu Untersuchenden den zeitlichen Verlauf der Mineralisation der Zähne und hier insbesondere der Weisheitszähne, als am längsten in der Entwicklung befindliche Zähne beeinflusst und inwieweit die für die Altersdiagnosen gebräuchlichen Referenzdaten, die an weißen Nordamerikanern sowie Mittel- und Nordeuropäern gewonnen worden sind, auch für angehörige anderer ethnischer Gruppen verwendet werden können. [...]

Ergänzend zu den angeführten Methoden können dem Grunde nach pathologische bzw. degenerative Veränderungen des Parodontiums einerseits und die Bestimmung des

[Seite 6]

epidemiologischen DMF-Index, welcher die durchschnittliche Häufigkeit von kariösen (D=decayed), fehlenden (M=missing) und restaurativ versorgten Zähnen (F=filled) in einer Population additiv angibt, andererseits, Aussagen zum von einem Individuum erreichten Lebensalter ermöglichen.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[16.] Cep/Fragment 013 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 14:52 WiseWoman
Erstellt: 15. July 2014, 19:42 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 13, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 4, 5, Zeilen: 4: 1ff; 5: 1ff
Die juristischen Anlässe für Lebensaltersschätzungen können vielfältiger Art sein. In Strafsachen regelt § 81a der Strafprozessordnung (StPO) die Ermächtigung für die Durchführung körperlicher Untersuchungen und Eingriffe (zu letzteren ist auch die Anwendung von Röntgenstrahlen zu zählen).

Die im Verlauf von Strafverfahren zu untersuchenden Personen sind Ausländer ohne gültige Ausweispapiere, die ihr Alter mutmaßlich falsch angeben und deren Alter von juristischer Bedeutung ist. Die juristisch relevanten Altersgrenzen im Strafverfahren betreffen in Deutschland das 14., 18. und 21. Lebensjahr. Die Vollendung des 14. Lebensjahrs ist für die Frage der Strafmündigkeit entscheidend - § 19 Strafgesetzbuch (StGB). Es gilt als unwiderlegbare Behauptung, dass ein Kind unter 14 Jahren generell schuldunfähig und damit strafunmündig ist, also in jedem Fall - trotz Erfüllung eines Straftatbestandes - straflos bleibt. Für die Frage der Anwendbarkeit von Erwachsenen- beziehungsweise Jugendstrafrecht sind die Altersgrenzen 18 und 21 Jahre von Belang. Nach § 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) gilt als Jugendlicher, wer zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Bei Jugendlichen ist mithin Jugendstrafrecht anzuwenden. Bei Heranwachsenden bis zum 21. Lebensjahr muss darüber hinaus festgestellt werden, ob die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit ergibt, dass der Betroffene nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht beziehungsweise es sich nach der Art, den Umständen oder Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt und damit Jugendstrafrecht Anwendung findet oder ob das allgemeine „Erwachsenen-“ Strafrecht anzuwenden ist (Kaatsch 2001). Mit Vollendung des 21. Lebensjahres wird dann grundsätzlich die volle strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters festgelegt.

Im Zivilrecht betreffen Altersschätzungen Vormundschafts-, Pflegschafts- oder Ergänzungspflegschaftsangelegenheiten, welche sich nur auf Minderjährige beziehen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres tritt gemäß § 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Volljährigkeit ein, womit Vormundschaften oder Pflegschaften im Sinne der §§ 1773 – 1895; 1909 - 1921 BGB entfallen.

Im Verwaltungsrecht ist die Altersgrenze von 16 Jahren bei Asylverfahren von Bedeutung, weil nach ihrem Erreichen Betroffene nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfg) als selbstständig handlungsfähig gelten und demzufolge in Sammelunterkünften anstelle von Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen sind.

Die juristischen Anlässe für Lebensaltersschätzungen können vielfältiger Art sein. In Strafsachen regelt § 81a der Strafprozessordnung (StPO) die Ermächtigung für die Durchführung körperlicher Untersuchungen und Eingriffe (zu letzteren ist auch die Anwendung von Röntgenstrahlen zu zählen).

Die im Verlauf von Strafverfahren zu untersuchenden Personen sind Ausländer ohne gültige Ausweispapiere, die ihr Alter mutmaßlich falsch angeben und deren Alter von juristischer Bedeutung ist. Die juristisch relevanten Altersgrenzen im Strafverfahren betreffen in Deutschland das 14., 18. und 21. Lebensjahr. Die Vollendung des 14. Lebensjahrs ist für die Frage der Strafmündigkeit entscheidend (§19 Strafgesetzbuch). Es gilt als unwiderlegbare Behauptung, dass ein Kind unter 14 Jahren generell schuldunfähig und damit strafunmündig ist, also in jedem Fall - trotz Erfüllung eines Straftatbestandes - straflos bleibt. Für die Frage der Anwendbarkeit von Erwachsenen- bzw. Jugendstrafrecht sind die Altersgrenzen 18 und 21 Jahre von Belang. Nach §1 Jugendgerichtsgesetz gilt als Jugendlicher, wer zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist. Bei Jugendlichen ist das Jugendstrafrecht anzuwenden. Bei Heranwachsenden muss darüber hinaus festgestellt werden, ob die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit ergibt, dass der Betroffene nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht bzw. es sich nach der Art, den Umständen oder Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt – und damit Jugendstrafrecht gilt – oder ob das allgemeine „Erwachsenen-Strafrecht“ anzuwenden ist (Kaatsch 2001). Mit Vollendung des 21. Lebensjahres wird grundsätzlich die volle strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters festgelegt.

[...]

Im Bürgerlichen Recht (BGB) betreffen Altersschätzungen Vormundschafts-, Pflegschaftsoder Ergänzungspflegschafts- Angelegenheiten, welche sich nur auf Minderjährige beziehen.

[Seite 5]

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres tritt gemäß § 2 BGB Volljährigkeit ein, womit Vormundschaften oder Pflegschaften entfallen.

Im Verwaltungsrecht interessiert die Altersgrenze von 16 Jahren bei Asylverfahren, weil nach ihrem Erreichen Betroffene gemäß Ausländergesetz (AuslG) und Asylverfahrensgesetz (AsylVfg) als selbständig handlungsfähig gelten und demzufolge in Sammelunterkünften anstelle von Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen sind.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[17.] Cep/Fragment 008 02 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 14:49 WiseWoman
Erstellt: 15. July 2014, 19:33 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 8, Zeilen: 2-17
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 3, 4, Zeilen: 3: 27ff ; 4: 22ff
Die forensische Altersschätzung Lebender ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses gerückt. Die Aufgabe besteht darin, für Personen, die nicht willens oder in der Lage sind, ihr zutreffendes Lebensalter anzugeben und durch Urkunden oder Ausweise zu belegen, dieses anhand biologischer Entwicklungszeichen gutachterlich einzuschätzen.

Entsprechend den Empfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (http://www.charite.de/rechtsmedizin /agfad/index.htm), welche sich am 10.03.2000 in Berlin konstituierte, sollten für eine Altersschätzung im Strafverfahren eine zahnärztliche Untersuchung mit Erhebung des Zahnstatus und Auswertung eines Orthopantomogramms, eine körperliche Untersuchung mit Erfassung anthropometrischer Maße, der sexuellen Reifezeichen sowie möglicher altersrelevanter Entwicklungsstörungen, und ferner eine radiologische Untersuchung der linken Hand eingesetzt werden. Zur Frage der Vollendung des 21. Lebensjahres wird eine zusätzliche Röntgen- beziehungsweise CT-Untersuchung der Schlüsselbeine empfohlen (Schmeling et al. 2001a, 2001b). Die zuverlässigste Altersdiagnose ergibt sich aus der Synopsis der Teilgutachten (Geserick et al. 2002).

Die forensische Altersschätzung Lebender ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses gerückt. Die Aufgabe besteht darin, für Personen, die nicht willens oder in der Lage sind, ihr korrektes Lebensalter anzugeben und durch Urkunden oder Ausweise zu belegen, dieses anhand biologischer Entwicklungszeichen gutachterlich einzuschätzen.

[Seite 4]

Entsprechend den Empfehlungen der interdisziplinären „Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik“ (http://www.charite.de/rechtsmedizin /agfad/index.htm), welche sich am 10.03.2000 in Berlin konstituierte, sollten für eine Altersschätzung im Strafverfahren eine zahnärztliche Untersuchung mit Erhebung des Zahnstatus und Auswertung eines Orthopantomogramms, eine körperliche Untersuchung mit Erfassung anthropometrischer Maße, der sexuellen Reifezeichen sowie möglicher altersrelevanter Entwicklungsstörungen, und ferner eine radiologische Untersuchung der linken Hand eingesetzt werden. Zur Frage der Vollendung des 21. Lebensjahres wird eine zusätzliche Röntgen- bzw. CT-Untersuchung der Schlüsselbeine empfohlen (Schmeling et al. 2001). Die zuverlässigste Altersdiagnose ergibt sich aus der Synopsis der Teilgutachten (Geserick et al. 2002)

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[18.] Cep/Fragment 044 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 12:57 WiseWoman
Erstellt: 16. July 2014, 11:10 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 44, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 21, 22, Zeilen: 21: 12ff - 22: 1ff
Karies entsteht, wenn die Mikroorganismen der Plaque bei einer zuckerreichen Ernährung über eine längere Zeitspanne auf die Zähne einwirken können. Zusätzlich fördern oder verringern disponierende Einflüsse, wie die Speichelzusammensetzung und die Resistenz der Zahnsubstanzen, die Erkrankungswahrscheinlichkeit.

Die Ernährungsgewohnheiten haben sich in den westlichen Industrienationen in den letzten 150 Jahren geändert. Mit der Zunahme des Zuckerkonsums kam es zu einem deutlichen Anstieg der Karies.

Für die Zahngesundheit ist jedoch nicht nur eine vermehrte Zuckeraufnahme problematisch, sondern auch eine konstante und regelmäßige Zufuhr säurehaltiger Nahrungsmittel. Gegenwärtig kann vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Geschmacksbevorzugung saurer Getränke und Lebensmittel festgestellt werden (Willershausen et al. 2003). Besonders die enorme Zunahme des Softdrink-Verbrauchs ist hier zu erwähnen. Diese Getränke enthalten zur Geschmacksverstärkung diverse Fruchtsäuren, als Antioxidanz Ascorbinsäure, als Konservierungsmittel Benzoesäure und Kohlensäure zur Gasbildung.

Außerdem haben die Verhaltensweisen nach der Aufnahme säurehaltiger Getränke Bedeutung für die Zahngesundheit. Kommt es unmittelbar nach der Säurezufuhr zur mechanischen Bearbeitung der Zähne durch kräftiges Zähneputzen, starkes Kauen von abrasiven Lebensmitteln oder heftiges Kaugummikauen, so können säurebedingt angelöste Zahnareale schnell abgetragen werden.

Als kariesprophylaktische Maßnahmen sind neben einer zucker- und säurearmen Ernährung regelmäßige Zahnpflege sowie der Zusatz von Fluoriden zum Trinkwasser, zu Nahrungsstoffen (zum Beispiel Kochsalz und Milch) oder zu Zahnpflegemitteln zu nennen. Im Ergebnis der Fluoridgabe wird die Demineralisation des Zahnschmelzes gehemmt. Dieser wird dadurch widerstandfähiger gegen Säuren, die bei Karies und Erosion auf ihn wirken.

Zusammenfassend wurde von den Autoren festgestellt, dass die untersuchten DMF-Index- Varianten als Kriterium der Altersdiagnostik in Bezug auf die Vollendung des 21. Lebensjahrs aufgrund ihrer geringen Alterskorrelation und der erheblichen interindividuellen Streubreiten als ungeeignet erscheinen.

Karies entsteht, wenn die Mikroorganismen der Plaque bei einer zuckerreichen Ernährung über eine längere Zeitspanne auf die Zähne einwirken können. Zusätzlich fördern oder verringern disponierende Einflüsse, wie die Speichelzusammensetzung und die Resistenz der Zahnsubstanzen, die Erkrankungswahrscheinlichkeit. Die Ernährungsgewohnheiten haben sich in den westlichen Industrienationen in den letzten 150 Jahren geändert. Mit der Zunahme des Zuckerkonsums kam es zu einem deutlichen Anstieg der Karies.

Für die Zahngesundheit ist jedoch nicht nur eine vermehrte Zuckeraufnahme problematisch, sondern auch eine konstante und regelmäßige Zufuhr säurehaltiger Nahrungsmittel. Gegenwärtig kann v. a. bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Geschmacksbevorzugung saurer Getränke und Lebensmittel festgestellt werden (Willershausen et al. 2003). Besonders die enorme Zunahme des Softdrink-Verbrauchs ist hier zu erwähnen. Diese Getränke enthalten zur Geschmacksverstärkung diverse Fruchtsäuren, als Antioxidanz Ascorbinsäure, als Konservierungsmittel Benzoesäure und Kohlensäure zur Gasbildung.

Außerdem haben die Verhaltensweisen nach der Aufnahme säurehaltiger Getränke Bedeutung für die Zahngesundheit. Kommt es unmittelbar nach der Säurezufuhr zur mechanischen Bearbeitung der Zähne durch kräftiges Zähneputzen, starkes Kauen von abrasiven Lebensmitteln oder heftiges Kaugummikauen, so können säurebedingt angelöste Zahnareale schnell abgetragen werden.

Als kariesprophylaktische Maßnahmen sind neben einer zucker- und säurearmen Ernährung regelmäßige Zahnpflege sowie der Zusatz von Fluoriden zum Trinkwasser, zu Nahrungsstoffen (z.B. Kochsalz und Milch) oder zu Zahnpflegemitteln zu nennen. Im

[Seite 22]

Ergebnis der Fluoridgabe wird die Demineralisation des Zahnschmelzes gehemmt. Dieser wird dadurch widerstandfähiger gegen Säuren, die bei Karies und Erosion auf ihn wirken.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die untersuchten DMF- Index- Varianten als Kriterium der Altersdiagnostik in Bezug auf die Vollendung des 21. Lebensjahrs aufgrund ihrer geringen Alterskorrelation und der erheblichen interindividuellen Streubreiten als ungeeignet erscheinen.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[19.] Cep/Fragment 043 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 12:55 WiseWoman
Erstellt: 16. July 2014, 11:05 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 43, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 20, 21, Zeilen: 20: 13ff; 21: 1ff
Die Mittelwerte beziehungsweise Mediane liegen ab einem DMFT-Index von sieben für beide Geschlechter bei mindestens 21 Jahren. Die hohen Streubreiten führen jedoch dazu, dass es selbst bei einem DMFT-Index von 27 Probanden gibt, die das 21. Lebensjahr nicht erreicht haben.

Neben dem DMFT-Index aller bleibenden Zähne wurde von den Autoren zusätzlich der DFT-Index der Weisheitszähne bestimmt. Für die männlichen Probanden konnte ein Anstieg der Mittelwerte beziehungsweise Mediane mit zunehmendem Weisheitszahn- DFT-Index festgestellt werden. Für das weibliche Geschlecht war ein solcher Trend nur für die DFT-Indizes 0,1 und 2 zu verzeichnen. Auch für den DFT-Index der dritten Molaren waren die Spannweiten beträchtlich. So umfassten sie für die Indizes 0, 1, 2 und 3 bei beiden Geschlechtern nahezu den gesamten untersuchten Altersbereich. Nur bei einem DFT-Index von 4 (alle Weisheitszähne wiesen kariöse Läsionen oder Füllungen auf) waren alle untersuchten Probanden mindestens 21 Jahre alt. In der untersuchten Stichprobe war diese Konstellation allerdings sehr selten. Nur sechs Männer und neun Frauen wiesen einen Weisheitszahn- DFT-Index von 4 auf.

Friedrich et al. (2003a, 2003b) gingen der Frage nach, ob die Anzahl kariöser oder gefüllter Weisheitszähne Rückschlüsse auf die Vollendung des 18. Lebensjahrs zulässt. Sie untersuchten die Orthopantomogramme von 1053 Probanden der Altersgruppe 14 - 24 Jahre. Ein statistisch gesicherter Zusammenhang zwischen der Anzahl der kariösen Zähne und dem chronologischen Alter ließ sich für die untersuchte Altersgruppe nicht herstellen. Aus dem Nachweis von Füllungen der Weisheitszähne wurden hingegen hohe positive prädiktive Werte abgeleitet. So liege der positive prädiktive Wert für einen gefüllten Zahn 28 bei 95,56% und für einen gefüllten Zahn 38 sogar bei 100%. In Anbetracht der geringen Prävalenz der gefüllten Weisheitszähne in der untersuchten Stichprobe (4,7– 6,1%) sollte dieses Ergebnis nach Ansicht der Autoren zurückhaltend interpretiert werden, zumal es sachlogisch nur schwer nachvollziehbar erscheint, warum gefüllte Weisheitszähne die Vollendung des 18. Lebensjahrs wesentlich wahrscheinlicher machen als kariöse Weisheitszähne, ist doch der kariöse Befall eines Zahns die Voraussetzung für seine konservierende Versorgung.

Als Ursache für die geringe Korrelation der untersuchten DMF-Index-Varianten mit dem Lebensalter ist der große Einfluss von Ernährungsgewohnheiten und kariesprophylaktischen Maßnahmen auf den individuellen Kariesbefall zu diskutieren. Die Zahnkaries ist ein exogener Prozess und wird durch bestimmte Einflüsse der [Umgebung des Zahnes hervorgerufen.]

Die Mittelwerte bzw. Mediane liegen ab einem DMFT- Index von 7 für beide Geschlechter bei mindestens 21 Jahren. Die hohen Streubreiten führen jedoch dazu, dass es selbst bei einem DMFT- Index von 27 Probanden gibt, die das 21. Lebensjahr nicht erreicht haben.

Neben dem DMFT-Index aller bleibenden Zähne wurde zusätzlich der DFT- Index der Weisheitszähne bestimmt. Für die männlichen Probanden konnte ein Anstieg der Mittelwerte bzw. Mediane mit zunehmendem Weisheitszahn- DFT- Index festgestellt werden. Für das weibliche Geschlecht war ein solcher Trend nur für die DFT- Indizes 0, 1 und 2 zu verzeichnen. Auch für den DFT- Index der dritten Molaren waren die Spannweiten beträchtlich. So umfassten sie für die Indizes 0, 1, 2 und 3 bei beiden Geschlechtern nahezu den gesamten untersuchten Altersbereich. Nur bei einem DFT- Index von 4 (alle Weisheitszähne wiesen kariöse Läsionen oder Füllungen auf) waren alle untersuchten Probanden mindestens 21 Jahre alt. In der untersuchten Stichprobe war diese Konstellation allerdings sehr selten. Nur sechs Männer und neun Frauen wiesen einen Weisheitszahn- DFT-Index von 4 auf.

Friedrich et al. (2003a, 2003b,) gingen der Frage nach, ob die Anzahl kariöser oder gefüllter Weisheitszähne Rückschlüsse auf die Vollendung des 18. Lebensjahrs zulässt. Sie untersuchten die Orthopantomogramme von 1053 Probanden der Altersgruppe 14-24 Jahre. Ein statistisch gesicherter Zusammenhang zwischen der Anzahl der kariösen Zähne und dem chronologischen Alter ließ sich für die untersuchte Altersgruppe nicht herstellen. Aus dem Nachweis von Füllungen der Weisheitszähne wurden hingegen hohe positive prädiktive

[Seite 21]

Werte abgeleitet. So liege der positive prädiktive Wert für einen gefüllten Zahn 28 bei 95,56 % und für einen gefüllten Zahn 38 sogar bei 100 %. In Anbetracht der geringen Prävalenz der gefüllten Weisheitszähne in der untersuchten Stichprobe (4,7–6,1 %) sollte dieses Ergebnis unserer Ansicht nach zurückhaltend interpretiert werden, zumal es sachlogisch nur schwer nachvollziehbar erscheint, warum gefüllte Weisheitszähne die Vollendung des 18. Lebensjahrs wesentlich wahrscheinlicher machen als kariöse Weisheitszähne, ist doch der kariöse Befall eines Zahns die Voraussetzung für seine konservierende Versorgung.

Als Ursache für die geringe Korrelation der untersuchten DMF- Index- Varianten mit dem Lebensalter ist der große Einfluss von Ernährungsgewohnheiten und kariesprophylaktischen Maßnahmen auf den individuellen Kariesbefall zu diskutieren.

Die Zahnkaries ist ein exogener Prozess und wird durch bestimmte Einflüsse der Umgebung des Zahnes hervorgerufen.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[20.] Cep/Fragment 042 02 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 12:54 WiseWoman
Erstellt: 16. July 2014, 10:08 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 42, Zeilen: 2-5, 7-33
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 19, 20, Zeilen: 19: 10ff; 20: 4ff
In den bislang vorliegenden Untersuchungen wurde der DMF-Index klinisch durch Inspektion der Mundhöhle erhoben. Bei der radiologischen Bestimmung des DMF-Index sind, insbesondere in Bezug auf die D-Komponente, Abweichungen vom klinischen Befund möglich. [...] Klinisch sind oftmals initiale kariöse Läsionen oder Zahnhalsdefekte nicht eindeutig erkennbar. Andererseits ist die Approximalraumkaries auf Röntgenbildern besser sichtbar. Zwar ist die röntgenologische Bestimmung der M-Komponente problemlos möglich, da jedoch in der Regel keine anamnestischen Angaben vorliegen, muss offen bleiben, aus welchen Gründen die betreffenden Zähne fehlen. Als Extraktionsgründe kommen neben Kariesbefall auch eine traumatische oder iatrogene Schädigung, kieferorthopädische Erwägungen oder Parodontopathien in Betracht. Ferner sind nicht angelegte Zähne als fehlend zu werten. Als Ausdruck der Kariesprävalenz ist die M-Komponente aber nur aussagekräftig, wenn sie ausschließlich diejenigen Zähne erfasst, die infolge Karies verloren gegangen sind.

Olze et al. (2004a) haben insgesamt 650 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von je 325 männlichen und weiblichen Deutschen mit gesicherten Geburtsdaten im Alter von 18 – 30 Jahren untersucht. Pro Altersgruppe wurden jeweils 25 Aufnahmen von männlichen und weiblichen Probanden ausgewertet. Anhand der Orthopantomogramme wurden der DMF-T-Index unter Einbeziehung aller bleibenden Zähne sowie der DF-T-Index der in der Kauebene befindlichen Weisheitszähne bestimmt. Es erfolgte eine statistische Auswertung mit dem Programm SPSS für Windows. Ein Vergleich der präsentierten Ergebnisse mit den vorliegenden klinischen Studien war wegen der nur bedingt spezifizierbaren M-Komponente des DMF-Index lediglich eingeschränkt möglich, da keine gesicherten, anamnestischen Angaben der Patienten vorlagen. In mehreren klinischen Arbeiten, die allerdings zumeist in größere Altersgruppen unterteilten, wurde eine kontinuierliche Zunahme des DMFT-Index mit dem Lebensalter beschrieben (Amrhein 1967, Crossner und Unell 1996, Friedrich et al. 2003a, Glöckner 1971, Sheiham und Hobdell 1969). In der Untersuchung (Olze et al. 2004a) geht eine Zunahme des DMFT-Index nicht mit einem stetigen Zuwachs der Mittelwerte beziehungsweise Mediane einher, wobei auf die zum Teil geringen [Fallzahlen hinzuweisen ist.]

In den bislang vorliegenden Untersuchungen wurde der DMF- Index klinisch durch Inspektion der Mundhöhle erhoben. Bei der radiologischen Bestimmung des DMF- Index sind, insbesondere in Bezug auf die D-Komponente, Abweichungen vom klinischen Befund möglich. So sind oftmals initiale kariöse Läsionen oder Zahnhalsdefekte nicht eindeutig erkennbar. Andererseits ist die Approximalraumkaries auf Röntgenbildern besser sichtbar. Zwar ist die röntgenologische Bestimmung der M-Komponente problemlos möglich, da jedoch in der Regel keine anamnestischen Angaben vorliegen, muss offen bleiben, aus welchen Gründen die betreffenden Zähne fehlen. Als Extraktionsgründe kommen neben Kariesbefall auch eine traumatische oder iatrogene Schädigung, kieferorthopädische Erwägungen oder Parodontopathien in Betracht. Ferner sind nicht angelegte Zähne als fehlend zu werten. Als Ausdruck der Kariesprävalenz ist die M-Komponente aber nur aussagekräftig, wenn sie ausschließlich diejenigen Zähne erfasst, die infolge Karies verloren gegangen sind.

Olze et al. (eingereicht) haben insgesamt 650 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von je 325 männlichen und weiblichen Deutschen im Alter von 18 – 30 Jahren untersucht. Pro Altersgruppe wurden jeweils 25 Aufnahmen von männlichen und weiblichen Probanden ausgewertet. [...]

Anhand der Orthopantomogramme wurden der DMF- T- Index unter Einbeziehung aller bleibenden Zähne sowie der DF-T-Index der in der Kauebene befindlichen Weisheitszähne bestimmt.

[Seite 20]

Die statistische Auswertung erfolgte mit dem Programm SPSS für Windows.

Ein Vergleich der präsentierten Ergebnisse mit den vorliegenden klinischen Studien ist wegen der eingangs aufgezeigten Problematik der nur bedingt spezifizierbaren M-Komponente des DMF- Index lediglich eingeschränkt möglich. In mehreren klinischen Arbeiten, die allerdings zumeist in größere Altersgruppen unterteilten, wurde eine kontinuierliche Zunahme des DMFT- Index mit dem Lebensalter beschrieben (Amrhein 1967, Crossner u. Unell 1996, Friedrich et al. 2003, Glöckner 1971, Sheiham u. Hobdell 1969). In der eigenen Untersuchung geht eine Zunahme des DMFT- Index nicht mit einem stetigen Zuwachs der Mittelwerte bzw. Mediane einher, wobei auf die zum Teil geringen Fallzahlen hinzuweisen ist.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[21.] Cep/Fragment 041 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 12:52 WiseWoman
Erstellt: 16. July 2014, 09:51 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 41, Zeilen: 1-31
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 18, 19, Zeilen: 18: 10ff - 19: 1ff
[So sind für die Ausbildung von Parodontopathien neben genetisch determinierten Immundefekten, systemischen Erkrankungen und Viren auch bestimmte Gewohnheiten, wie der] allgemeine Umgang mit Gesundheit, Rauchen, Alkoholkonsum und Medikationen, das soziale Umfeld sowie psychische Faktoren maßgeblich (Reichart 2000).

Unter den vermeidbaren Risiken von Parodontalerkrankungen steht der Tabakkonsum an erster Stelle (Rataitschak 2004). So zeigten mehrere kontrollierte Studien bei Rauchern größere Werte klinischer Parameter, wie sondierbare Taschentiefe, Attachment- Verlust, Pusaustritt und Furkationsbefall (Brunnemann und Hoffmann 1981, Bergström und Preber 1994, Brochut und Cimasoni 1997, Salvi et al. 1997, Bergstrom 2004, Tanaka et al. 2005). Die Risikoabschätzung zeigte ein 2- bis 14fach erhöhtes Risiko des Rauchers im Vergleich zum Nichtraucher für Zahnfleischentzündungen und ein 2,5- bis 6fach erhöhtes Risiko für Parodontalerkrankungen (Liebrecht 2002).

Auch die individuelle Mundhygiene hat einen großen Einfluss auf die Ausbildung parodontaler Erkrankungen. So führt die tägliche, gründliche aber schonende, systematische Plaqueentfernung durch Zähneputzen zu einer Reduzierung des Parodontitisrisikos (Lang et al. 1998).

Der Einfluss von Umweltfaktoren, wie Rauchen und Mundhygiene, erklärt die beträchtliche interindividuelle Variation bei der Ausprägung des parodontalen Knochenabbaus.

Zusammenfassend konnten die Autoren feststellen, dass ein zunehmender parodontaler Knochenabbau in der untersuchten Stichprobe gut mit einem Altersanstieg der Probanden korrelierte und somit als ergänzendes Kriterium der forensischen Altersdiagnostik im jungen Erwachsenenalter gelten kann. Es blieb jedoch unklar, ob die in der vorliegenden Arbeit präsentierten Referenzwerte auch auf Personen anderer ethnischer Zugehörigkeit übertragbar sind. Bei einem beginnenden parodontalen Knochenabbau (Stadium 1) war die Hälfte der Untersuchten mindestens 21 Jahre alt. 75% der Untersuchten mit einem fortgeschrittenen parodontalen Knochenabbau (Stadium 2) hatten das 21. Lebensjahr vollendet. Alle männlichen Probanden mit einem erheblichen Knochenabbau (Stadium 3) waren deutlich älter als 21 Jahre, wobei dieses Stadium in der untersuchten Altersgruppe nur selten vorkam.

DMF-Index. Der DMF-Index zur Kennzeichung der Kariesprävalenz einer Bevölkerung wurde erstmals von Klein et al. (1938) beschrieben.

So sind für die Ausbildung von Parodontopathien neben genetisch determinierten Immundefekten, systemischen Erkrankungen und Viren auch bestimmte Gewohnheiten, wie der allgemeine Umgang mit Gesundheit, Rauchen, Alkoholkonsum und Medikationen, das soziale Umfeld sowie psychische Faktoren maßgeblich (Reichart 2000).

Unter den vermeidbaren Risiken von Parodontalerkrankungen steht der Tabakkonsum an erster Stelle (Rataitschak 2004). So zeigten mehrere kontrollierte Studien bei Rauchern größere Werte klinischer Parameter, wie sondierbare Taschentiefe, Attachment– Verlust, Pusaustritt und Furkationsbefall (Bergström u. Preber 1994, Brochut u. Cimasoni 1997, Brunnemann u. Hoffmann 1981, Salvi et al. 1997). Die Risikoabschätzung zeigte ein 2- bis 14fach erhöhtes Risiko des Rauchers im Vergleich zum Nichtraucher für Zahnfleischentzündungen und ein 2,5- bis 6fach erhöhtes Risiko für Parodontalerkrankungen (Liebrecht 2002).

Auch die individuelle Mundhygiene hat einen großen Einfluss auf die Ausbildung parodontaler Erkrankungen. So führt die tägliche, gründliche aber schonende, systematische Plaqueentfernung durch Zähneputzen zu einer Reduzierung des Parodontitisrisikos (Lang et al 1998).

Der große Einfluss von Umweltfaktoren, wie Rauchen und Mundhygiene, erklärt die beträchtliche interindividuelle Variation bei der Ausprägung des paradontalen Knochenabbaus.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein zunehmender parodontaler Knochenabbau in der untersuchten Stichprobe gut mit einem Altersanstieg der Probanden korrelierte. Bei einem beginnenden parodontalen Knochenabbau (Stadium 1) war die Hälfte der Untersuchten mindestens 21 Jahre alt. 75 % der Untersuchten mit einem fortgeschrittenen parodontalen Knochenabbau (Stadium 2) hatten das 21. Lebensjahr vollendet. Alle männlichen Probanden

[Seite 19]

mit einem erheblichen Knochenabbau (Stadium 3) waren deutlich älter als 21 Jahre, wobei dieses Stadium in der untersuchten Altersgruppe nur selten vorkam.

Es wird geschlussfolgert, dass der parodontale Knochenabbau als ergänzendes Kriterium der forensischen Altersdiagnostik im jungen Erwachsenenalter geeignet erscheint. In künftigen Studien bleibt allerdings zu prüfen, ob die in der vorliegenden Arbeit präsentierten Referenzwerte auch auf Personen anderer ethnischer Zugehörigkeit übertragbar sind.

[...]

Der DMF- Index zur Kennzeichung der Kariesprävalenz einer Bevölkerung wurde erstmals von Klein et al. (1938) beschrieben.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[22.] Cep/Fragment 040 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. July 2014, 12:51 WiseWoman
Erstellt: 16. July 2014, 09:35 (Hindemith)
Cep, Fragment, Gesichtet, Olze 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 40, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 16, 17, 18, Zeilen: 16: 17ff; 17: 4ff; 18: 1ff
• Stadium 0: Kein Knochenabbau

• Stadium 1: Beginnender Knochenabbau, wobei weniger als die Hälfte des ersten Wurzeldrittels betroffen ist

• Stadium 2: Fortgeschrittener Knochenabbau, wobei bis zu einem Drittel der Wurzellänge betroffen ist

• Stadium 3: Erheblicher Knochenabbau, wobei mehr als ein Drittel der Wurzellänge betroffen ist

Olze et al. (2004b) geben an, dass ein zunehmender parodontaler Knochenabbau gut mit einem Altersanstieg der untersuchten Probanden korreliere. Es ließ sich bei beiden Geschlechtern ganz überwiegend ein Anstieg der Mediane mit zunehmendem Stadium feststellen.

Insbesondere in den mittleren Stadien waren beträchtliche Streubreiten zu verzeichnen. So lagen die Interquartilabstände in den Stadien 1 und 2 zwischen drei und acht Jahren; in diesen Stadien ergaben sich Spannweiten zwischen zehn und zwölf Jahren. Ab dem Stadium 1 betrugen die Mediane für alle untersuchten Zähne und beide Geschlechter mindestens 21 Jahre. Bei einem nachweisbaren parodontalen Knochenabbau war bei den Probanden somit die Vollendung des 21. Lebensjahrs überwiegend wahrscheinlich. Ein unteres Quartil von mindestens 21 Jahren trat regelmäßig ab dem Stadium 2 auf, das heißt 75% der Untersuchten mit einem fortgeschrittenen parodontalen Knochenabbau waren mindestens 21 Jahre alt. Ein Stadium 3 wurde in der untersuchten Stichprobe bei Männern frühestens mit 25 Jahren festgestellt. Es handelte sich hierbei aber um ein seltenes Ereignis (3,7% der Fälle). Bei den untersuchten Frauen trat das Stadium 3 vereinzelt bereits mit 20 Jahren auf. Als Ursache für die in der vorliegenden Untersuchung festgestellte, nicht unbeträchtliche interindividuelle Variation hinsichtlich der Ausprägung des parodontalen Knochenabbaus ist die multifaktorielle Genese der Parodontopathien zu diskutieren, wobei auch den Umweltfaktoren eine beträchtliche Rolle zukommt. So sind für die Ausbildung von Parodontopathien neben genetisch determinierten Immundefekten, systemischen Erkrankungen und Viren auch bestimmte Gewohnheiten, wie der [allgemeine Umgang mit Gesundheit, Rauchen, Alkoholkonsum und Medikationen, das soziale Umfeld sowie psychische Faktoren maßgeblich (Reichart 2000).]

− Stadium 0: kein Knochenabbau

− Stadium 1: beginnender Knochenabbau, wobei weniger als die Hälfte des ersten Wurzeldrittels betroffen ist

− Stadium 2: fortgeschrittener Knochenabbau, wobei bis zu einem Drittel der Wurzellänge betroffen ist

− Stadium 3: erheblicher Knochenabbau, wobei mehr als ein Drittel der Wurzellänge betroffen ist

[Seite 17]

Bei der Interpretation der Ergebnisse lässt sich zunächst feststellen, dass ein zunehmender parodontaler Knochenabbau gut mit einem Altersanstieg der untersuchten Probanden korreliert. So ergab sich bei beiden Geschlechtern ganz überwiegend ein Anstieg der Mediane mit zunehmendem Stadium. [...]

Insbesondere in den mittleren Stadien waren beträchtliche Streubreiten zu verzeichnen. So lagen die Interquartilabstände in den Stadien 1 und 2 zwischen drei und acht Jahren; in diesen Stadien ergaben sich Spannweiten zwischen zehn und zwölf Jahren.

Ab dem Stadium 1 betrugen die Mediane für alle untersuchten Zähne und beide Geschlechter mindestens 21 Jahre. Bei einem nachweisbaren parodontalen Knochenabbau war bei den Probanden somit die Vollendung des 21. Lebensjahrs überwiegend wahrscheinlich. Ein

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unteres Quartil von mindestens 21 Jahren trat regelmäßig ab dem Stadium 2 auf, d.h. 75 % der Untersuchten mit einem fortgeschrittenen parodontalen Knochenabbau waren mindestens 21 Jahre alt. Ein Stadium 3 wurde in der untersuchten Stichprobe bei Männern frühestens mit 25 Jahren festgestellt. Es handelte sich hierbei aber um ein seltenes Ereignis (3,7 % der Fälle). Bei den untersuchten Frauen trat das Stadium 3 vereinzelt bereits mit 20 Jahren auf.

Als Ursache für die in der vorliegenden Untersuchung festgestellte, nicht unbeträchtliche interindividuelle Variation hinsichtlich der Ausprägung des parodontalen Knochenabbaus ist die multifaktorielle Genese der Parodontopathien zu diskutieren, wobei auch den Umweltfaktoren eine beträchtliche Rolle zukommt.

So sind für die Ausbildung von Parodontopathien neben genetisch determinierten Immundefekten, systemischen Erkrankungen und Viren auch bestimmte Gewohnheiten, wie der allgemeine Umgang mit Gesundheit, Rauchen, Alkoholkonsum und Medikationen, das soziale Umfeld sowie psychische Faktoren maßgeblich (Reichart 2000).

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann