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Das Recht der Europäischen Zentralbank. Unabhängigkeit und Kooperation in der Europäischen Währungsunion

von Dr. Charlotte Gaitanides

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[1.] Chg/Fragment 041 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-03-11 15:40:41 PlagProf:-)
Chg, Fragment, Gesichtet, Liebler 1996, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 41, Zeilen: 3-20
Quelle: Liebler 1996
Seite(n): 17 f., Zeilen: 17: 5 ff.; 18: 1 ff.
I. Der Begriff der Unabhängigkeit

Der Begriff der Unabhängigkeit bildet die Grundlage für eine Bewertung des Unabhängigkeitsgrades einer Notenbank.1 Daher soll zunächst eine Begriffsbestimmung vorgenommen werden. Das Spektrum der in der Literatur verwendeten Definitionen ist weit. Begriffe wie "Unabhängigkeit", "Autonomie", "Handlungsspielraum" oder "Verhaltensspielraum" werden meist synonym verwendet.2 Diese Aussage gilt für juristische, [sic]3 wie für ökonomische Arbeiten.4 Da unterschiedliche Definitionen zu unterschiedlichen Bewertungsergebnissen führen, ist auch im vorliegenden Zusammenhang eine sorgfältige Begriffsbestimmung erforderlich. Man könnte beispielsweise eine Notenbank bereits deshalb als abhängig bezeichnen, weil sie aufgrund der Komplexität der geldpolitischen Wirkungsmechanismen nie völlig autonom agieren kann.5 So muß eine Notenbank unter Umständen ihre Geldpolitik aufgrund von Tarifabschlüssen ändern, die sie allenfalls indirekt beeinflussen kann.

In eine ähnliche Richtung weist eine Definition, die mit »Handlungsspielraum« umschrieben wird. Caesar6 definiert den Handlungsspielraum als die Gesamtheit der Möglichkeiten einer Notenbank, ihre Aufgaben nach »allgemeinem Verständnis« zu erfüllen ohne Behinderung durch juristische Bestim-[mungen, ökonomische Wirkungshemmnisse oder politische Widerstände.]


1 Vgl. Issing, Unabhängigkeit der Notenbank und Geldwertstabilität, 1993, S. 16.

2 Hingegen findet sich bei Dutzler, Der Status des ESZB aus demokratietheoretischer Sicht, in: Der Staat 2002, 495 (497 ff.), eine Unterscheidung zwischen »Unabhängigkeit« und »Autonomie«. Der Begriff der »Unabhängigkeit« wird im Sinne einer »Prozeßunabhängigkeit« eng ausgelegt und dem Begriff der »Autonomie« als eine darüber hinausgehende Befugnis zur Durchführung von Geldpolitik ohne politische Supervision nach selbst festgelegten Regeln und Aktionsparametern gegenübergestellt.

3 Siehe z.B. Uhlenbruck, Die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank und ihre Grenzen, 1968, S. 22 ff.; Siebelt, Der juristische Verhaltensspielraum der Zentralbank, 1988, S. 17 ff.

4 Siehe z.B. Issing, Die Unabhängigkeit der Bundesbank - Bemerkungen zur geplanten Novellierung des Bundesbankgesetzes, in: Klatt/Willms, Strukturwandel und makroökonomische Steuerung, 1975, S. 365 ff.; vgl. auch Caesar, Der Handlungsspielraum von Notenbanken, 1981, S. 56 ff.

5 Vgl. Kaiser, Bundesbankautonomie - Möglichkeiten und Grenzen einer unabhängigen Politik, 1980, S. lf.

6 Caesar, Der Handlungsspielraum von Notenbanken, 1981, S. 63 f., 69 f.

3.3 Begriff und Definition von Unabhängigkeit

Die Definition von Unabhängigkeit ist die Basis für eine Bewertung des Unabhängigkeitsgrades einer Notenbank. Das Spektrum der in der Literatur verwendeten Definitionen ist sehr weitreichend, wobei Begriffe wie Autonomie oder Handlungsspielraum meist synonym verwendet werden94. Verschiedene Definitionen führen zwangsläufig zu unterschiedlichen Ergebnissen in ihrer Bewertung. Daher ist eine sorgfältige Auswahl der Arbeitsdefinition erforderlich. Man könnte beispielsweise eine Notenbank bereits als abhängig bezeichnen, weil sie aufgrund der Komplexität ihrer Beziehungen nie völlig autonom innerhalb der Gesamtgesellschaft agieren kann95. So muß eine Notenbank unter Umständen ihre Politik aufgrund von Tarifabschlüssen ändern, die sie allenfalls indirekt beeinflussen kann96. In eine ähnliche Richtung weist eine Definition, die häufig mit Handlungsspielraum umschrieben wird. [...] Caesar100 greift dies auf und definiert den Handlungsspielraum als die Ge-

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samtheit der Möglichkeiten einer Notenbank, ihre Aufgaben nach allgemeinem Verständnis zu erfüllen ohne Behinderung durch juristische Bestimmungen, ökonomische Wirkungshemmnisse oder politische Widerstände, wobei sich der Umfang dieser Möglichkeiten durch die Entscheidungsaltemativen der Notenbank bzw. das Ausmaß der Durchsetzbarkeit des Gewollten bestimmt.


94 U.a. Uhlenbruck, Dirk (1967 a): a.a.O., S. 22ff; Englert, Michael. Der Handlungsspiel- raum der amerikanischen Bundesbank im Regierungssystem der Vereinigten Staaten, Rheinfelden 1988, S. 77; Issing, Otmar: Die Unabhängigkeit der Bundesbank. Bemerkungen zur geplanten Novellierung des Bundesbankgesetzes, in. Klatt, Sigurd, Willms, Manfred (Hrsg ): Strukturwandel und makroökonomische Steuerung, Berlin 1975, S. 365ff; ausführlich zur Terminologie bei Caesar, Rolf (1981): a.a.O., S. 56ff.

95 Vgl. Kaiser, Rolf, H.: Bundesbankautonomie - Möglichkeiten und Grenzen einer unabhängigen Politik, Frankfurt/Main 1980, S. lf.

96 Vgl. Kaiser, Rolf, H.: a.a.O., S. 2 F.l

97 Vgl. Hansmeyer, Karl Heinrich: Wandlungen im Handlungsspielraum der Notenbank?, in: Andreae, C. A., Hansmeyer, K. H.; Scherhom, G. (Hrsg ): Geldtheorie und Geldpolitik, Günter Schmölders zum 65. Geburtstag, Berlin 1968, S. 155f.

98 Vgl. Hansmeyer, Karl Heinrich: a.a.O., S. 155.

99 Hansmeyer, Karl Heinrich: a.a.O., S. 155f.

100 vgl. Caesar, Rolf (1981): a.a.O., S. 69.

Anmerkungen

Quelle wird in Fn. 7 auf der Folgeseite genannt, daher auch Einordnung als BO möglich. Referenzen werden übernommen und ergänzt.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)



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