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Das Recht der Europäischen Zentralbank. Unabhängigkeit und Kooperation in der Europäischen Währungsunion

von Dr. Charlotte Gaitanides

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[1.] Chg/Fragment 181 30 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-05-15 11:51:39 PlagProf:-)
Chg, Fragment, Gesichtet, Hahn Häde 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 181, Zeilen: 30, 32-34
Quelle: Hahn Häde 2001
Seite(n): 52, Zeilen: 20 ff.
3. Ubergreifende Regelungen für alle Zuständigkeitsbereiche

a) Verordnung (EG) Nr 2532/98 des Rates

Die Befugnis der EZB, Unternehmen bei Nichtbefolgung ihrer Verordnungen und Entscheidungen mit Geldbußen oder in regelmäßigen Abständen zu zahlenden Zwangsgeldern zu belegen, gilt nach Art. 110 Abs. 3 EGV nur innerhalb [der Grenzen und unter den Bedingungen, die der Rat festlegt.]

a) Regelung für alle Zuständigkeitsbereiche

Nach Art. 110 Abs. 3 EGV ist die EZB befugt, Unternehmen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen, die sich aus ihren Verordnungen und Entscheidungen ergeben, mit Geldbußen oder in regelmäßigen Abständen zu zahlenden Zwangsgeldern zu belegen. Das gilt allerdings nur innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen, die der Rat festlegt.

Anmerkungen

Chg lehnt sich auf den Seiten 181-184 eng an diese Quelle an, einschließlich der Überschriften.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:PlagProf:-), Zeitstempel: 20160420131442