von Dr. Charlotte Gaitanides
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[1.] Chg/Fragment 181 30 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2016-05-15 11:51:39 PlagProf:-) | Chg, Fragment, Gesichtet, Hahn Häde 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 181, Zeilen: 30, 32-34 |
Quelle: Hahn Häde 2001 Seite(n): 52, Zeilen: 20 ff. |
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3. Ubergreifende Regelungen für alle Zuständigkeitsbereiche
a) Verordnung (EG) Nr 2532/98 des Rates Die Befugnis der EZB, Unternehmen bei Nichtbefolgung ihrer Verordnungen und Entscheidungen mit Geldbußen oder in regelmäßigen Abständen zu zahlenden Zwangsgeldern zu belegen, gilt nach Art. 110 Abs. 3 EGV nur innerhalb [der Grenzen und unter den Bedingungen, die der Rat festlegt.] |
a) Regelung für alle Zuständigkeitsbereiche
Nach Art. 110 Abs. 3 EGV ist die EZB befugt, Unternehmen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen, die sich aus ihren Verordnungen und Entscheidungen ergeben, mit Geldbußen oder in regelmäßigen Abständen zu zahlenden Zwangsgeldern zu belegen. Das gilt allerdings nur innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen, die der Rat festlegt. |
Chg lehnt sich auf den Seiten 181-184 eng an diese Quelle an, einschließlich der Überschriften. |
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