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Untersuchte Arbeit: Seite: 56, Zeilen: 8-12 |
Quelle: von der Groeben et al 1999 Seite(n): nach Art. 109 m EGV: Satzung ESZB und EZB Art. 33, Zeilen: Rn. 6 |
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Die dem Reservefonds zugeführten Beiträge stellen allerdings eine Minderung der für das gesamte System errechneten ausschüttungsfähigen monetären Erträge dar. Die Errichtung der EZB hat also zu einer gewissen Schmälerung der insgesamt zur Ausschüttung an die Mitgliedstaaten verfügbaren monetären Einkommen geführt.77
77 Vgl. Weber, in: Groeben/Thiesing/Ehlermann, EU-/EGV, 5. Aufl., 2001, nach Art. 109 m EGV: Satzung ESZB und EZB Art. 33 Rn. 6. |
Die dem Reservefonds zugeführten Beträge stellen eine Minderung der für das gesamte System errechneten ausschüttungsfähigen monetären Erträge dar. Insofern führt die Errichtung der EZB fast zwangsläufig zu einer gewissen Schmälerung der insgesamt zur Ausschüttung an die Mitgliedstaaten verfügbaren monetären Einkommen. |
Die Quelle ist in Fn. 77 genannt, vgl. wird hier im Sinne von so wörtlich gebraucht. Aus "Beträge" wird "Beiträge". |
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