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Untersuchte Arbeit: Seite: 252, Zeilen: 20-24 |
Quelle: Czaja 1996 Seite(n): 174, Zeilen: 16 ff. |
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Nicht alle geldpolitischen Instrumente sind geeignet, die Haftung der Gemeinschaft zu begründen. Als haftungsauslösende Maßnahmen kommen vielmehr nur solche in Betracht, die direkte oder indirekte Auswirkungen gegenüber Privaten oder Kreditinstituten haben können, und die nicht im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen stehen.278
278 Ausführlich dazu Czaja, Die außervertragliche Haftung der EG für ihre Organe, 1996, S. 174 ff. |
Nicht alle dieser Instrumente sind geeignet, die Haftung der Gemeinschaft zu begründen. Als haftungsauslösende Tätigkeiten kommen vielmehr nur solche in Betracht, die direkte oder indirekte Auswirkungen gegenüber Privaten oder Kreditinstituten haben können und nicht im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen stehen. |
Die Quelle ist genannt. Die wörtliche Übernahme hätte gekennzeichnet werden können, zumal "ausführlich dazu" eher eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema in der Quelle erwarten ließe als einen identischen Text. |
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