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Herausragende Quellen[]

  • Die Habilitationsschrift Ritz (2006) ist die Quelle relativ umfangreicher, z.T. wörtlicher Übernahmen. Ritz (2006) wird in der untersuchten Arbeit nirgends erwähnt. Dazu sei angemerkt:
    • Es werden zahlreiche Publikationen von Jörg-Peter Ritz in der untersuchten Arbeit erwähnt. Auch gibt es gemeinsame Publikationen des Verfassers mit Jörg-Peter Ritz, diese enthalten die dokumentierten Übernahmen aber nicht.
    • Jörg-Peter Ritz wird in der Danksagung auf Seite 97 erwähnt: "Besonders danken möchte ich hierbei Herrn Prof. Dr. Jörg-Peter Ritz, der die Arbeitsgruppe über viele Jahre geleitet und dieses Projekt geprägt hat. Als steter Ansporn hat er meine wissenschaftliche Arbeit erst ermöglicht und mit kritischer Aufmerksamkeit stets innovativ vorangetrieben."
    • In der Quelle Ritz (2006) wird der Verfasser der untersuchten Arbeit an keiner Stelle erwähnt.
  • Die Habilitationsschrift Lehmann (2014) ist die Quelle relativ umfangreicher, z.T. wörtlicher Übernahmen. Lehmann (2014) wird in der untersuchten Arbeit nirgends erwähnt. Dazu sei angemerkt:
    • Es werden zahlreiche Publikationen von Kai Lehmann in der untersuchten Arbeit erwähnt. Auch gibt es gemeinsame Publikationen des Verfassers mit Kai Lehmann, diese enthalten die dokumentierten Übernahmen aber nicht.
    • Kai Lehmann wird in der Danksagung auf Seite 97 erwähnt: "Bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Dr. Kai Lehmann, der stets ein offenes Ohr für meine Fragen hatte und mich tatkräftig unterstützt hat."
    • In der Quelle Lehmann (2014) wird Christoph Holmer insofern erwähnt, als er Koautor einiger dort besprochener Originalarbeiten ist. In der Danksagung ist er aber nicht explizit erwähnt.
    • Die Quelle Lehmann (2014) wurde am 3. Dezember 2012 eingereicht und am 6. Februar 2014 online publiziert. Die hier untersuchte Arbeit wurde im März 2014 eingereicht.

Herausragende Fundstellen[]

  • Fragment 073 01: Eine ganzseitige Übernahme ohne Nennung der Quelle. Auch alle Literaturverweise sind übernommen.
  • Fragment 006 01: Eine großflächige wörtliche Übernahme im Einleitungsteil der Arbeit, bei der die Quelle ungenannt bleibt.
  • Fragment 074 01: Der Autor schreibt hier:
    "Vergleichbare Daten in der Literatur zum Verhalten der optischen Parameter von Primärtumor und Metastasengewebe nach Koagulation liegen nicht vor, da diese Untersuchungen im Rahmen dieser Arbeit erstmalig erfolgten."
    In der acht Jahre zuvor publizierten und nicht genannten Quelle steht:
    "Vergleichbare Literaturangaben zum Verhalten der optischen Parameter von Primärtumor und Metastasengewebe nach Koagulation liegen nicht vor, da diese Untersuchungen erstmalig im Rahmen dieses Projekts erfolgten."
  • Fragment 072 01: Eine ganzseitige Übernahme aus einer ungenannten Quelle, die zudem auf eine Übernahme im copy-paste-Stil hindeutet.

Andere Beobachtungen[]

  • Auf Seite 98 der Habilitationsschrift findet sich eine "Erklärung". Dort heißt es:
    "Hiermit erkläre ich, dass [...] die vorgelegte Habilitationsschrift ohne fremde Hilfe verfasst, die beschriebenen Ergebnisse selbst gewonnen, sowie die verwendeten Hilfsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen und mit technischen Hilfskräften, sowie die verwendete Literatur vollständig in der Habilitationsschrift angegeben wurden, [...]““““"
  • Die Habilitationsschrift hat kumulativen Charakter. Teil der Arbeit sind sechs Originalarbeiten unter Angabe einer Autorschaft des Verfassers, die aber nicht im zum Download bereitstehenden PDF-File enthalten sind und auch nicht untersucht wurden. Demzufolge fehlen auch die folgenden Seiten in der untersuchten Arbeit: S. 13-21, 24-31, 34-41, 44-51, 54-60 und 63-70.

Statistik[]

  • Es sind bislang 13 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 84 Seiten im Hauptteil. Auf 13 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 15.5 % entspricht.
    Die 84 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 71
0 % - 50 % Plagiatsanteil 1
50 % - 75 % Plagiatsanteil 3
75 % - 100 % Plagiatsanteil 9
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 11 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )

Chh col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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