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Die rechtliche Regulierung von Sterbehilfegesellschaften

von Dr. Carmen Marie Gottwald

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[1.] Cmg/Fragment 005 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-28 11:04:47 Guckar
BauernOpfer, Bundesrat 2008, Cmg, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
TaBi
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 005, Zeilen: 10-17
Quelle: Bundesrat 2008
Seite(n): 217, Zeilen: 58-78
Unsere Gesellschaft wird immer älter. Der Altersquotient, das Verhältnis von Personen im Rentenalter zu Personen im erwerbsfähigen Alter, betrug 2005 noch etwa 32%. Im Jahre 2030 wird er Schätzungen zufolge bei 50 bis 52 % liegen. Damit wird naturgemäß zugleich der Kreis derjenigen größer, die sich, weil sie krank, einsam oder des Lebens müde sind, mit Fragen des Lebensendes beschäftigen. Gleichzeitig wächst das Wissen, dass sich auch in Deutschland bereits so genannte Sterbehilfeorganisationen etabliert haben, die sogar jungen oder eben nicht unheilbar oder psychisch erkrankten Menschen eine angeblich leichte Selbsttötungsmöglichkeit versprechen.13

13 Mackenroth, Bundesrat Stenographischer Bericht, 4. Juli 2008, S. 217B.

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Der Altersquotient, also das Verhältnis von Personen im Rentenalter zu Personen im erwerbsfähigen Alter, betrug 2005 noch etwa 32 %. Im Jahre 2030 wird er bei 50 bis 52 % liegen. Damit wird naturgemäß zugleich der Kreis derjenigen größer, die sich, weil sie krank, einsam oder des Lebens müde sind, mit Fragen des Lebensendes beschäftigen.

Sie alle wissen, dass sich auch in Deutschland bereits sogenannte Sterbehilfeorganisationen etabliert haben. Sie versprechen der breiten Masse der Bevölkerung die schnelle und effiziente Möglichkeit eines Freitodes. Im Vordergrund steht dabei kein zuverlässiges und kontrolliertes Beratungsangebot mit lebensbejahender Perspektive, sondern allein die Abwicklung eines bereits gefassten Selbsttötungsentschlusses. Diese Organisationen versprechen sogar jungen oder eben nicht unheilbar oder psychisch erkrankten Menschen eine angeblich leichte Selbsttötungsmöglichkeit.

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahmen ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme.

Sichter
Guckar



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