Die rechtliche Regulierung von Sterbehilfegesellschaften
von Dr. Carmen Marie Gottwald
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[1.] Cmg/Fragment 093 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-02-11 12:17:51 Guckar | BauernOpfer, Cmg, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schwarzenegger 2007 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 93, Zeilen: 3-8 |
Quelle: Schwarzenegger 2007 Seite(n): 6, Zeilen: re. Sp. 10-20 |
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Ausgangspunkt ist der selbstbestimmte Mensch, der das Recht hat, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden, also ein „Recht auf den eigenen Tod“ hat. Dies darf jedoch nicht dahingehend missverstanden werden, dass es vom Staat eingefordert werden kann. Die von der Verfassung garantierte persönliche Freiheit zur Selbstbestimmung gibt dem einzelnen zwar ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat, das ihm Schutz vor staatlichen Eingriffen und Verboten bietet.300
300 Schwarzenegger, SAeZ 2007, S. 6. |
Ausgangspunkt ist der selbstbestimmte Mensch, der das Recht hat, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden, also ein «Recht auf den eigenen Tod» hat. Kann man dieses Recht auch vom Staat einfordern? Die Antwort lautet nein. Die von der Verfassung garantierte persönliche Freiheit zur Selbstbestimmung gibt dem einzelnen zwar ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat, das ihm Schutz vor staatlichen Eingriffen und Verboten bietet. |
Weitgehend wörtlich übereinstimmend, ohne dass dies gekennzeichnet ist. Interessant auch, dass die Quelle sich auf schweizerisches Verfassungsrecht bezieht, hier aber ohne jeden entsprechenden Hinweis wörtlich für Aussagen zum deutschen GG herangezogen wird. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:SleepyHollow02, Zeitstempel: 20150329145817
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