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Die rechtliche Regulierung von Sterbehilfegesellschaften

von Dr. Carmen Marie Gottwald

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[1.] Cmg/Fragment 143 17 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-29 02:45:59 Hindemith
BauernOpfer, Cmg, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Zimmermann-Acklin 2004

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 143, Zeilen: 17-24
Quelle: Zimmermann-Acklin 2004
Seite(n): 31, Zeilen: r.Sp.: 10 ff
Was heißt würdig sterben genau, was selbstbestimmt, wie ist mit Situationen umzugehen, in denen die Selbstkontrolle zu entgleiten droht oder – bei schwer dementen oder komatösen Patienten – bereits unwiederbringlich verloren ist? Inwieweit vermag palliative Pflege tatsächlich Krisensituationen aufzufangen und ein Sterben in Würde zu ermöglichen? Wie weit soll eine Schmerz- oder Symptomtherapie gehen, die mit Wahrscheinlichkeit lebensverkürzenden Einfluss hat? Darf ein Arzt oder ein Angehöriger eines Patienten auch Beihilfe zum Suizid leisten, dessen Leben auf Verlangen oder aus Mitleid beenden?454

454 Zimmermann-Acklin, B 23-24/2004, 31-38.

Was heißt würdig sterben genau, was selbstbestimmt, wie ist mit Situationen umzugehen, in denen die Selbstkontrolle zu entgleiten droht oder – wie bei schwer dementen oder komatösen Patienten – bereits unwiederbringlich verloren ist? Inwieweit vermag palliative care (schmerzlindernde Fürsorge) tatsächlich Krisensituationen aufzufangen und ein Sterben in Würde zu ermöglichen? Wie weit soll eine Schmerz- oder Symptomtherapie gehen, die mit Wahrscheinlichkeit lebensverkürzenden Einfluss hat? Darf ein Arzt oder ein Angehöriger eines Patienten auch Beihilfe zum Suizid leisten, dessen Leben auf Verlangen oder aus Mitleid beenden?
Anmerkungen

Quelle ist in Fn. 454 genannt, wenn auch mit ungenauer Fundstellenangabe (31-38). Die wortlautnahe Übernahme ist nicht ersichtlich, auch ist deren Länge dem Leser nicht klar.

Sichter
Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20121228005626