Die rechtliche Regulierung von Sterbehilfegesellschaften
von Dr. Carmen Marie Gottwald
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[1.] Cmg/Fragment 187 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-12-27 22:49:05 Guckar | BauernOpfer, Cmg, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schwarzenegger 2007 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 187, Zeilen: 01-09 |
Quelle: Schwarzenegger 2007 Seite(n): 845, Zeilen: 18-32 links |
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Um sicherzustellen, dass nur solche Personen bei ihrem Freitod begleitet werden, die urteilsfähig sind und sich in Kenntnis ihres Zustandes und der alternativen Möglichkeiten sowie frei von äußerem Druck zu diesem Schritt entscheiden, muss folglich ein verlässliches Kontrollsystem eingerichtet werden. In der Schweiz wird dies schon mit der Rezeptpflicht für Natrium-Pentobarbital, die das Heilmittel- und Betäubungsmittelrecht vorsieht, sichergestellt. Der Staat garantiert zudem, dass die erforderliche Kontrolle stattfindet. Da in der institutionellen Suizidbeihilfe praktisch ausschließlich dieses Betäubungsmittel zum Einsatz kommt, werden auch die Ärzte ganz zentral in den Entscheidungsprozess eingebunden. | Um sicherzustellen, dass nur solchen Personen Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung abgegeben wird, die urteilsfähig sind und sich in Kenntnis ihres Zustandes und der alternativen Möglichkeiten sowie frei von äusserem Druck zu diesem Schritt entscheiden, muss folglich ein verlässliches Kontrollsystem eingerichtet werden. Mit der Rezeptpflicht für Natrium-Pentobarbital, die das Heilmittel- und Betäubungsmittelrecht vorsieht, garantiert der Staat, dass die erforderliche Kontrolle stattfindet. Da in der organisierten Suizidbeihilfe praktisch ausschliesslich dieses Betäubungsmittel zum Einsatz kommt, werden die Ärzte ganz zentral in den Entscheidungsprozess eingebunden. |
Leichte Abwandlung, Quellenangabe als Fußnote am Ende des (noch weitergehenden) Absatzes. |
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[2.] Cmg/Fragment 187 09 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-12-27 23:11:08 Hindemith | BauernOpfer, Cmg, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schwarzenegger 2007 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 187, Zeilen: 09-12 |
Quelle: Schwarzenegger 2007 Seite(n): 845, Zeilen: 40-46 links |
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Sie bieten die beste Gewähr dafür, dass die Entscheidung für eine Suizidbeihilfe nur nach einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalles getroffen wird, unterstehen sie doch besonderen straf–, zivil– und gesundheitsrechtlichen Pflichten und Sanktionen. | Ärzte bieten die beste Gewähr dafür, dass die Entscheidung für eine Suizidbeihilfe nur nach einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalles getroffen wird, unterstehen sie doch besonderen straf-, zivil- und gesundheitsrechtlichen Pflichten und Sanktionen. |
Leichteste Abwandlung, Quellenangabe als Fußnote am Ende des (noch längeren) Absatzes. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Guckar, Zeitstempel: 20121227225418
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