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Untersuchte Arbeit: Seite: 185, Zeilen: 24-30 |
Quelle: Gädeke 2006 Seite(n): 002, Zeilen: 23-32 |
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Einig ist man sich in dem Punkt, dass Hilfe beim Suizid wegen der Irreversibilität nicht vorschnell oder unüberlegt geleistet werden soll. Vielmehr muss die Entscheidung, ob Hilfe geleistet wird, einzelfallabhängig und situationsorientiert erfolgen. Dies kann nur dann gelingen, wenn die Gründe für den Suizidwunsch und der persönliche Hintergrund bekannt sind. Nach der Schweizer „Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin“ erfordert eine derartige Entscheidung „eine eingehende Kenntnis der Person und ihrer Situation, des individuellen Hintergrundes ihres Suizidwunsches, der [Konstanz dieses Wunsches und sie setzt das Besprechen möglicher alternativer Perspektiven, Optionen u.ä. voraus“.557]
557 Nationale Ethikkommission, Stellungnahme Nr. 13/2006, S. 5. |
Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass Freitod-Hilfe wegen der Irreversibilität nicht vorschnell oder gar unüberlegt gewährt werden soll. Eine Entscheidung über Beihilfe zum Suizid muss dem Einzelfall angepasst und jeweils situationsorientiert sein. Das macht es erforderlich, die Gründe für den Suizidwunsch und somit den persönlichen Hintergrund zu kennen. Die «Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin», welche in der Schweiz besteht, hat dazu erklärt, die Entscheidung erfordere «eine eingehende Kenntnis der Person und ihrer Situation, des individuellen Hintergrundes ihres Suizidwunsches, der Konstanz dieses Wunsches und sie setzt das Besprechen möglicher alternativer Perspektiven,
Optionen usw. voraus»4. 4 EXIT info 3/2005, S. 5 |
Übernahme eines Absatzes aus der Quelle, ein Hinweis darauf fehlt. Das Fragment zeigt einen hohen Verschleierungsaufwand in den Textvariationen bei inhaltlicher Äquivalenz. Auch im wörtlichen Zitat(!) wurde variiert: aus "usw." wurde "u.ä.". |
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