von Dr. Charlotte Schütz [Dr. Charlotte Gaitanides]:
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[1.] Csc/Fragment 046 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2017-03-05 12:33:37 Schumann | BauernOpfer, Csc, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sinz 1992 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 46, Zeilen: 1 ff. (kpl.) |
Quelle: Sinz 1992 Seite(n): 428, Zeilen: online |
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[Die bevorzugte Berücksichtigung kleiner und] mittlerer ostdeutscher Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aufgrund einer Richtlinie des Bundes stellt ein weiteres Förderungsinstrument dar97. Auch im Rahmen der Förderung von Forschung und Entwicklung werden speziell für Unternehmen im Beitrittsgebiet vielfältige Finanzhilfen zur Verfügung gestellt98.
97 Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städteplanung: "Richtlinie über die Vergabe von Bauaufträgen an Unternehmen aus den neuen Bundesländern" mit Anlage 1 betreffend die Bevorzugung kleinerer und mittlerer Unternehmen, in: DDR-spezial 38/1991, S. 6 ff.; vgl. auch Bundesminister für Wirtschaft, Wirtschaftliche Förderung in den neuen Bundesländern, 1991, S. 132 ff. 98 Dazu ausführlich Bundesminister für Wirtschaft, Wirtschaftliche Förderung in den neuen Bundesländern, 1991, S. 56 ff. |
– Die Präferenzgewähr bei öffentlichen Aufträgen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen im Beitrittsgebiet gemäß einer Richtlinie des Bundesministers für Bauwesen stellt ein wertvolles Förderinstrument dar43.
– Mannigfaltige Finanzhilfen werden für die Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE-Förderung) speziell für Unternehmen in den neuen Bundesländern zu Verfügung gestellt44 . 43 BMin für Bauwesen u. a.: “Richtlinie über die Vergabe von Bauaufträgen an Unternehmen aus den neuen Bundesländern” mit Anlage 1, betreffend die Bevorzugung von KMU, vom 26. 6. 1991, in: DDR-spezial 38/91, S. 6 ff.; BMWi, Wirtschaftliche Förderung in den neuen Bundesländern (Aug. 1991), S. 132 ff. 44 Ausführlich: Deutscher Wirtschaftsdienst, Ratgeber-Forschung und Technologie 1991; BMWi, Wirtsch. Förderung in den neuen Bundesländern, (Aug. 1991), S. 56 ff. |
Fortsetzung von der Vorseite. Die Belege werden mitübernommen. |
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