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Die Eingliederung der ehemaligen DDR in die Europäische Gemeinschaft unter dem Aspekt der staatlichen Beihilfen

von Dr. Charlotte Schütz [Dr. Charlotte Gaitanides]:

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[1.] Csc/Fragment 135 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2017-02-24 14:50:58 Schumann
Csc, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sinz 1992, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 135, Zeilen: 3-10
Quelle: Sinz 1992
Seite(n): 433, Zeilen: online
2. Die Hauptprüfungsverfahren

In umfassenden und grundsätzlichen Entscheidungen hat die Kommission zum Abschluß von Hauptprüfungsverfahren nach Art. 93 Abs. 2 EWGV die wesentlichen Beihilfeprogramme für die ostdeutsche Wirtschaft genehmigt. Neben den Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung der Wirtschafts- und Währungsunion zum 1.7.1990 (in Ausfüllung des Art. 14 StaatsV)337, wurden die [Beihilfemaßnahmen gem. Art. 28 EinigungsV genehmigt, darunter insbesondere die Regionalförderung nach dem 19. und dem derzeit gültigen 20. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"338 und die Ausweitung der bestehenden Bundesförderprogramme einschließlich der Mittelstandsbeihilfen auf die frühere DDR339, und schließlich die Beihilfetätigkeit der Treuhandanstalt im Rahmen der Erfüllung ihrer Privatisierungsaufgabe340.]


337 Kommission, 20. Bericht über die Wettbewerbspolitik, 1990, S. 149 - 151 (Nr. 179). Vgl. oben A., S. 14 ff.

[338 Zum 20. Rahmenplan: Entscheidung der Kommission vom 4.12.1991, vgl. 49. Integrationsbericht, BT-Dr 12/2218, Nr. 199; zum 19. Rahmenplan: Kommission, 20. Bericht über die Wettbewerbspolitik, 1990, S. 152 (Nr. 179).

339 Vgl. Schütterle, EuZW 1991, 662 (663) unter Verweis auf eine nicht veröffentlichte Entscheidung der Kommission vom 5.12.1990.

340 Kommission, Schreiben an die deutsche Regierung vom 26.9.1991, Staatliche Beihilfe NN 108/91- Deutschland/Treuhandanstalt; vgl. dazu im einzelnen 3. Kapitel B., S. 129 ff.]

2. Abgeschlossene bzw. anhängige Hauptprüfungsverfahren

In umfassenden und grundsätzlichen Entscheidungen der Kommission zum Abschluß von Hauptprüfungsverfahren sind genehmigt worden: die Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung der Wirtschafts– und Währungsunion zum 1. 7. 1990132, die Beihilfemaßnahmen nach dem Staats– und Einigungsvertrag133, der 19. und 20. Rahmenplan zur Regionalförderung134 und die Beihilfetätigkeit der Treuhandanstalt im Rahmen der Erfüllung ihrer Privatisierungsaufgabe135, insbesondere betreffend den Verzicht auf Altschulden136, den Verzicht auf Forderungen aufgrund von vor dem 1. 7. 1990 verursachten Umweltschäden, Gewährung von Darlehen und Übernahme von Bürgschaften.


132 Kommission, XX. Wettbewerbsbericht 1990, S. 149 bis 151, Ziffer 179.

133 Durch die “erste grundsätzliche und zusammenfassende Entscheidung der Kommission” zugunsten der Beihilfenmaßnahmen nach Staats– und Einigungsvertrag vom 5. 12. 1990 (nicht veröffentlicht), vgl. Schütterle, EuZW 1991, 662 f.

134 Durch Entscheidung der Kommission vom 4. 12. 1991 (20. Rahmenplan), vgl. 49. Integrationsbericht, BT–Drucks. 12/2218, Ziffer 199; Kommission, XX. Wettbewerbsbericht 1990, S. 152, Ziffer 179 (19. Rahmenplan).

135 Durch die nicht veröffentlichte förmliche Entscheidung zum Abschluß des Hauptprüfungsverfahrens, dazu eingehend: Schütterle, EuZW 1991, 662 ff.; ders., VIZ 1992, 16 ff.; auch 49. Integrationsbericht, BT–Drucks. 12/2218, Ziffer 197; Kommissionsmitteilung bzgl. THA–Beihilfen i. R. der Privatisierung, in: ABl.92/C 23/03 vom 30. 1. 1992.

136 Dies sind vor dem 1. 7. 1990 entstandene Schulden, § 2/I EntschuldungsVO vom 5. 9. 1990, GBl. I Nr. 59, S. 1435.

Anmerkungen

Fortsetzung von Fragment 134 01. Dort sind auch die Zeilen 1-2 dieser Seite mit dokumentiert.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)



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